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DIE EHE

Eheprobleme Geschieden Abtreibung 

   
   





  
Eheverständnis im ökumenischen Kontext
Ehe und Familie
Beabsichtigte Zulassung der wiederverheiratet Geschiedenen zur Hl. Kommunion

Die Ehe ist von GOTT eingesetzt

Der Sinn von Ehe und Familie erschliesst sich uns tiefer aus der Offenbarung, die uns Gott auf den ersten Seiten der HI. Schrift enthüllt und im Verlaufe der Heilsgeschichte immer deutlicher gezeigt hat. 

Die ersten drei Bibelzitate handeln vom Schöpfungsauftrag von Ehe und Familie als Partnerschaft mit dem Schöpfer.  Genesis 1,27 bedeutet, dass Mann und Frau in gleicher Weise fähig sind, GOTT zu antworten; denn ER hat sie zu einer Partnerschaft des «Ebenbild-Seins mit IHM befähigt. Diese Partnerschaft äussert sich aber nicht nur im Sein, was die höchste Würde des Menschseins bedeutet, sondern auch im Tun (Gen, E28), nämlich an der Teilhabe an der Herrschaft über die Schöpfung. Der dritte Sinn dieser Ebenbildlichkeit liegt darin, dass Mann und Frau darauf angelegt sind, miteinander eine Partnerschaft nach dem göttlichen Modell der Ehe einzugehen, die selbst wieder Abbild des geheimnisvollen trinitarischen göttlichen Lebens ist. Das Neue Testament entfaltet diesen Ehebund, der von Christus und seiner Kirche zu einem der sieben Sakramente erhoben wurde. Auf frühchristlichen Sarkophagen und Gläsern steht Christus an der Stelle der Brautführerin und bekränzt beide Ehegatten. Die Verschränkung der Hände geschieht über dem Evangelienbuch. So wurde den Brautleuten bewusst, dass sie als Getaufte sich in «Christus vermählen.» Diese Sicht vertraten auch die frühen Kirchenväter.

Das Eingehen der Ehe ist ein Sakrament, wenn es kirchlich geschieht, ein Heiliger Bund, ein Treuebund, wie es die vorstehenden Worte GOTTES bezeugen. Das Versprechen ist ein Gelöbnis, welches vor GOTT in der Person des Priesters bei einer sakramentalen Handlung vollzogen wird. Zur Erinnerung werden die üblichen Gelöbnisworte hier wiedergegeben: „die Treue halten alle Tage des Lebens, bis der Tod uns scheidet.“ „Ich will dich lieben, achten und ehren solange ich lebe.“ Es ist die unwiderrufliche Wahrheit, wenn die Kirche dann von der Unauflöslichkeit der Ehe spricht, denn aus den Worten des HERRN im vorstehenden Text aus dem Evangelium nach Matthäus geht der Mensch mit Leib und Seele einen Treuebund ein, so daß auch nach dem Tod eines Ehegefährten die Seelen miteinander verbunden bleiben. Aus den Geboten GOTTES durch Moses geht auch hervor, daß ein vor GOTT gegebenes Versprechen unwiderruflich ist, da ER Treue von uns in allen Lebensbereichen erwartet. Die gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden" (can. 1141).

 

  • Was ist die Ehe ?

Die Ehe ist das Sakrament, das Mann und Frau bis zum Tode eines Partners unauflöslich vereint, wie Jesus Christus und die Kirche, seine Braut, vereint sind, und das ihnen die Gnade gibt, miteinander heilig zu leben und die Kinder christlich zu erziehen.

  • Wer ist Spender des Ehesakramentes ?

Spender des Ehesakramentes sind die Brautleute selbst, die die Ehe eingehen.

  • Müssen die Brautleute im Stande der heiligmachenden Gnade sein, wenn sie die Ehe eingehen ?

Die Brautleute müssen im Stande der heiligmachenden Gnade sein, wenn sie den Ehebund schließen, sonst begehen sie ein Sakrileg (Gotteslästerung).

  • Wie geht man den Ehebund ein ?

Den Ehebund schließt man durch das gegenseitige Ja-Wort vor dem Diakon, Priester oder Bischof und vor zwei Zeugen.

  • Ist die zivile Eheschließung eine rechtmäßige Verbindung zwischen Mann und Frau ?

Nein, die nur zivilrechtlich geschlossene Ehe ist keine Ehe, sondern bloße Formalität vor einem staatlichen Standesbeamten. Wer sich daher nicht kirchlich trauen lässt, ist vor Gott nicht verheiratet und lebt in einer sündhaften Beziehung.

  • Welche Pflichten haben die Eheleute ?

Die Eheleute haben die Pflicht, heilig zusammen zu leben, einander mit immerwährender Zuneigung in den geistigen und zeitlichen Bedürfnissen zu helfen und die Kinder gut zu erziehen, indem sie für ihre Seele nicht weniger sorgen als für ihren Leib und sie vor allem mit dem Wort und dem guten Beispiel zur Frömmigkeit und zur Tugend erziehen.

  • Welche Spiritualität gehört in die Ehe ?

Die christlichen Eheleute mit ihren Kindern bilden eine Hauskirche. Sie sind gerufen, am liturgischen Leben der Kirche in der Feier der Eucharistie und der übrigen Sakramente teilzunehmen. Zum gemeinsamen Vollzug des christlichen Lebens wird ihnen das Stundengebet, Morgen- und Abendgebet, Tischgebet, Schriftlesung, Sakramentenempfang, Herz-Jesu-Verehrung und Muttergottesverehrung und besonders das Rosenkranzgebet empfohlen. Das Gebet ist daher keineswegs ein Ausweichen vor den täglichen Anforderungen, sondern stärkster Antrieb für die Verwirklichung der familiären Aufgaben.

  • Welche Voraussetzungen müssen bei einer konfessionsverschiedenen Ehe gegeben sein ?

Die Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares kann nur erlaubt werden, wenn der katholische Partner bereit ist, Gefahren des eigenen Glaubensabfalls zu beseitigen und nach Kräften alles zu tun, dass die Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden.

Gen 1,21 «Gott schuf den Menschen nach seinem Bilde, nach dem Bilde Gottes schuf er ihn, als Mann und als Frau schuf er sie.»
Gen 1,28 «Seid fruchtbar und mehret euch, erfüllet die Erde und macht sie euch untertan.»
Gen 2,18 «Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei.»
Gen 2,24 «Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch.»
Mk 10,9 «Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.»
Mt 19,7f «Wegen eurer Herzenshärte hat euch Moses erlaubt, eure Frauen zu entlassen; von Anfang an war es nicht so.»
Mt 5,27f «Ich aber sage euch, jeder der ein Weib mit Begierde anblickt, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.»
Mt 5,31f  «Ich aber sage euch, jeder der sein Weib entlässt, es sei denn wegen Ehebruchs, der macht sie zur Ehebrecherin; und wer die Entlassene (Verstossene/Ehebrüchige) zur Ehe nimmt, bricht damit die Ehe.»
Mk 10,10f «Wer seine Frau entlässt und eine andere‘ nimmt, bricht die Ehe; und wenn eine Frau ihren Mann entlässt und einen andern nimmt, bricht sie die Ehe.»
Lk 16,18 «Wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, bricht die Ehe; und wer eine vom Manne Entlassene heiratet, bricht ebenfalls die Ehe.»
Hebr 13,4 «Die Ehe sei in jeder Hinsicht ehrbar und das Ehebett unbefleckt; denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten.»
1 Kor 7,10f «Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau darf sich von ihrem Manne nicht trennen; hat sie sich aber doch getrennt, so muss sie unverheiratet bleiben oder sich mit ihrem Manne wieder aussöhnen. Ebenso darf der Mann seine Frau nicht entlassen .»
1 Kor 6,9  «Täuschet euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Weichlinge, weder Knabenschänder noch Diebe, weder Habsüchtige noch Trunkenbolde, weder Lästerer noch Räuber werden dos Reich Gottes erben.»
Eph, 5,21 «Seid euch gegenseitig untertan in heiliger Scheu vor Christus»
Eph 5,25f «Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie auch Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat...»

Kommentar zur heutigen Zeit

Dem Gebot gegenüber - "Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib; Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut!" - tut die Freimaurerei alles, damit Ehebruch, und das "sich Scheiden lassen" allgemein zum guten Ton gehören. Es stört schon nicht mehr, daß sogenannte Stars von Sport, Film und Fernsehen und sogar Spitzenpolitiker zu Vorbildern von Ehebrechern und korrupten Sittenstrolchen werden. So wird in der Tiefe das Gewissen verdorben, der Verstand und das Herz des Menschen irregeführt und begehrlich macht, und jedermann glaubt, daß das alles erlaubt und sogar ehrenhaft sei.
Auf diese Weise werden die Seelen auf die perverse und böse Straße des Ungehorsams gegen das Gesetz des Herrn gestoßen, sie werden von der Sünde überflutet und werden daran gehindert, das Geschenk der Gnade und des göttlichen Lebens zu empfangen.

 

Ehe-Scheidungen – Ehe-Schändungen:

Werke der Zerstörung von Familie und Gesellschaft in einer gottlosen Welt.
Die gottlosen Scheidungsgesetze.
„Wer seid ihr, daß ihr euch anmaßt euch zu GOTT zu erheben!“
 
„Zerstöre keine Ehe!“
(sechstes Gebot in den ZEHN GEBOTEN GOTTES)
 
„Wer zerstört, wird zerstört!“
 
»Was GOTT verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.«
(JESUS im Evangelium von Matthäus 19,6)
 
„Ich verlange die Göttliche Ordnung!
Ohne diese Ordnung hätte das menschliche Leben längst aufgehört zu existieren.“
 
„Niemand darf seinen eigenen Willen tun – dann gebe Ich euch einander!“
 
„Die Liebe muß in der Ehe erneuert werden!“
(Botschaften GOTTES an den Verfasser, Medjugorje etwa 2008/2009)
 
„Wer in der Liebe bleibt, der bleibt in GOTT und GOTT in ihm.“
(Evangelium von Johannes)

 

 

Ohlau-Botschaften: Wilde Ehe und Unzucht.

"Furchtbar verwunden die Menschen Meines Sohnes und Mein Herz! Viele beten nicht, sogar während der hl. Messe unterhalten sie sich, im Tabernakel ist aber Jesus Christus anwesend, und Ich, die Muttergottes, bin beim Tabernakel. - Während der hl. Messe sollen die Gläubigen inbrünstig beten und Gott Vater, den Sohn und den Heiligen Geist um die Heilung ihrer Seelen bitten. Die Menschen haben schrecklich sündhafte Seelen. Sie leben in der Sünde und empfangen ohne Beichte die hl. Kommunion. Viele sind geschieden oder leben ohne das Sakrament der Ehe mit ihren Partnern zusammen und empfangen dennoch den Leib des Herrn. Solche Personen dürfen die hl. Kommunion nicht empfangen, denn sie leben in der (schweren) Sünde!!! Sie müssen sich bekehren und den Herrn Jesus und Mich um Verzeihung bitten. Sie (Mann und Frau) dürfen nicht ohne das Sakrament der Ehe zusammenleben! Jeder Mensch muß vor Gottes Gericht erscheinen und wird von jeder Sekunde und Stunde seines Lebens Rechenschaft ablegen müssen. Das wird für sie (die Sünder) schrecklich sein! Noch ermahne Ich, die Muttergottes: Bekehrt euch, denn die Zeit dazu ist nur noch kurz! Leistet Abbitte!!!" 134. Erscheinung (30. Jänner 1993)

"In der Karwoche leidet Jesus sehr wegen der Trunksucht und der Unzucht auf der ganzen Welt. Die Trunksucht verbreitet sich durch den Satan. Viele Menschen sind durch den Alkohol geisteskrank geworden. Ihnen fehlt der Glaube. Der Satan benutzt diese Gelegenheit. Durch die Trunksucht werden behinderte Kinder geboren. Sie leiden wegen ihrer Väter und Mütter, die Alkoholiker sind und die hl. Sakramente nicht empfangen." Weiters sagte Sie: "Viele Menschen leben ohne das Sakrament der Ehe. Viele Ehen sind geschieden. Für jene, die das Sakrament der Ehe am Altar empfangen haben, gibt es keine Ehescheidung. Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen!" (...) "Es kommen Leute hierher, die nicht beten und nicht vorbereitet sind. Es kommen viele Menschen, die keine kirchliche Trauung haben. Sie sind nur zivil getraut. Die Gnade der Gesundheit erhalten solche nicht. Sie werden vor Gott einmal Rechenschaft ablegen müssen."
20. Erscheinung (5. April 1985)

"Wie schlecht ist doch die Menschheit! Viele trinken in der Fastenzeit Alkohol und fasten nicht. Zwischen Mann und Frau besteht dabei kein Unterschied, viele Frauen sind dem Alkohol verfallen, dadurch leiden viele Kinder, dadurch gibt es viele Scheidungen. Merkt euch: Diese Ehescheidungen sind ungültig! Jeder Mensch muß vor Gott Rechenschaft ablegen." 43. Erscheinung (19. März 1987)

"Teile dem Volk mit, daß ich dir heute das ganze Leiden Meines Sohnes gezeigt habe, wie Mein Sohn für die Sünden der Menschen gegeißelt wurde und mit Blut übergossen war. Aber all die gegenwärtigen Leiden kann Mein Sohn nicht mehr länger ertragen!" "In der Karwoche gibt es viel Unzucht und Trinkgelage. Die Jugend hält die Karwoche nicht, sie vergnügt sich mit Musik und Tanz. Die Schuld tragen die Eltern! Wenn sich die Eltern betrinken, geben sie ein schlechtes Beispiel. Sie sollen die Kinder im Katholischen Glauben erziehen und dafür sorgen, daß sie an Sonn- und Feiertagen der hl. Messe beiwohnen. Einmal wird man vor Gott hintreten müssen und darüber Rechenschaft ablegen müssen. Jede Familie soll das Haus Gottes sein."
44. Erscheinung (16. April 1987)

"Junge Eheleute müssen öfter die hl. Sakramente empfangen, viele von ihnen sind nicht kirchlich getraut. - Teile mit, daß deren Eltern dafür sorgen sollen, daß die jungen Menschen eine kirchliche Ehe schließen. - In eurem Land sind so viele Kinder nicht getauft. Es ist die Pflicht der Eltern, ihre Kinder taufen zu lassen, denn viele Kinder sterben ohne Taufe." 56. Erscheinung (1. April 1988)

"Gib bekannt: In allen deutschen Ländern soll der Rosenkranz gebetet werden, dann kann das ganze Land gerettet werden. Sie sollen beten, denn in ihrem Land wird Unzucht getrieben. Sie gehorchen nicht, und die Kirchen sind versperrt. Nur einmal in der Woche wird die hl. Messe gefeiert. Meine Diener (die Priester) sollen aber jeden Tag die hl. Messe feiern! In jeder Kirche soll täglich die hl. Messe gefeiert werden! Sie (die Priester) sollen Mir und Meinem Sohn gehorchen. - Teile mit: Die Kirchen sollen überall geöffnet sein!" 78. Erscheinung (14. Oktober 1989)

"Mein Sohn, die Sünden der Menschen geißeln Mich weiterhin und bereiten Meiner Mutter Schmerzen. Unheimlich viel wird auf der Erde gesündigt. Furchtbar ist die Unzucht (Unkeuschheit) auf der Erde! Wenn sich die Menschheit nicht bekehrt, kann sie für ihre Sünden furchtbar bestraft werden. Zuerst werden scheußliche Krankheiten wüten. Eine Seuche wird sich auf der ganzen Erde ausbreiten. Es wird auch Mückenplagen geben, die viele Menschen dahinraffen werden, und die Medizin wird ratlos sein. Es kommt die Zeit, in der sich das erfüllen wird. Bekehrt euch, Meine Kinder, denn ihr wißt weder den Tag noch die Stunde." 89. Erscheinung (16. Juli 1990)

"Ich rufe auch die Jugend dieses Landes zum Gebet, zum Fasten und zur Busse auf! Veranstaltet am Freitag keine Vergnügungen und treibt keine Unzucht, denn am Freitag leidet Jesus Christus, während ihr euch amüsiert. Jene, die beten, fasten und Buße tun, werden große Gnaden erhalten." 96. Erscheinung (21. Oktober 1990)

"Die Menschen haben schrecklich sündhafte Seelen. Sie leben in der Sünde und empfangen ohne Beichte die hl. Kommunion. Viele sind geschieden oder leben ohne das Sakrament der Ehe mit ihren Partnern zusammen und empfangen dennoch den Leib des Herrn. Solche Personen dürfen die hl. Kommunion nicht empfangen, denn sie leben in der (schweren) Sünde!!! Sie müssen sich bekehren und den Herrn Jesus und Mich um Verzeihung bitten. Sie (Mann und Frau) dürfen nicht ohne das Sakrament der Ehe zusammenleben! Jeder Mensch muß vor Gottes Gericht erscheinen und wird von jeder Sekunde und Stunde seines Lebens Rechenschaft ablegen müssen. Das wird für sie (die Sünder) schrecklich sein! Noch ermahne Ich, die Muttergottes: Bekehrt euch, denn die Zeit dazu ist nur noch kurz! Leistet Abbitte!!!" 134. Erscheinung (30. Jänner 1993)

"Sie leben ohne die hl. Sakramente und sind nicht kirchlich verheiratet. Wer ohne kirchliche Trauung zusammenlebt, befindet sich in schwerer Sünde! - Teile mit: Wer noch nicht kirchlich verheiratet ist, sich aber trauen lassen könnte, soll dies schnellstens tun, denn darauf warten Jesus Christus und die Muttergottes!" 189. Erscheinung (13. Oktober 1995)

"Mein Sohn, im Westen gibt es Zügellosigkeit (Unsittlichkeit, Unkeuschheit)! Viele haben in den dortigen Ländern, aber auch in eurem Land, die Kirche verlassen. - Meine Kinder, betet für diese Länder, damit sie Gottvater und den Sohn und den Heiligen Geist nicht beleidigen." 228. Erscheinung (13. Februar 1997)

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Eheverständnis im ökumenischen Kontext

In der Schweiz gibt es annähernd gleichviel Katholiken wie Christen, die in der Folge der Reformation des XVI. Jahrhunderts in mehrere lokale und teilweise weitgehend unabhängig voneinander bestehende Glaubensgemeinschaften aufgeteilt, außerhalb der bis dahin bestehenden kirchlichen Einheit leben. In Deutschland dürfte die Situation ähnlich sein. Österreich hat eine überwiegende Mehrheit von Katholiken.

Es ist der echten christlichen Ökumene dienlich, wenn Christen der verschiedenen Konfessionen über die Lehrinhalte des anderen Bescheid wissen. Im selben Geist der Ökumene wäre es verhängnisvoll, die jeweils andere Kirche nicht so zu betrachten, wie sie sich selbst sieht - ein Kriterium, das seit dem 2. Vatikanischen Konzil die Katholische Kirche seitens der Anderen auch für sich beansprucht. Vorauszuschicken ist, dass zum Eheverständnis immer auch das Sakramentsverständnis gehört. Beide sind voneinander nicht trennbar.

Das Sakramentsverständnis

Bei der Gegenüberstellung von katholischem und reformatorischem Eherecht stellt sich daher als erstes die Frage nach dem die Ehe tragenden Sakramentsverständnis.

Bekanntlich gibt es zweierlei christliche Konfessionen: Jene, in denen sieben Sakramente (1. Taufe; 2. Firmung; 3. Eucharistie; 4, Buße; 5. Krankensalbung; 6. Priesterweihe; 7. Ehe) gespendet werden anhand der von Christus verliehenen priesterlichen Vollmacht, welche ihrerseits wiederum in der "apostolischen Sukzession" (Weihenachfolge, die bis zu den Aposteln ununterbrochen zurückreicht) gründet. Neben der römisch-katholischen Kirche muss in hervorgehobener Weise unter anderen unsere Schwesterkirche, die Orthodoxie, genannt werden.

Dann gibt es jene Glaubensgemeinschaften, in denen die apostolische Sukzession eher durch die Weitergabe des verkündeten Gotteswortes begründet wird und weniger durch deren Sakramentalität. Da die Taufe im Notfall - auch in der vorreformatorischen Mutterkirche - von jedem Menschen gültig gespendet werden kann, blieb sehr bald in den Glaubensgemeinschaften der Reformation nach katholischem Sakramentsverständnis nur noch ein gültiges Sakrament übrig: die Taufe. Unter Zuhilfenahme des Naturrechts muss daher die Ehe in den reformatorischen Glaubensgemeinschaften auch zu den gültigen Sakramenten gezählt werden, da sie nicht vom Priester gespendet wird, sondern vom gegenseitigen JA-Wort der Brautleute ihre Gültigkeit erhält. Die beiden anderen Zeichen, die in den Glaubensgemeinschaften der Reformation vollzogen werden, die Confirmation und das Abendmahl, können mit dem Sakramentsbegriff aller sakramentalen Kirchen nicht in Verbindung gebracht werden.

Göttliches Recht und Naturehe

Eine weitere Frage muss auch beantwortet werden: Wer ist dem katholischen Eherecht unterstellt? Es macht nämlich keinen Sinn, daß die katholische Kirche "alle Christen" unter ihr Eherecht stellt, was sie in der Praxis weder kann noch will. Es gilt jedoch zu unterscheiden zwischen rein kirchlichen Vorschriften (wie etwa die Formpflicht für Katholiken), die Nichtkatholiken in der Tat nicht binden, und zwischen den göttlich gewollten Inhalten der Ehe, worüber auch die Katholische Kirche kein Verfügungsrecht hat, und die sich auf alle Menschen, auch auf die Nichtchristen, beziehen bzw. alle gleichermaßen in Pflicht nehmen. So gilt als göttliches- bzw. Naturrecht, daß die erste Ehe immer eine gültige Ehe ist, bei Getauften wie bei Ungetauften. Für Christen ("Getaufte") ist sie immer ein Sakrament, während sie bei Nichtgetauften kraft göttlichen Rechts eine gültige Naturehe ist. Wesentliche Merkmale der Naturehe sind die Einheit und die Unauflöslichkeit.

Wenn die Ehe zur Buchführung wird

In den reformatorischen Glaubensgemeinschaften haben die Sakramente einen anderen Stellenwert als in den sakramentalen Kirchen. Der Zürcher Reformator Huldrych Zwingli sieht die Sakramente nur als "heilige, sichtbare Zeichen, die keine Gnadenwirkung haben können"; sie sind nur da, um dem menschlichen Auge und seiner Neugier Genüge zu leisten. Die Ehe ging bei allen Reformatoren des XVI. Jahrhunderts von der kirchlich-sakramentalen Bindung in die Kompetenz der staatlichen Behörden über. Dadurch wurde der Ehebund zu einem Ehevertrag zwischen zwei Heiratswilligen, der vor dem Zivilstandsbeamten geschlossen wird. Verträge aber sind von ihrem Selbstverständnis her jederzeit lösbar, der jeweiligen staatlichen Gesetzgebung entsprechend. Nach reformatorischem Verständnis wäre ein an die „Zivilehe" anschließender Kirchgang nicht zwingend notwendig. Wenn die protestantischen Glaubensgemeinschaften dennoch Wert darauf legen, daß die, nach ihrem eigenen Verständnis schon vor dem Standesbeamten gültig geschlossene Ehe, auch durch kirchliche Zeremonien begleitet wird, dann handelt es sich einzig um den Segen des Glaubens für das junge Ehepaar.

Wir halten fest: In den den Eheabschluß begleitenden kirchlichen Zeremonien der Reformation wird keine Ehe geschlossen, vielmehr wird die schon (zivil) geschlossene Ehe gesegnet.

Freilich kann man immer wieder von neuem segnen: Gegenstände, Menschen, Vereinbarungen. So wurde es möglich, ein zivilrechtlich geschiedenes Ehepaar mit anschliessender Wiederverheiratung auch ein zweites (oder ein weiteres) Mal mit dem Segen des Glaubens zu versehen. Die Glaubensgemeinschaften der Reformation kennen auch kein eigenes ausgeprägtes Ehe- bzw. Ehescheidungsrecht, da sie sämtliche Regelungen, die der jeweilige Staat getroffen hat, voll und ganz akzeptieren. In keiner staatlichen Gesetzgebung hingegen findet sich der Hinweis auf den sakramentalen Charakter der Ehe noch einer, der die Unauflöslichkeit postuliert. Es scheint wichtig zu erwähnen, dass in der evangelischen Glaubensgemeinschaft Deutschlands zurzeit über die Sakramentalität bzw. die Unauflöslichkeit der Ehe nachgedacht wird, jedoch widerspricht dieses „Nachdenken" schon im Ansatz ihrer eigenen grundsätzlichen Lehre über die Gültigkeit der Ehe. Da die Gültigkeit des Eheabschlusses vom Staat definiert wird, ist alles Weitere nur freie Interpretation ohne verbindlichen Inhalt.

Die so genannte „kirchliche Trauung" in den Glaubensgemeinschaften der Reformation ist in diesem Kontext daher kein Sakrament, keine "Trauung" nach dem Verständnis der sakramentalen Kirchen, sondern, wie erwähnt, ein stets wiederholbarer Segen.

Im Ehevertrag, den man vor den zivilen bzw. staatlichen Behörden schließt, wird allerdings festgehalten, daß die beiden Personen, das heißt eine Frau und ein Mann, die freien Standes sind (das heißt im Augenblick durch keine weitere Ehe gebunden), im gemeinsamen Haushalt wohnen, einen gemeinsamen Namen führen und, falls sie Kinder haben, von den zivilen Behörden als deren Eltern anerkannt werden. Der dort geschlossene Vertrag bindet solange, bis er nicht von derselben Instanz, vor der er geschlossen wurde (das heißt von den staatlichen Behörden), aufgelöst wird. Verträge haben es in sich, daß sie jederzeit, nach bekannten Klauseln, aufgelöst werden können. Die sakramentalen Kirchen hingegen können dem zivilen Ehevertrag nicht mehr Wichtigkeit zumessen, als das Staatswesen mit seinen Gesetzen demselben verleiht. Von der Sakramentalität her gesehen, kann auf den zivilen Ehevertrag verzichtet werden.

Ehe – „Prozess" oder Abschluss"

Völlig unzutreffend ist die Meinung, dass mit dem Ehevertrag ein „Prozess" beginnt, der gelingen kann oder nicht. Hier wird die Dimension sowohl des Naturrechts ausser Kraft gesetzt als auch das Wohl der aus der Ehe und nur in der Ehe entstandenen Familie vernachlässigt. Vielmehr muss der Tag der Eheschliessung den Abschluss eines Reifeprozesses markieren, der lange vorher zwischen den Heiratswilligen begonnen hat. Geht der Ehe kein Reifeprozess voraus, entstehen in der Tat auf dem gemeinsamen Lebensweg viele „Stolpersteine", die sowohl aus der Biographie des Einzelnen entstehen, als auch auf dem gemeinsamen Lebensweg hervortreten können und die unbestritten dem Ehepaar sehr viel abverlangen.

Der Reifeprozess muss daher in der schonungslosen Offenlegung der Biographien und dem gegenseitigen Klarwerden über das Wort „Treue" bestehen. Treue aber bedingt verzeihen und vergeben können.

Es geht somit beim ehelichen Leben weniger um die Nachahmung himmlischer Perfektion, sondern um die Realität menschlichen Lebens auf dieser unserer Erde. Nicht das „himmlische Jerusalem" ist Ausgangspunkt und Ziel der ehelichen Bindung, sondern die hier und jetzt aufeinander treffende und in Treue bewährte Liebe. Eheliche Liebe aber besagt zweierlei: Annahme und Hingabe! Annahme des Partners so, wie man ihn in der Reifezeit vor der Ehe kennen lernte und Hingabe im völligen Aufgehen seiner selbst um des Anderen willen. Echte Liebe zählt nicht, was sie erhält, sondern was sie gibt!

Natürlich können Ehen trotzdem scheitern, da sich Menschen auch nach einem Reifeprozess durch tausendfache Umstände wesentlich ändern können. Da das Naturrecht jedoch in keiner Weise ein „Recht" oder gar „Verpflichtung" auf Ehe oder auf Kinder kennt, taucht eine Trennung als möglich auf, nicht aber eine weitere Ehe. Schliesslich ist Ehe himmelhoch mehr als Sex. Ihr wesentlicher Bestandteil ist die Liebe. Liebe kann – ja muss – Schmerzliches überwinden können (Beispiel Ehebruch). Daher kann von einer „zwangsweisen Aufrechterhaltung" einer Ehe nur dort gesprochen werden, wo die Liebe von vornherein in nichts weiterem, als in Gefühlsempfinden bestand. Gefühle („Verliebt sein") bilden einen notwendigen Schritt zur echten ehelichen Liebe hin, sind aber mit dieser nicht identisch.

Nicht Dr. Martin Luther, sondern die Heilige Schrift weist auf die Ehe als Gleichnis der Verbindung Christi mit seiner Kirche hin (Eph 5, 28-33). Eine Ehe, die von Anfang an als auflösbar geschlossen wird, wird dem Anspruch der „Bundestreue Gottes in Christus" nicht gerecht. Gottes Bund ist endgültig, unwiderruflich. So muss auch die Ehe sein, will sie als Abbild der Bundestreue Gottes gelten! Es kommt daher der völligen Sinnentleerung des Wortes „Unauflöslichkeit der Ehe" gleich, wenn ein „Scheitern mit Neuanfang" auch hierher gezählt und auf die Ebene der Gnadenzusage Gottes gehoben wird. Zugegeben, das entspricht dem reformatorischen Glaubensgrundsatz Luthers: Alles ist Gnade! Das mag wohl stimmen. Doch dann muss mit der Gnade auch zusammengearbeitet werden! Und da die Gnade göttliches und menschliches Tun umspannt, muss sie menschlicherseits auf dem Weg der Reife zur Ehe auf die Säulen der Liebe und der unzerbrechlichen Treue gehoben werden.

Dr. theol. Adolf Fugel

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Ehe und Familie

Von Dr. Thomas Niggl OSB
Altabt und Kurat der MSM


Gerade in unserer Zeit erleben wir in erschreckender Weise, wie bewusst oder unbewusst die Zerstörung der Familie vorangetrieben wird. Es gibt aber auch eine Zerstörung von innen her, und diese beklagt der Herr, als er im März 1896 zu Barbara Weigand (+ 1943) sagte (Band I, S. 230 ff):

"Viele Sünden werden gebeichtet" ? heut geschieht auch das nicht mehr, denn die Beichte ist an vielen Orten abgeschafft -, "aber nicht so, wie sie sind. Vieles beichten sie, aber nicht, dass sie einen Ehebruch auf den Herzen haben. Sie beichten nur eine allgemeine Übertretung gegen das sechste Gebot, aber nicht, dass sie diesen im Ehestand und mit dem Ehestand vereinigt begangen haben. Siehe, das ist die große Verderbnis unserer Zeit, die Zerrissenheit der Familie, denn je mehr diese Sünde überhand nimmt im Ehestand, desto mehr weicht alles Glück und Zufriedenheit aus der Familie.

Und aus der Familie geht doch das ganze Menschengeschlecht hervor, aus der Familie gehen die Kinder heraus in den Ordensstand, gehen die Priester hervor, die dann das Evangelium predigen, den andern mit gutem Beispiel vorangehen und ihnen den Weg zum Himmel zeigen sollen, die aber selbst angesteckt sind von dem Geist des Familienlebens und darum auch vielfach ihre Pflichten vernachlässigen.

Siehe, Meine Tochter, dies bedeutet die klaffende Wunde, ja dies bedeutet, dass du Mein Herz entzwei siehst. Mein Herz siehst du heute gespalten. Das ist die Zerrissenheit der Familie durch den Ehebruch. Ich habe Mann und Weib im Paradies zusammengeführt. Unbefleckt gingen sie aus Meiner Hand hervor. Sie haben aber den Ehestand schon damals zerrissen durch die erste Sünde. Ich stieg vom Himmel herunter und vermählte Mich mit Meiner jungfräulichen Braut, mit der heiligen Kirche, um dem Ehestand voranzuleuchten, um ihm voranzugehen, um der Welt zu zeigen, was der Ehestand ist.

O dass doch die Menschen erkennen möchten, wie gut Ich bin! Welche Nachsicht habe Ich mit diesem Geschlecht, wie freigebig bin Ich mit Meiner Gnade! Wie habe Ich gesorgt, dass sie Mein Wort hören sollen. Aber alles ist an taube Ohren gedrungen. Darum teile Meinen Schmerz, Meine Tochter! Leide, opfere und sühne und vereinige dich mit Mir. Siehe, wie Ich Mich alle Tage für sie opfere, wie Ich nicht müde werde, durch die Hände der Priester Mich für sie Meinem himmlischen Vater darzubringen. Werde auch du nicht müde.

Die Hauptursache ist der Stolz! Stolz war ja auch die erste Sünde, weil die Menschen Gott gleich sein wollten. Stolz ist es auch jetzt, der diese Zerrüttung herbeigeführt hat, weil man sich zu groß fühlt, um sich einem Glauben zu unterwerfen, der längst aus alten Zeiten herstammt, der noch gut ist für die Armen und die Dummen, und durch den Stolz gelangen so die Menschen zum Unglauben. Sie werfen eines nach dem anderen weg und begehen eine Sünde nach der anderen, bis der Geist ganz verblendet, die Sünde die Herrschaft über sie hat. Ich muss dann ein solches Herz verlassen, und wenn Ich dann einmal das Herz der Frau verlassen habe, dann ist das Herz des Hauses verlassen, denn die Frau, die christliche Frau, ist das Herz des Hauses, und gleichwie aus dem Herzen alle Sünden hervorgehen, so kommt aus der Frau und von der Frau alles Unheil in die Familie.

Siehe dir eine Familie an, wenn der Mann noch so ausschweifend ist, wenn er alles verprasst im Wirtshaus bei Vergnügen, wenn er sein ganzes Vermögen verschleudert, ist aber die Frau noch auf gutem Weg, dann ist zwar der äußere Wohlstand zerrüttet, der innere aber bleibt fortbestehen. Denn die Frau ist es, welche die Kinder um so mehr zum Gebet anhält. Je mehr der Mann vernachlässigt, um so mehr betet die Mutter mit den Kindern, und die Familie ist gerettet, ja, sie ist gerettet einzig und allein durch die Frau, durch das Herz des Hauses.

Ja selten, ja äußerst selten geht ein Mann verloren, wenn er ein frommes Weib hat, auch wenn er alle Übeltaten der Welt begangen hätte. Siehe, das ist Mein Schmerz, den Ich dir mitteilen muss. Es drängt Mich, dass Ich ihn mitteile, denn Ich habe Mitleid mit dir aus zwei Ursachen, weil du auch von denjenigen für eine närrische Person gehalten wirst, die Gottes Stelle an dir vertreten, und weil Ich dich fortwährend prüfe und prüfen muss, denn solange du auf dieser Welt lebst, bist du in der Prüfung. Aber siehe, dieses einzig und allein muss dich aufrecht halten, dass du wenigstens Meinen Schmerz teilen kannst, wenn du Mich liebst.

Siehe, darum verlange Ich, dass neben dem Ehestand der jungfräuliche Stand bestehen soll, weil die Ehe zerrissen ist, zerrüttet die Familie. Deswegen verlangt Mein Herz so sehnlichst, dass Meine Diener, jetzt, wo die Wunde immer breiter und tiefer wird in Meinem Herzen, diesen Stand mehr ehren und hochachten, denn die christliche Familie ist ja Mein Herz, und da sollen Meine Diener es Meiner Mutter auferlegen, dass sie mithelfen soll, dass dieser Stand zur Blüte gelange. Ich habe treue Diener und rühme Mich ihrer. Sie sind Mein Stolz, sie stelle Ich Meinen Himmelsbürgern vor, und dereinst, wenn sie ausgekämpft haben, sollen sie Platz nehmen an Meinem Herzen."

Familie ist Zukunft.

+ Dr. Thomas Niggl OSB
Altabt und Kurat der MSM

HERR, segne den Bund der Vermählten.
Vater im Himmel, wir bitten Dich, erhalte die Vermählten und alle Menschen in Deiner Liebe, durch Christus unseren HERRN.
Amen.

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Beabsichtigte Zulassung der wiederverheiratet Geschiedenen zur Hl. Kommunion

Wiederverheiratet Geschiedene
Die Bezeichnung „wiederverheiratet Geschiedene“ ist eine gigantische Irreführung. Wenn unter Katholiken von wiederverheiratet Geschiedenen gesprochen wird, dann sind damit solche gemeint, die kirchlich verheiratet sind, sich voneinander trennten und vor dem Standesbeamten eine zweite oder weitere Ehe schlossen.
Das kirchliche Eheversprechen ist ein Sakrament, dass in Anwesenheit von Gott dem Vater eingegangen wird. Die Ehe wird im Himmel geschlossen.
Viele Menschen lassen sich scheiden, doch diese Scheidung beruht auf einem staatlichen Gesetz, dass Gott nicht anerkennt. Die kirchlich geschlossene Ehe bleibt bestehen bis zum Tod des ersten Ehegatten. Das standesamtliche Eheversprechen kann dagegen jederzeit gelöst und neu gegeben werden (sogar mehrmals).
Wenn also von wiederverheiratet Geschiedenen die Rede ist, so ist das eine glatte Lüge; denn diese Leute sind nicht geschieden. Sie sind nicht geschieden, weil sie nicht geschieden werden können.

Jeder geschlechtliche Verkehr außerhalb der kirchlich geschlossenen Ehe ist und bleibt Sünde.

 

Heute glauben viele Bischöfe, der "Ehebruch" der in neuer Zivilehe lebenden Geschiedenen sei nur eine lässliche Sünde.

Aber gerade zu den wiederverheiraten Geschiedenen spricht die "Glaubenslehre" eine betont deutliche Sprache. Im katholischen Katechismus, in dem die katholischen Grundsätze festgeschrieben sind, heißt es im Artikel 2384: "Die Ehescheidung ist ein schwerer Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz. Sie gibt vor, den zwischen den Gatten freiwillig eingegangenen Vertrag, bis zum Tod zusammenzuleben, brechen zu können. Die Ehescheidung missachtet den Bund des Heiles, dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist. Das Eingehen einer, wenn auch vom Zivilrecht anerkannten, neuen Verbindung verstärkt den Bruch noch zusätzlich. Der Ehepartner, der sich wieder verheiratet hat, befindet sich dann in einem dauernden, öffentlichen Ehebruch".

Diese zivilrechtlich Wiederverheirateten begehen konstant bei der Kommunion eine grosse Sünde. Die Beichte (Reue, Bekenntnis, Vorsatz) ist ungültig, weil der Vorsatz fehlt: Diese konstante sündhafte Situation zu ändern.

Nach Meinung vieler Bischöfe dürften jetzt auch wiederverheiratete Geschiedene zur heiligen Kommunion gehen, vorausgesetzt, sie haben ihr Gewissen ernsthaft geprüft. Nach welchen Normen und Kriterien haben sie ihr Gewissen geprüft? Etwa nach den Geboten Gottes? Ob diese wiederverheirateten Geschiedenen wohl auch ihr Gewissen prüfen bevor sie zusammen intim werden? Wie wollen diese Bischöfe, im Gericht Gottes bestehen!

Und dauender öffentlicher Ehebruch ist eine schwere Sünde. Eine schwere Sünde schließt den Empfang der Kommunion aus. Codex Iuris Canonici (CIC) Can. 915: "Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren".
Ehebruch gehört sogar zu den "Todsünden". Verschärft wird die Lage dieser Sünder noch, weil diese ja auch keine Bereitschaft zur Reue haben und im "öffentlichen Ehebruch" verharren wollen.

 

KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN KIRCHE

1856 Da die Todsünde in uns das Lebensprinzip, die Liebe, angreift, erfordert sie einen neuen Einsatz der Barmherzigkeit Gottes und eine Bekehrung des Herzens, die normalerweise im Rahmen des Sakramentes der Versöhnung erfolgt (Vgl. dazu auch 1446).

 

"Wenn der Wille sich zu etwas entschließt, was der Liebe, durch die der Mensch auf das letzte Ziel hingeordnet wird, in sich widerspricht, ist diese Sünde von ihrem Objekt her tödlich ..., verstoße sie nun, wie die Gotteslästerung, der Meineid und ähnliches gegen die Liebe zu Gott oder, wie Mord, Ehebruch und ähnliches gegen die Liebe zum Nächsten ... Wenn hingegen der Wille des Sünders sich zu etwas entschließt, was in sich eine gewisse Unordnung enthält, aber nicht gegen die Liebe zu Gott und zum Nächsten gerichtet ist, wie z. B. ein müßiges Wort, übermäßiges Lachen und anderes, so sind das läßliche Sünden" (Thomas v. A., s. th. 1-2, 88, 2).

 

IV Verstöße gegen die Würde der Ehe

2380 Ehebruch, das heißt eheliche Untreue. Wenn zwei Partner, von denen wenigstens einer verheiratet ist, miteinander eine, wenn auch nur vorübergehende geschlechtliche Beziehung eingehen, begehen sie Ehebruch. Christus verurteilt schon den Ehebruch im Geiste [Vgl. Mt 5,27-28]. Das sechste Gebot und das Neue Testament verbieten den Ehebruch absolut [Vgl. Mt 5,32; 19,6; Mk 10,11; 1 Kor 6,9-10]. Die Propheten prangern ihn als schweres Vergehen an. Sie betrachten den Ehebruch als Abbild des sündigen Götzendienstes [Vgl. Hos 2.7; Jer 5,7; 13,27] (Vgl. dazu auch 1611).

 

2381 Ehebruch ist ein Unrecht. Wer die Ehe bricht, wird seinen Verpflichtungen untreu. Er verletzt das Band der Ehe, das Zeichen des Bundes ist; er veretzt auch das Recht seines Ehepartners und schädigt die Institution der Ehe, indem er den Vertrag nicht einhält, der ihr zugrunde liegt. Er setzt das Gut der menschlichen Zeugung aufs Spiel sowie das Wohl der Kinder, die eine dauerhafte Verbundenheit der Eltern benötigen (Vgl. dazu auch 1640).

 

Ehescheidung

2382 Jesus betonte die ursprüngliche Absicht des Schöpfers, der wollte, daß die Ehe unauflöslich sei [Vgl. Mt 5,31-32; 19,3-9; Mk 10,9; Lk 16,18; 1 Kor 7,10-11]. Er hob die Duldungen auf, die sich in das alte Gesetz eingeschlichen hatten [Vgl. Mt 19,7] (Vgl. dazu auch 1614).

 

"Die gültig geschlossene und vollzogene Ehe" zwischen Getauften "kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden" (CIC, can. 1141).

 

2383 Die Trennung der Gatten unter Beibehaltung des Ehebandes kann in gewissen Fällen, die das kanonische Recht vorsieht, berechtigt sein [Vgl. CIC, cann. 1151-1155] (Vgl. dazu auch 1649).

 

Falls die zivile Scheidung die einzige Möglichkeit ist, gewisse legitime Rechte, die Sorge für die Kinder oder das ererbte Vermögen zu sichern, darf sie in Kauf genommen werden und ist dann keine sittliche Verfehlung.

 

2384 Die Ehescheidung ist ein schwerer Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz. Sie gibt vor, den zwischen den Gatten freiwillig eingegangenen Vertrag, bis zum Tod zusammenzuleben, brechen zu können. Die Ehescheidung mißachtet den Bund des Heiles, dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist. Das Eingehen einer, wenn auch vom Zivilrecht anerkannten, neuen Verbindung verstärkt den Bruch noch zusätzlich. Der Ehepartner, der sich wieder verheiratet hat, befindet sich dann in einem dauernden, öffentlichen Ehebruch (Vgl. dazu auch 1650).

 

"Wenn der Gatte, nachdem er sich von seiner Frau getrennt hat, sich einer anderen Frau nähert, ist er ein Ehebrecher, denn er läßt diese Frau Ehebruch begehen; und die Frau, die mit ihm zusammenwohnt, ist eine Ehebrecherin, denn sie hat den Gatten einer anderen an sich gezogen" (Basilius, moral. reg. 73).

2385 Die Ehescheidung ist auch deshalb unsittlich, weil sie in die Familie und in die Gesellschaft Unordnung bringt. Diese Unordnung zieht schlimme Folgen nach sich: für den Partner, der verlassen worden ist; für die Kinder, die durch die Trennung der Eltern einen Schock erleiden und oft zwischen diesen hin- und hergerissen werden; für die Gesellschaft, für die sie aufgrund ihrer ansteckenden Wirkung zu einer tiefen Wunde wird.

 

2386 Möglicherweise ist einer der beiden Gatten das unschuldige Opfer der durch das Zivilgesetz ausgesprochenen Scheidung. In diesem Fall verstößt er nicht gegen das sittliche Gebot. Es besteht ein beträchtlicher Unterschied zwischen dem Ehepartner, der sich redlich bemüht hat, dem Sakrament der Ehe treu zu bleiben, und ungerechterweise verlassen wird, und demjenigen, der durch ein schweres Vergehen eine kirchenrechtlich gültige Ehe zerstört [Vgl. FC 84] (Vgl. dazu auch 1640).

 

 

Weitere Verstöße gegen die Würde der Ehe

2387 Man kann sich vorstellen, welchen inneren Konflikt es für jemanden, der sich zum Evangelium bekehren will, bedeutet, deshalb eine oder mehrere Frauen entlassen zu müssen, mit denen er jahrelang ehelich zusammengelebt hat. Doch läßt sich die Polygamie mit dem sittlichen Gesetz nicht vereinbaren, denn sie "widerspricht radikal" der ehelichen Gemeinschaft. "Sie leugnet in direkter Weise den Plan Gottes, wie er am Anfang offenbart wurde; denn sie widerspricht der gleichen personalen Würde von Mann und Frau, die sich in der Ehe mit einer Liebe schenken, die total und eben deshalb einzig und ausschließlich ist" (FC 19) [Vgl. GS 47,2]. Ein Christ, der einst mehrere Frauen hatte, untersteht der strengen Gerechtigkeitspflicht, den finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen ehemaligen Frauen und seinen Kindern nachzukommen (Vgl. dazu auch 1610).

 

2388 Als Inzest bezeichnet man intime Beziehungen zwischen Verwandten oder Verschwägerten, unter denen die Ehe verboten wäre [Vgl. Lev 18,7-20]. Der hl. Paulus brandmarkt dieses besonders schwere Vergehen: "Übrigens hört man von Unzucht unter euch ... daß nämlich einer mit der Frau seines Vaters lebt. Im Namen Jesu, unseres Herrn, wollen wir ... diesen Menschen dem Satan übergeben zum Verderben seines Fleisches" (1 Kor 5,1.4-5). Inzest verdirbt die Beziehungen in der Familie und stellt einen Rückschritt zu tierischem Verhalten dar (Vgl. dazu auch 2356, 2207).

 

2389 Mit Inzest sind auch sexuelle Mißbräuche Erwachsener von Kindern oder Jugendlichen, die ihrer Obhut anvertraut sind, in Verbindung zu bringen. Dann kommt zu der Verfehlung ein skandalöser Verstoß gegen die leibliche und moralische Unversehrtheit der jungen Menschen hinzu, die dadurch für ihr ganzes Leben gezeichnet bleiben. Hier ist zudem eine krasse Verletzung der Erziehungsverantwortung gegeben (Vgl. dazu auch 2285).

 

2390 Ein Verhältnis liegt dann vor, wenn ein Mann und eine Frau sich weigern, ihrer auch die sexuelle Intimität einbegreifenden Beziehung eine öffentliche Rechtsform zu geben (Vgl. dazu auch 1631).

 

Der Ausdruck "freie Liebe" ist trügerisch: Was kann ein Liebesverhältnis bedeuten, bei dem die beiden Partner keine gegenseitigen Verpflichtungen eingehen und damit bezeugen, daß sie weder auf den Partner noch auf sich selbst noch auf die Zukunft genügend vertrauen?

 

Der Ausdruck "Verhältnis" bezeichnet unterschiedliche Situationen: Konkubinat, Ablehnung der Ehe als solcher und Unfähigkeit, sich durch langfristige Verpflichtungen zu binden [Vgl. FC 81]. Alle diese Situationen verletzen die Würde der Ehe; sie zerstören den Grundgedanken der Familie; sie schwächen den Sinn für Treue. Sie verstoßen gegen das moralische Gesetz: Der Geschlechtsakt darf ausschließlich in der Ehe stattfinden; außerhalb der Ehe ist er stets eine schwere Sünde und schließt vom Empfang der Heiligen Kommunion aus (Vgl. dazu auch 2353, 1385).

 

2391 Manche, die zu heiraten beabsichtigen, beanspruchen heute eine Art Versuchsrecht. Wenn auch der Wille zur Heirat fest ist, besteht doch die Tatsache, daß verfrühte geschlechtliche Beziehungen "keineswegs die Aufrichtigkeit und die Treue der zwischenmenschlichen Beziehungen von Mann und Frau zu gewährleisten noch sie vor allem gegen Laune und Begierlichkeit zu schützen vermögen" (CDF, Erkl. "Persona humana" 7). Die leibliche Vereinigung ist nur dann moralisch zu rechtfertigen, wenn zwischen dem Mann und der Frau eine endgültige Lebensgemeinschaft gegründet worden ist. Die menschliche Liebe läßt den bloßen "Versuch" nicht zu. Sie verlangt eine endgültige und ganze gegenseitige Hingabe der beiden Partner [Vgl. FC 80] (Vgl. dazu auch 2364).

 

 

 

Die Ehe in der Bibel             

Was sagt die Bibel über die Ehe? Die Ehe ist eine dauerhafte, sich verpflichtende Partnerschaft zwischen Mann und Frau.

Die Bibel sagt in Matthäus 19, 5-6:

Mat 19:5 "Deshalb wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und seiner Frau anhangen, und die zwei werden ein Fleisch sein" (1Mos 2,24)?

Mat 19:6 So sind sie also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen."

Mat 19:9 Ich sage euch: Wer seine Frau entläßt - nicht (geschehe es) "auf Grund von Unzucht" (5Mos 24,1)! - und eine andere heiratet, bricht die Ehe, und wer eine Entlassene heiratet, bricht die Ehe."

Wie sollte die Gesellschaft die Ehe ansehen?
Die Bibel sagt in Hebräer 13, 4:

Heb 13:4 Ehrbar sei die Ehe in allem und das Ehebett unbefleckt; denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten.

Durch welches Gebot hat Gott die Ehe gesichert? Durch das Sechste, das Neunte und Zehnte Gebot. Die Bibel sagt in 2. Mose 20,14 + 17:

Exo 20:14 (VI.) Du sollst nicht ehebrechen!

Exo 20:17 (IX.) Du sollst nicht das Haus deines Nächsten begehren! (X.) Du sollst nicht begehren die Frau deines Nächsten und auch nicht seinen Knecht, seine Magd, sein Rind, seinen Esel und nichts von dem, was deinem Nächsten gehört!"

1Kor 6:9-10 Oder wißt ihr nicht, daß Ungerechte am Reiche Gottes nicht Anteil bekommen werden? Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener noch Ehebrecher noch Lüstlinge noch Knabenschänder, weder Diebe noch Habsüchtige, nicht Säufer, nicht Lästerer, nicht Raffgierige werden am Reiche Gottes Anteil bekommen.

1Kor 11:29 Denn wer [unwürdig] ißt und trinkt, der ißt und trinkt sich das Gericht, wenn er den Leib [des Herrn] nicht unterscheidet.

 

Für wie lange ist eine Ehe bestimmt?
Die Bibel sagt in Römer 7, 2:

Röm 7:2 Denn die mit einem Mann verheiratete Frau ist an den lebenden Mann gebunden durch Gesetz; stirbt aber der Mann, ist sie dem Gesetz des Mannes enthoben.

1Kor 7:39 Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; ist aber ihr Mann entschlafen, so ist sie frei, zu heiraten, wen sie will; doch geschehe es im Herrn.

1Kor 7:9 Können sie aber nicht enthaltsam sein, so sollen sie heiraten; denn besser ist es, zu heiraten als zu brennen.

1Kor 7:10 Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Manne nicht trennen;

1Kor 7:28 Wenn du aber heiratest, sündigst du nicht, und wenn die Jungfrau heiratet, sündigt sie nicht. Doch werden solche Bedrängnis haben durch das Fleisch, und davor möchte ich euch bewahren.

1Kor 7:38 Wer also seine Jungfrau verheiratet, tut recht; wer sie aber nicht verheiratet, tut besser.

1Kor 6:9+10 Oder wißt ihr nicht, daß Ungerechte am Reiche Gottes nicht Anteil bekommen werden? Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener noch Ehebrecher noch Lüstlinge noch Knabenschänder, weder Diebe noch Habsüchtige, nicht Säufer, nicht Lästerer, nicht Raffgierige werden am Reiche Gottes Anteil bekommen.

 

Was ist der einzige Grund, den Jesus gab, um eine Ehe aufzulösen? Die Bibel sagt in Matthäus 5, 32:

Mat 5:32 Ich aber sage euch: Ein jeder, der seine Frau entläßt - nicht kommt in Frage Begründung mit Unzucht (5Mos 24,1)! -, macht sie zur Ehebrecherin, und wer eine Entlassene heiratet, bricht die Ehe.

 

Weitere Bibelverse über die Ehe:

Eph 5:22-33 Die Frauen seien ihren Männern untertan wie dem Herrn; denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus das Haupt ist der Kirche, er, als Erretter des Leibes. Wie aber die Kirche Christus untertan ist, so seien es auch die Frauen ihren Männern in allem. Männer, liebt eure Frauen, wie auch Christus die Kirche liebte und sich hingab für sie, um sie heilig und rein zu machen durch das Bad des Wassers kraft des Wortes und so für sich herrlich zu gestalten die Kirche, ohne Flecken oder Falten oder etwas dergleichen, sondern daß sie heilig sei und ohne Makel. So sollen auch die Männer ihre Frauen lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Denn niemand hat je sein eigenes Fleisch gehaßt, sondern er nährt und pflegt es wie auch Christus die Kirche. Denn Glieder sind wir seines Leibes [, von seinem Fleisch und von seinem Gebein]. "Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und seiner Frau anhangen, und die zwei werden zu einem Fleisch" (1Mos 2,24). Dieses Geheimnis ist groß; ich deute es im Hinblick auf Christus und die Kirche. So liebe denn auch von euch ein jeder seine Frau wie sich selbst; die Frau aber stehe in Ehrfurcht zum Manne.

1Pe 3:7 Desgleichen sollt ihr Männer verstehend zusammenleben mit dem weiblichen Geschlecht als dem schwächeren; erweist ihnen Ehre als den Miterben der Gnade des Lebens, damit euer Beten nicht vereitelt werde.

1Pe 2:11 Geliebte, ich mahne euch als "Beisassen und Fremdlinge" (Ps 39,13), enthaltet euch der fleischlichen Begierden, die gegen die Seele streiten.

Eph 5:21 und seid gefügig einander in der Furcht Christi!

Kol 3:19 Ihr Männer, liebt eure Frauen und seid nicht bitter gegen sie!

Eph 4:1 So ermahne ich euch denn, ich, der Gefangene im Herrn, wandelt würdig der Berufung, mit der ihr gerufen wurdet,

Eph 4:2 in aller Demut und Milde, in Geduld, einander in Liebe ertragend.

Eph 4:3 bedacht auf die Wahrung der Einheit des Geistes durch das Band des Friedens:


Im Buch Maleachi findet sich eine Stelle, die sich wie eine vorweggenommene Zurückweisung von Kaspers Vorstoß liest.
 „Ermüdet“ auch Kardinal Kasper den Herrn mit seinen Reden?

Mal 2:13 Als zweites tut ihr folgendes: Mit Tränen bedeckt ihr den Altar des Herrn, mit Weinen und Stöhnen, weil er dem Opfer sich nicht mehr zuwendet und es nicht mehr mit Wohlgefallen annimmt aus eurer Hand.

Mal 2:14 Ihr fragt nun: "Warum das?" - Weil der Herr Zeuge war zwischen dir und der Frau deiner Jugendzeit, an der du so treulos gehandelt! Sie war doch deine Gefährtin und deine durch den Vertrag geschützte Gattin!

Mal 2:15 Hat nicht der Eine (Gott) das Fleisch erschaffen samt dem Geist in ihm? Und welchen Zweck verfolgt der Eine? Nachkommenschaft durch Gottes Segen! Nehmt euch in acht um eures Lebens willen, und an der Frau deiner Jugendzeit handle nicht treulos!

Mal 2:16 "Denn wer aus Abneigung die Scheidung vollzieht", spricht der Herr, der Gott Israels, "bedeckt sein Gewand mit Unrecht", spricht der Herr der Heerscharen.

Mal 2:17 Ihr belästigt den Herrn mit euren Reden! Nun fragt ihr: "Womit belästigen wir ihn?" Damit, daß ihr sagt: "Jeder Übeltäter steht in Gunst beim Herrn; an solchen hat er Gefallen! Oder wo bleibt sonst der Gott des Gerichtes?"


 

Aktuell: Vortrag Kardinal Raymond Burke - Video vom 20 März 2015
Kardinal Raymond Burke über die Unauflöslichkeit der Ehe bei der 17. Kölner Liturgischen Tagung in Herzogenrath
Kardinal Raymond Burke "Bis der Tod Euch scheidet"
Im Nachgang zur Bischofssynode zu Ehe und Familie vertritt Raymond Kardinal Burke mit klaren Worten die römisch-katholische Ehelehre. Seinen Vortrag hielt er am 20. März 2015 auf der von Pfr. Dr. Guido Rodheudt geleiteten 17. Kölner Liturgischen Tagung in Herzogenrath. Kardinal Burke gehört zu den herausragenden Bischofspersönlichkeiten der Gegenwart.

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