Die
Ehe ist von GOTT eingesetzt
Der Sinn von Ehe und Familie erschliesst sich uns tiefer aus der Offenbarung, die uns
Gott auf den ersten Seiten der HI. Schrift enthüllt und im Verlaufe der Heilsgeschichte immer deutlicher gezeigt hat. |
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Die ersten drei Bibelzitate handeln vom Schöpfungsauftrag von Ehe und Familie als Partnerschaft mit dem Schöpfer.
Genesis 1,27 bedeutet, dass Mann und Frau in gleicher Weise fähig sind, GOTT zu antworten; denn ER hat sie zu einer Partnerschaft des «Ebenbild-Seins mit IHM befähigt. Diese Partnerschaft äussert sich aber nicht nur im Sein, was die höchste Würde des
Menschseins bedeutet, sondern auch im Tun (Gen, E28), nämlich an der Teilhabe an der Herrschaft über die Schöpfung. Der dritte Sinn dieser Ebenbildlichkeit liegt darin, dass Mann und Frau darauf angelegt sind, miteinander eine Partnerschaft nach dem göttlichen Modell der Ehe einzugehen, die selbst wieder Abbild des geheimnisvollen trinitarischen göttlichen Lebens ist. Das Neue Testament entfaltet diesen Ehebund, der von Christus und seiner Kirche zu einem der sieben Sakramente erhoben wurde. Auf frühchristlichen Sarkophagen und Gläsern steht Christus an der Stelle der Brautführerin und bekränzt beide Ehegatten. Die Verschränkung der Hände geschieht über dem Evangelienbuch. So wurde den Brautleuten bewusst, dass sie als Getaufte sich in «Christus vermählen.» Diese Sicht vertraten auch die frühen Kirchenväter.
Das
Eingehen der Ehe ist ein Sakrament, wenn es kirchlich
geschieht, ein
Heiliger Bund, ein Treuebund,
wie es die vorstehenden Worte GOTTES bezeugen. Das
Versprechen ist ein Gelöbnis, welches vor GOTT in der
Person des Priesters bei einer sakramentalen Handlung
vollzogen wird. Zur Erinnerung werden die üblichen
Gelöbnisworte hier wiedergegeben: „die Treue halten
alle Tage des Lebens, bis der Tod uns scheidet.“ „Ich
will dich lieben, achten und ehren solange ich lebe.“
Es ist die unwiderrufliche Wahrheit, wenn die Kirche
dann von der Unauflöslichkeit der Ehe spricht, denn aus
den Worten des HERRN im vorstehenden Text aus dem
Evangelium nach Matthäus geht der Mensch mit Leib und
Seele einen Treuebund ein, so daß auch nach dem Tod
eines Ehegefährten die Seelen miteinander verbunden
bleiben. Aus den Geboten GOTTES durch Moses geht auch
hervor, daß ein vor GOTT gegebenes Versprechen
unwiderruflich ist, da ER Treue von uns in allen
Lebensbereichen erwartet. Die gültig geschlossene und
vollzogene Ehe kann durch keine menschliche Gewalt und
aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst
werden" (can. 1141).
Die
Ehe ist das Sakrament, das Mann und Frau bis zum Tode
eines Partners unauflöslich vereint, wie Jesus Christus
und die Kirche, seine Braut, vereint sind, und das ihnen
die Gnade gibt, miteinander heilig zu leben und die
Kinder christlich zu erziehen.
-
Wer
ist Spender des Ehesakramentes ?
Spender
des Ehesakramentes sind die Brautleute selbst, die die
Ehe eingehen.
-
Müssen
die Brautleute im Stande der heiligmachenden Gnade
sein, wenn sie die Ehe eingehen ?
Die
Brautleute müssen im Stande der heiligmachenden Gnade
sein, wenn sie den Ehebund schließen, sonst begehen sie
ein Sakrileg (Gotteslästerung).
-
Wie
geht man den Ehebund ein ?
Den
Ehebund schließt man durch das gegenseitige Ja-Wort vor
dem Diakon, Priester oder Bischof und vor zwei Zeugen.
-
Ist
die zivile Eheschließung eine rechtmäßige
Verbindung zwischen Mann und Frau ?
Nein,
die nur zivilrechtlich geschlossene Ehe ist keine Ehe,
sondern bloße Formalität vor einem staatlichen
Standesbeamten. Wer sich daher nicht kirchlich trauen lässt,
ist vor Gott nicht verheiratet und lebt in einer sündhaften
Beziehung.
-
Welche
Pflichten haben die Eheleute ?
Die
Eheleute haben die Pflicht, heilig zusammen zu leben,
einander mit immerwährender Zuneigung in den geistigen
und zeitlichen Bedürfnissen zu helfen und die Kinder
gut zu erziehen, indem sie für ihre Seele nicht weniger
sorgen als für ihren Leib und sie vor allem mit dem
Wort und dem guten Beispiel zur Frömmigkeit und zur
Tugend erziehen.
-
Welche
Spiritualität gehört in die Ehe ?
Die
christlichen Eheleute mit ihren Kindern bilden eine
Hauskirche. Sie sind gerufen, am liturgischen Leben der
Kirche in der Feier der Eucharistie und der übrigen
Sakramente teilzunehmen. Zum gemeinsamen Vollzug des
christlichen Lebens wird ihnen das Stundengebet, Morgen-
und Abendgebet, Tischgebet, Schriftlesung,
Sakramentenempfang, Herz-Jesu-Verehrung und
Muttergottesverehrung und besonders das Rosenkranzgebet
empfohlen. Das Gebet ist daher keineswegs ein Ausweichen
vor den täglichen Anforderungen, sondern stärkster
Antrieb für die Verwirklichung der familiären
Aufgaben.
Die
Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares kann nur
erlaubt werden, wenn der katholische Partner bereit ist,
Gefahren des eigenen Glaubensabfalls zu beseitigen und
nach Kräften alles zu tun, dass die Kinder in der
katholischen Kirche getauft und erzogen werden.
Gen 1,21 |
«Gott schuf den Menschen nach seinem Bilde, nach dem Bilde Gottes schuf er ihn, als Mann und als Frau schuf er sie.» |
Gen 1,28 |
«Seid fruchtbar und mehret euch, erfüllet die Erde und macht sie euch untertan.» |
Gen 2,18 |
«Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei.» |
Gen 2,24 |
«Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch.» |
Mk 10,9 |
«Was aber Gott verbunden hat, das darf der
Mensch nicht trennen.» |
Mt 19,7f |
«Wegen eurer Herzenshärte hat euch Moses erlaubt, eure Frauen zu entlassen; von Anfang an war es nicht so.» |
Mt
5,27f |
«Ich aber sage euch,
jeder der ein Weib mit Begierde anblickt, hat in seinem Herzen
schon Ehebruch mit ihr begangen.» |
Mt 5,31f |
«Ich aber sage euch, jeder der sein Weib entlässt, es sei denn wegen Ehebruchs, der macht sie zur Ehebrecherin; und wer die Entlassene
(Verstossene/Ehebrüchige) zur Ehe nimmt, bricht damit die Ehe.» |
Mk 10,10f |
«Wer seine Frau entlässt und eine andere‘ nimmt, bricht die Ehe; und wenn eine Frau ihren Mann entlässt und einen andern nimmt, bricht sie die Ehe.» |
Lk 16,18 |
«Wer seine Frau entlässt und eine
andere heiratet, bricht die Ehe; und wer eine vom Manne Entlassene heiratet, bricht ebenfalls die Ehe.» |
Hebr 13,4 |
«Die Ehe sei in jeder Hinsicht ehrbar und das Ehebett
unbefleckt; denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten.» |
1
Kor 7,10f |
«Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr:
Die Frau darf sich von ihrem Manne nicht trennen; hat sie sich aber doch getrennt, so muss sie unverheiratet bleiben oder sich mit ihrem
Manne wieder aussöhnen. Ebenso darf der Mann seine Frau nicht
entlassen .» |
1 Kor 6,9 |
«Täuschet euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Weichlinge, weder
Knabenschänder noch Diebe, weder Habsüchtige noch Trunkenbolde, weder Lästerer noch Räuber werden dos Reich Gottes erben.» |
Eph, 5,21 |
«Seid euch gegenseitig untertan in heiliger Scheu vor Christus» |
Eph 5,25f |
«Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie
auch Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben
hat...» |
Kommentar zur
heutigen Zeit Dem
Gebot gegenüber - "Du sollst nicht begehren deines
Nächsten Weib; Du sollst nicht begehren deines Nächsten
Hab und Gut!" - tut die Freimaurerei alles, damit
Ehebruch, und das "sich Scheiden lassen"
allgemein zum guten Ton gehören. Es stört schon nicht
mehr, daß sogenannte Stars von Sport, Film und
Fernsehen und sogar Spitzenpolitiker zu Vorbildern von
Ehebrechern und korrupten Sittenstrolchen werden. So
wird in der Tiefe das Gewissen verdorben, der Verstand
und das Herz des Menschen irregeführt und begehrlich
macht, und jedermann glaubt, daß das alles erlaubt und
sogar ehrenhaft sei.
Auf diese Weise werden die Seelen auf die perverse und böse
Straße des Ungehorsams gegen das Gesetz des Herrn gestoßen,
sie werden von der Sünde überflutet und werden daran
gehindert, das Geschenk der Gnade und des göttlichen
Lebens zu empfangen.
Ehe-Scheidungen
– Ehe-Schändungen:
Werke der Zerstörung
von Familie und Gesellschaft in einer
gottlosen Welt.
Die gottlosen Scheidungsgesetze.
„Wer seid ihr, daß ihr
euch anmaßt euch zu GOTT zu erheben!“
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„Zerstöre keine Ehe!“
(sechstes Gebot in den
ZEHN GEBOTEN GOTTES) |
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„Wer zerstört, wird zerstört!“ |
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»Was GOTT
verbunden hat, das darf der Mensch
nicht trennen.«
(JESUS im Evangelium
von Matthäus 19,6) |
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„Ich verlange die Göttliche Ordnung!
Ohne diese Ordnung hätte das
menschliche Leben längst aufgehört zu
existieren.“ |
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„Niemand darf seinen eigenen Willen
tun – dann gebe Ich euch einander!“ |
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„Die Liebe
muß in der Ehe erneuert werden!“
(Botschaften GOTTES an
den Verfasser, Medjugorje etwa
2008/2009) |
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„Wer in
der Liebe bleibt, der bleibt in GOTT
und GOTT in ihm.“
(Evangelium von
Johannes)
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Ohlau-Botschaften:
Wilde Ehe und Unzucht.
"Furchtbar
verwunden die Menschen Meines Sohnes und Mein Herz!
Viele beten nicht, sogar während der hl. Messe
unterhalten sie sich, im Tabernakel ist aber Jesus
Christus anwesend, und Ich, die Muttergottes, bin beim
Tabernakel. - Während der hl. Messe sollen die Gläubigen
inbrünstig beten und Gott Vater, den Sohn und den
Heiligen Geist um die Heilung ihrer Seelen bitten. Die
Menschen haben schrecklich sündhafte Seelen. Sie leben
in der Sünde und empfangen ohne Beichte die hl.
Kommunion. Viele sind geschieden oder leben ohne das
Sakrament der Ehe mit ihren Partnern zusammen und
empfangen dennoch den Leib des Herrn. Solche Personen dürfen
die hl. Kommunion nicht empfangen, denn sie leben in der
(schweren) Sünde!!! Sie müssen sich bekehren und den
Herrn Jesus und Mich um Verzeihung bitten. Sie (Mann und
Frau) dürfen nicht ohne das Sakrament der Ehe
zusammenleben! Jeder Mensch muß vor Gottes Gericht
erscheinen und wird von jeder Sekunde und Stunde seines
Lebens Rechenschaft ablegen müssen. Das wird für sie
(die Sünder) schrecklich sein! Noch ermahne Ich, die
Muttergottes: Bekehrt euch, denn die Zeit dazu ist nur
noch kurz! Leistet Abbitte!!!" 134. Erscheinung
(30. Jänner 1993)
"In
der Karwoche leidet Jesus sehr wegen der Trunksucht und
der Unzucht auf der ganzen Welt. Die Trunksucht
verbreitet sich durch den Satan. Viele Menschen sind
durch den Alkohol geisteskrank geworden. Ihnen fehlt der
Glaube. Der Satan benutzt diese Gelegenheit. Durch die
Trunksucht werden behinderte Kinder geboren. Sie leiden
wegen ihrer Väter und Mütter, die Alkoholiker sind und
die hl. Sakramente nicht empfangen." Weiters sagte
Sie: "Viele Menschen leben ohne das Sakrament der
Ehe. Viele Ehen sind geschieden. Für jene, die das
Sakrament der Ehe am Altar empfangen haben, gibt es
keine Ehescheidung. Was Gott verbunden hat, darf der
Mensch nicht trennen!" (...) "Es kommen Leute
hierher, die nicht beten und nicht vorbereitet sind. Es
kommen viele Menschen, die keine kirchliche Trauung
haben. Sie sind nur zivil getraut. Die Gnade der
Gesundheit erhalten solche nicht. Sie werden vor Gott
einmal Rechenschaft ablegen müssen."
20. Erscheinung (5. April 1985)
"Wie
schlecht ist doch die Menschheit! Viele trinken in der
Fastenzeit Alkohol und fasten nicht. Zwischen Mann und
Frau besteht dabei kein Unterschied, viele Frauen sind
dem Alkohol verfallen, dadurch leiden viele Kinder,
dadurch gibt es viele Scheidungen. Merkt euch: Diese
Ehescheidungen sind ungültig! Jeder Mensch muß vor
Gott Rechenschaft ablegen." 43. Erscheinung (19. März
1987)
"Teile
dem Volk mit, daß ich dir heute das ganze Leiden Meines
Sohnes gezeigt habe, wie Mein Sohn für die Sünden der
Menschen gegeißelt wurde und mit Blut übergossen war.
Aber all die gegenwärtigen Leiden kann Mein Sohn nicht
mehr länger ertragen!" "In der Karwoche gibt
es viel Unzucht und Trinkgelage. Die Jugend hält die
Karwoche nicht, sie vergnügt sich mit Musik und Tanz.
Die Schuld tragen die Eltern! Wenn sich die Eltern
betrinken, geben sie ein schlechtes Beispiel. Sie sollen
die Kinder im Katholischen Glauben erziehen und dafür
sorgen, daß sie an Sonn- und Feiertagen der hl. Messe
beiwohnen. Einmal wird man vor Gott hintreten müssen
und darüber Rechenschaft ablegen müssen. Jede Familie
soll das Haus Gottes sein."
44. Erscheinung (16. April 1987)
"Junge
Eheleute müssen öfter die hl. Sakramente empfangen,
viele von ihnen sind nicht kirchlich getraut. - Teile
mit, daß deren Eltern dafür sorgen sollen, daß die
jungen Menschen eine kirchliche Ehe schließen. - In
eurem Land sind so viele Kinder nicht getauft. Es ist
die Pflicht der Eltern, ihre Kinder taufen zu lassen,
denn viele Kinder sterben ohne Taufe." 56.
Erscheinung (1. April 1988)
"Gib
bekannt: In allen deutschen Ländern soll der Rosenkranz
gebetet werden, dann kann das ganze Land gerettet
werden. Sie sollen beten, denn in ihrem Land wird
Unzucht getrieben. Sie gehorchen nicht, und die Kirchen
sind versperrt. Nur einmal in der Woche wird die hl.
Messe gefeiert. Meine Diener (die Priester) sollen aber
jeden Tag die hl. Messe feiern! In jeder Kirche soll täglich
die hl. Messe gefeiert werden! Sie (die Priester) sollen
Mir und Meinem Sohn gehorchen. - Teile mit: Die Kirchen
sollen überall geöffnet sein!" 78. Erscheinung
(14. Oktober 1989)
"Mein
Sohn, die Sünden der Menschen geißeln Mich weiterhin
und bereiten Meiner Mutter Schmerzen. Unheimlich viel
wird auf der Erde gesündigt. Furchtbar ist die Unzucht
(Unkeuschheit) auf der Erde! Wenn sich die Menschheit
nicht bekehrt, kann sie für ihre Sünden furchtbar
bestraft werden. Zuerst werden scheußliche Krankheiten
wüten. Eine Seuche wird sich auf der ganzen Erde
ausbreiten. Es wird auch Mückenplagen geben, die viele
Menschen dahinraffen werden, und die Medizin wird ratlos
sein. Es kommt die Zeit, in der sich das erfüllen wird.
Bekehrt euch, Meine Kinder, denn ihr wißt weder den Tag
noch die Stunde." 89. Erscheinung (16. Juli 1990)
"Ich
rufe auch die Jugend dieses Landes zum Gebet, zum Fasten
und zur Busse auf! Veranstaltet am Freitag keine Vergnügungen
und treibt keine Unzucht, denn am Freitag leidet Jesus
Christus, während ihr euch amüsiert. Jene, die beten,
fasten und Buße tun, werden große Gnaden
erhalten." 96. Erscheinung (21. Oktober 1990)
"Die
Menschen haben schrecklich sündhafte Seelen. Sie leben
in der Sünde und empfangen ohne Beichte die hl.
Kommunion. Viele sind geschieden oder leben ohne das
Sakrament der Ehe mit ihren Partnern zusammen und
empfangen dennoch den Leib des Herrn. Solche Personen dürfen
die hl. Kommunion nicht empfangen, denn sie leben in der
(schweren) Sünde!!! Sie müssen sich bekehren und den
Herrn Jesus und Mich um Verzeihung bitten. Sie (Mann und
Frau) dürfen nicht ohne das Sakrament der Ehe
zusammenleben! Jeder Mensch muß vor Gottes Gericht
erscheinen und wird von jeder Sekunde und Stunde seines
Lebens Rechenschaft ablegen müssen. Das wird für sie
(die Sünder) schrecklich sein! Noch ermahne Ich, die
Muttergottes: Bekehrt euch, denn die Zeit dazu ist nur
noch kurz! Leistet Abbitte!!!" 134. Erscheinung
(30. Jänner 1993)
"Sie
leben ohne die hl. Sakramente und sind nicht kirchlich
verheiratet. Wer ohne kirchliche Trauung zusammenlebt,
befindet sich in schwerer Sünde! - Teile mit: Wer noch
nicht kirchlich verheiratet ist, sich aber trauen lassen
könnte, soll dies schnellstens tun, denn darauf warten
Jesus Christus und die Muttergottes!" 189.
Erscheinung (13. Oktober 1995)
"Mein
Sohn, im Westen gibt es Zügellosigkeit (Unsittlichkeit,
Unkeuschheit)! Viele haben in den dortigen Ländern,
aber auch in eurem Land, die Kirche verlassen. - Meine
Kinder, betet für diese Länder, damit sie Gottvater
und den Sohn und den Heiligen Geist nicht
beleidigen."
228. Erscheinung (13. Februar 1997)

Eheverständnis
im ökumenischen Kontext
In der Schweiz gibt es
annähernd gleichviel Katholiken wie Christen, die in
der Folge der Reformation des XVI. Jahrhunderts in
mehrere lokale und teilweise weitgehend unabhängig
voneinander bestehende Glaubensgemeinschaften
aufgeteilt, außerhalb der bis dahin bestehenden
kirchlichen Einheit leben. In Deutschland dürfte die
Situation ähnlich sein. Österreich hat eine überwiegende
Mehrheit von Katholiken.
Es ist der echten
christlichen Ökumene dienlich, wenn Christen der
verschiedenen Konfessionen über die Lehrinhalte des
anderen Bescheid wissen. Im selben Geist der Ökumene wäre
es verhängnisvoll, die jeweils andere Kirche nicht so
zu betrachten, wie sie sich selbst sieht - ein
Kriterium, das seit dem 2. Vatikanischen Konzil die
Katholische Kirche seitens der Anderen auch für sich
beansprucht. Vorauszuschicken ist, dass zum Eheverständnis
immer auch das Sakramentsverständnis gehört. Beide
sind voneinander nicht trennbar.
Das Sakramentsverständnis
Bei der Gegenüberstellung
von katholischem und reformatorischem Eherecht stellt
sich daher als erstes die Frage nach dem die Ehe
tragenden Sakramentsverständnis.
Bekanntlich gibt es
zweierlei christliche Konfessionen: Jene, in denen
sieben Sakramente (1. Taufe; 2. Firmung; 3. Eucharistie;
4, Buße; 5. Krankensalbung; 6. Priesterweihe; 7. Ehe)
gespendet werden anhand der von Christus verliehenen
priesterlichen Vollmacht, welche ihrerseits wiederum in
der "apostolischen Sukzession"
(Weihenachfolge, die bis zu den Aposteln ununterbrochen
zurückreicht) gründet. Neben der römisch-katholischen
Kirche muss in hervorgehobener Weise unter anderen
unsere Schwesterkirche, die Orthodoxie, genannt werden.
Dann gibt es jene
Glaubensgemeinschaften, in denen die apostolische
Sukzession eher durch die Weitergabe des verkündeten
Gotteswortes begründet wird und weniger durch deren
Sakramentalität. Da die Taufe im Notfall - auch in der
vorreformatorischen Mutterkirche - von jedem Menschen gültig
gespendet werden kann, blieb sehr bald in den
Glaubensgemeinschaften der Reformation nach katholischem
Sakramentsverständnis nur noch ein gültiges Sakrament
übrig: die Taufe. Unter Zuhilfenahme des Naturrechts
muss daher die Ehe in den reformatorischen
Glaubensgemeinschaften auch zu den gültigen Sakramenten
gezählt werden, da sie nicht vom Priester gespendet
wird, sondern vom gegenseitigen JA-Wort der Brautleute
ihre Gültigkeit erhält. Die beiden anderen Zeichen,
die in den Glaubensgemeinschaften der Reformation
vollzogen werden, die Confirmation und das Abendmahl, können
mit dem Sakramentsbegriff aller sakramentalen Kirchen
nicht in Verbindung gebracht werden.
Göttliches Recht und
Naturehe
Eine weitere Frage
muss auch beantwortet werden: Wer ist dem katholischen
Eherecht unterstellt? Es macht nämlich keinen Sinn, daß
die katholische Kirche "alle Christen" unter
ihr Eherecht stellt, was sie in der Praxis weder kann
noch will. Es gilt jedoch zu unterscheiden zwischen rein
kirchlichen Vorschriften (wie etwa die Formpflicht für
Katholiken), die Nichtkatholiken in der Tat nicht
binden, und zwischen den göttlich gewollten Inhalten
der Ehe, worüber auch die Katholische Kirche kein Verfügungsrecht
hat, und die sich auf alle Menschen, auch auf die
Nichtchristen, beziehen bzw. alle gleichermaßen in
Pflicht nehmen. So gilt als göttliches- bzw.
Naturrecht, daß die erste Ehe immer eine gültige Ehe
ist, bei Getauften wie bei Ungetauften. Für Christen
("Getaufte") ist sie immer ein Sakrament, während
sie bei Nichtgetauften kraft göttlichen Rechts eine gültige
Naturehe ist. Wesentliche Merkmale der Naturehe sind die
Einheit und die Unauflöslichkeit.
Wenn die Ehe zur Buchführung
wird
In den
reformatorischen Glaubensgemeinschaften haben die
Sakramente einen anderen Stellenwert als in den
sakramentalen Kirchen. Der Zürcher Reformator Huldrych
Zwingli sieht die Sakramente nur als "heilige,
sichtbare Zeichen, die keine Gnadenwirkung haben können";
sie sind nur da, um dem menschlichen Auge und seiner
Neugier Genüge zu leisten. Die Ehe ging bei allen
Reformatoren des XVI. Jahrhunderts von der
kirchlich-sakramentalen Bindung in die Kompetenz der
staatlichen Behörden über. Dadurch wurde der Ehebund
zu einem Ehevertrag zwischen zwei
Heiratswilligen, der vor dem Zivilstandsbeamten
geschlossen wird. Verträge aber sind von ihrem
Selbstverständnis her jederzeit lösbar, der jeweiligen
staatlichen Gesetzgebung entsprechend. Nach
reformatorischem Verständnis wäre ein an die
„Zivilehe" anschließender Kirchgang nicht
zwingend notwendig. Wenn die protestantischen
Glaubensgemeinschaften dennoch Wert darauf legen, daß
die, nach ihrem eigenen Verständnis schon vor dem
Standesbeamten gültig geschlossene Ehe, auch durch
kirchliche Zeremonien begleitet wird, dann handelt es
sich einzig um den Segen des Glaubens für das junge
Ehepaar.
Wir halten fest: In
den den Eheabschluß begleitenden kirchlichen Zeremonien
der Reformation wird keine Ehe geschlossen, vielmehr
wird die schon (zivil) geschlossene Ehe gesegnet.
Freilich kann man
immer wieder von neuem segnen: Gegenstände, Menschen,
Vereinbarungen. So wurde es möglich, ein zivilrechtlich
geschiedenes Ehepaar mit anschliessender
Wiederverheiratung auch ein zweites (oder ein weiteres)
Mal mit dem Segen des Glaubens zu versehen. Die
Glaubensgemeinschaften der Reformation kennen auch kein
eigenes ausgeprägtes Ehe- bzw. Ehescheidungsrecht, da
sie sämtliche Regelungen, die der jeweilige Staat
getroffen hat, voll und ganz akzeptieren. In keiner
staatlichen Gesetzgebung hingegen findet sich der
Hinweis auf den sakramentalen Charakter der Ehe noch
einer, der die Unauflöslichkeit postuliert. Es scheint
wichtig zu erwähnen, dass in der evangelischen
Glaubensgemeinschaft Deutschlands zurzeit über die
Sakramentalität bzw. die Unauflöslichkeit der Ehe
nachgedacht wird, jedoch widerspricht dieses
„Nachdenken" schon im Ansatz ihrer eigenen grundsätzlichen
Lehre über die Gültigkeit der Ehe. Da die Gültigkeit
des Eheabschlusses vom Staat definiert wird, ist alles
Weitere nur freie Interpretation ohne verbindlichen
Inhalt.
Die so genannte
„kirchliche Trauung" in den
Glaubensgemeinschaften der Reformation ist in diesem
Kontext daher kein Sakrament, keine "Trauung"
nach dem Verständnis der sakramentalen Kirchen,
sondern, wie erwähnt, ein stets wiederholbarer Segen.
Im Ehevertrag, den man
vor den zivilen bzw. staatlichen Behörden schließt,
wird allerdings festgehalten, daß die beiden Personen,
das heißt eine Frau und ein Mann, die freien Standes
sind (das heißt im Augenblick durch keine weitere Ehe
gebunden), im gemeinsamen Haushalt wohnen, einen
gemeinsamen Namen führen und, falls sie Kinder haben,
von den zivilen Behörden als deren Eltern anerkannt
werden. Der dort geschlossene Vertrag bindet solange,
bis er nicht von derselben Instanz, vor der er
geschlossen wurde (das heißt von den staatlichen Behörden),
aufgelöst wird. Verträge haben es in sich, daß sie
jederzeit, nach bekannten Klauseln, aufgelöst werden können.
Die sakramentalen Kirchen hingegen können dem zivilen
Ehevertrag nicht mehr Wichtigkeit zumessen, als das
Staatswesen mit seinen Gesetzen demselben verleiht. Von
der Sakramentalität her gesehen, kann auf den zivilen
Ehevertrag verzichtet werden.
Ehe –
„Prozess" oder Abschluss"
Völlig unzutreffend
ist die Meinung, dass mit dem Ehevertrag ein
„Prozess" beginnt, der gelingen kann oder nicht.
Hier wird die Dimension sowohl des Naturrechts ausser
Kraft gesetzt als auch das Wohl der aus der Ehe und nur
in der Ehe entstandenen Familie vernachlässigt.
Vielmehr muss der Tag der Eheschliessung den Abschluss
eines Reifeprozesses markieren, der lange vorher
zwischen den Heiratswilligen begonnen hat. Geht der Ehe
kein Reifeprozess voraus, entstehen in der Tat auf dem
gemeinsamen Lebensweg viele „Stolpersteine", die
sowohl aus der Biographie des Einzelnen entstehen, als
auch auf dem gemeinsamen Lebensweg hervortreten können
und die unbestritten dem Ehepaar sehr viel abverlangen.
Der Reifeprozess muss
daher in der schonungslosen Offenlegung der Biographien
und dem gegenseitigen Klarwerden über das Wort
„Treue" bestehen. Treue aber bedingt verzeihen
und vergeben können.
Es geht somit beim
ehelichen Leben weniger um die Nachahmung himmlischer
Perfektion, sondern um die Realität menschlichen Lebens
auf dieser unserer Erde. Nicht das „himmlische
Jerusalem" ist Ausgangspunkt und Ziel der ehelichen
Bindung, sondern die hier und jetzt aufeinander
treffende und in Treue bewährte Liebe. Eheliche Liebe
aber besagt zweierlei: Annahme und Hingabe! Annahme des
Partners so, wie man ihn in der Reifezeit vor der Ehe
kennen lernte und Hingabe im völligen Aufgehen seiner
selbst um des Anderen willen. Echte Liebe zählt nicht,
was sie erhält, sondern was sie gibt!
Natürlich können
Ehen trotzdem scheitern, da sich Menschen auch nach
einem Reifeprozess durch tausendfache Umstände
wesentlich ändern können. Da das Naturrecht jedoch in
keiner Weise ein „Recht" oder gar
„Verpflichtung" auf Ehe oder auf Kinder kennt,
taucht eine Trennung als möglich auf, nicht aber eine
weitere Ehe. Schliesslich ist Ehe himmelhoch mehr als
Sex. Ihr wesentlicher Bestandteil ist die Liebe. Liebe
kann – ja muss – Schmerzliches überwinden können
(Beispiel Ehebruch). Daher kann von einer „zwangsweisen
Aufrechterhaltung" einer Ehe nur dort gesprochen
werden, wo die Liebe von vornherein in nichts weiterem,
als in Gefühlsempfinden bestand. Gefühle („Verliebt
sein") bilden einen notwendigen Schritt zur echten
ehelichen Liebe hin, sind aber mit dieser nicht
identisch.
Nicht Dr. Martin
Luther, sondern die Heilige Schrift weist auf die Ehe
als Gleichnis der Verbindung Christi mit seiner Kirche
hin (Eph 5, 28-33). Eine Ehe, die von Anfang an als auflösbar
geschlossen wird, wird dem Anspruch der „Bundestreue
Gottes in Christus" nicht gerecht. Gottes Bund ist
endgültig, unwiderruflich. So muss auch die Ehe sein,
will sie als Abbild der Bundestreue Gottes gelten! Es
kommt daher der völligen Sinnentleerung des Wortes
„Unauflöslichkeit der Ehe" gleich, wenn ein
„Scheitern mit Neuanfang" auch hierher gezählt
und auf die Ebene der Gnadenzusage Gottes gehoben wird.
Zugegeben, das entspricht dem reformatorischen
Glaubensgrundsatz Luthers: Alles ist Gnade! Das mag wohl
stimmen. Doch dann muss mit der Gnade auch
zusammengearbeitet werden! Und da die Gnade göttliches
und menschliches Tun umspannt, muss sie
menschlicherseits auf dem Weg der Reife zur Ehe auf die
Säulen der Liebe und der unzerbrechlichen Treue gehoben
werden.
Dr.
theol. Adolf Fugel

Ehe und
Familie
Von Dr.
Thomas Niggl OSB
Altabt und Kurat der MSM
Gerade in unserer Zeit erleben wir in erschreckender
Weise, wie bewusst oder unbewusst die Zerstörung der
Familie vorangetrieben wird. Es gibt aber auch eine
Zerstörung von innen her, und diese beklagt der Herr,
als er im März 1896 zu Barbara Weigand (+ 1943) sagte
(Band I, S. 230 ff):
"Viele Sünden
werden gebeichtet" ? heut geschieht auch das nicht
mehr, denn die Beichte ist an vielen Orten abgeschafft
-, "aber nicht so, wie sie sind. Vieles beichten
sie, aber nicht, dass sie einen Ehebruch auf den Herzen
haben. Sie beichten nur eine allgemeine Übertretung
gegen das sechste Gebot, aber nicht, dass sie diesen im
Ehestand und mit dem Ehestand vereinigt begangen haben.
Siehe, das ist die große Verderbnis unserer Zeit, die
Zerrissenheit der Familie, denn je mehr diese Sünde überhand
nimmt im Ehestand, desto mehr weicht alles Glück und
Zufriedenheit aus der Familie.
Und aus der Familie geht
doch das ganze Menschengeschlecht hervor, aus der
Familie gehen die Kinder heraus in den Ordensstand,
gehen die Priester hervor, die dann das Evangelium
predigen, den andern mit gutem Beispiel vorangehen und
ihnen den Weg zum Himmel zeigen sollen, die aber selbst
angesteckt sind von dem Geist des Familienlebens und
darum auch vielfach ihre Pflichten vernachlässigen.
Siehe, Meine Tochter, dies
bedeutet die klaffende Wunde, ja dies bedeutet, dass du
Mein Herz entzwei siehst. Mein Herz siehst du heute
gespalten. Das ist die Zerrissenheit der Familie durch
den Ehebruch. Ich habe Mann und Weib im Paradies
zusammengeführt. Unbefleckt gingen sie aus Meiner Hand
hervor. Sie haben aber den Ehestand schon damals
zerrissen durch die erste Sünde. Ich stieg vom Himmel
herunter und vermählte Mich mit Meiner jungfräulichen
Braut, mit der heiligen Kirche, um dem Ehestand
voranzuleuchten, um ihm voranzugehen, um der Welt zu
zeigen, was der Ehestand ist.
O dass doch die Menschen
erkennen möchten, wie gut Ich bin! Welche Nachsicht
habe Ich mit diesem Geschlecht, wie freigebig bin Ich
mit Meiner Gnade! Wie habe Ich gesorgt, dass sie Mein
Wort hören sollen. Aber alles ist an taube Ohren
gedrungen. Darum teile Meinen Schmerz, Meine Tochter!
Leide, opfere und sühne und vereinige dich mit Mir.
Siehe, wie Ich Mich alle Tage für sie opfere, wie Ich
nicht müde werde, durch die Hände der Priester Mich für
sie Meinem himmlischen Vater darzubringen. Werde auch du
nicht müde.
Die Hauptursache ist der
Stolz! Stolz war ja auch die erste Sünde, weil die
Menschen Gott gleich sein wollten. Stolz ist es auch
jetzt, der diese Zerrüttung herbeigeführt hat, weil
man sich zu groß fühlt, um sich einem Glauben zu
unterwerfen, der längst aus alten Zeiten herstammt, der
noch gut ist für die Armen und die Dummen, und durch
den Stolz gelangen so die Menschen zum Unglauben. Sie
werfen eines nach dem anderen weg und begehen eine Sünde
nach der anderen, bis der Geist ganz verblendet, die Sünde
die Herrschaft über sie hat. Ich muss dann ein solches
Herz verlassen, und wenn Ich dann einmal das Herz der
Frau verlassen habe, dann ist das Herz des Hauses
verlassen, denn die Frau, die christliche Frau, ist das
Herz des Hauses, und gleichwie aus dem Herzen alle Sünden
hervorgehen, so kommt aus der Frau und von der Frau
alles Unheil in die Familie.
Siehe dir eine Familie an,
wenn der Mann noch so ausschweifend ist, wenn er alles
verprasst im Wirtshaus bei Vergnügen, wenn er sein
ganzes Vermögen verschleudert, ist aber die Frau noch
auf gutem Weg, dann ist zwar der äußere Wohlstand zerrüttet,
der innere aber bleibt fortbestehen. Denn die Frau ist
es, welche die Kinder um so mehr zum Gebet anhält. Je
mehr der Mann vernachlässigt, um so mehr betet die
Mutter mit den Kindern, und die Familie ist gerettet,
ja, sie ist gerettet einzig und allein durch die Frau,
durch das Herz des Hauses.
Ja selten, ja äußerst
selten geht ein Mann verloren, wenn er ein frommes Weib
hat, auch wenn er alle Übeltaten der Welt begangen hätte.
Siehe, das ist Mein Schmerz, den Ich dir mitteilen muss.
Es drängt Mich, dass Ich ihn mitteile, denn Ich habe
Mitleid mit dir aus zwei Ursachen, weil du auch von
denjenigen für eine närrische Person gehalten wirst,
die Gottes Stelle an dir vertreten, und weil Ich dich
fortwährend prüfe und prüfen muss, denn solange du
auf dieser Welt lebst, bist du in der Prüfung. Aber
siehe, dieses einzig und allein muss dich aufrecht
halten, dass du wenigstens Meinen Schmerz teilen kannst,
wenn du Mich liebst.
Siehe, darum verlange Ich,
dass neben dem Ehestand der jungfräuliche Stand
bestehen soll, weil die Ehe zerrissen ist, zerrüttet
die Familie. Deswegen verlangt Mein Herz so sehnlichst,
dass Meine Diener, jetzt, wo die Wunde immer breiter und
tiefer wird in Meinem Herzen, diesen Stand mehr ehren
und hochachten, denn die christliche Familie ist ja Mein
Herz, und da sollen Meine Diener es Meiner Mutter
auferlegen, dass sie mithelfen soll, dass dieser Stand
zur Blüte gelange. Ich habe treue Diener und rühme
Mich ihrer. Sie sind Mein Stolz, sie stelle Ich Meinen
Himmelsbürgern vor, und dereinst, wenn sie ausgekämpft
haben, sollen sie Platz nehmen an Meinem Herzen."
Familie ist Zukunft.
+ Dr. Thomas Niggl OSB
Altabt und Kurat der MSM
HERR, segne den Bund der
Vermählten.
Vater im Himmel, wir bitten Dich, erhalte die Vermählten
und alle Menschen in Deiner Liebe, durch Christus
unseren HERRN.
Amen.

Beabsichtigte
Zulassung der wiederverheiratet Geschiedenen zur Hl.
Kommunion
Wiederverheiratet Geschiedene
Die Bezeichnung „wiederverheiratet Geschiedene“ ist eine
gigantische Irreführung. Wenn unter Katholiken von
wiederverheiratet Geschiedenen gesprochen wird, dann
sind damit solche gemeint, die kirchlich verheiratet
sind, sich voneinander trennten und vor dem
Standesbeamten eine zweite oder weitere Ehe schlossen.
Das kirchliche Eheversprechen ist ein Sakrament, dass in
Anwesenheit von Gott dem Vater eingegangen wird. Die Ehe
wird im Himmel geschlossen.
Viele Menschen lassen sich
scheiden, doch diese Scheidung beruht auf einem
staatlichen Gesetz, dass Gott nicht anerkennt. Die
kirchlich geschlossene Ehe bleibt bestehen bis zum Tod
des ersten Ehegatten. Das standesamtliche Eheversprechen
kann dagegen jederzeit gelöst und neu gegeben werden
(sogar mehrmals).
Wenn also von wiederverheiratet Geschiedenen die Rede
ist, so ist das eine glatte Lüge; denn diese Leute sind
nicht geschieden. Sie sind nicht geschieden, weil sie
nicht geschieden werden können.
Jeder geschlechtliche Verkehr außerhalb der kirchlich
geschlossenen Ehe ist und bleibt Sünde.
Heute glauben viele Bischöfe, der "Ehebruch" der in neuer
Zivilehe lebenden Geschiedenen sei nur eine
lässliche Sünde.
Aber gerade zu den wiederverheiraten
Geschiedenen spricht die "Glaubenslehre" eine
betont deutliche Sprache.
Im katholischen Katechismus, in dem die
katholischen Grundsätze festgeschrieben
sind, heißt es im Artikel 2384: "Die
Ehescheidung ist ein schwerer Verstoß gegen
das natürliche Sittengesetz. Sie gibt vor,
den zwischen den Gatten freiwillig
eingegangenen Vertrag, bis zum Tod
zusammenzuleben, brechen zu können. Die
Ehescheidung missachtet den Bund des Heiles,
dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist. Das
Eingehen einer, wenn auch vom Zivilrecht
anerkannten, neuen Verbindung verstärkt den
Bruch noch zusätzlich. Der Ehepartner,
der sich wieder verheiratet hat, befindet
sich dann in einem dauernden, öffentlichen
Ehebruch".
Diese zivilrechtlich
Wiederverheirateten begehen konstant bei der
Kommunion eine grosse Sünde. Die Beichte
(Reue, Bekenntnis, Vorsatz) ist ungültig,
weil der Vorsatz fehlt: Diese konstante
sündhafte Situation zu ändern.
Nach Meinung vieler Bischöfe dürften jetzt
auch wiederverheiratete Geschiedene zur
heiligen Kommunion gehen, vorausgesetzt, sie
haben ihr Gewissen ernsthaft geprüft. Nach
welchen Normen und Kriterien haben sie ihr
Gewissen geprüft? Etwa nach den Geboten
Gottes? Ob diese wiederverheirateten
Geschiedenen wohl auch ihr Gewissen prüfen
bevor sie zusammen intim werden? Wie wollen
diese Bischöfe, im Gericht Gottes bestehen!
Und dauender öffentlicher Ehebruch ist
eine schwere Sünde. Eine schwere Sünde
schließt den Empfang der Kommunion aus.
Codex Iuris Canonici (CIC) Can. 915: "Zur
heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen
werden Exkommunizierte und Interdizierte
nach Verhängung oder Feststellung der Strafe
sowie andere, die hartnäckig in einer
offenkundigen schweren Sünde verharren".
Ehebruch gehört sogar zu den "Todsünden".
Verschärft wird die Lage dieser Sünder noch,
weil diese ja auch keine Bereitschaft zur
Reue haben und im "öffentlichen Ehebruch"
verharren wollen.
KATECHISMUS
DER KATHOLISCHEN KIRCHE
1856 Da die
Todsünde in uns das Lebensprinzip, die
Liebe, angreift, erfordert sie einen neuen
Einsatz der Barmherzigkeit Gottes und eine
Bekehrung des Herzens, die normalerweise im
Rahmen des Sakramentes der Versöhnung
erfolgt (Vgl. dazu auch 1446).
"Wenn der
Wille sich zu etwas entschließt, was der
Liebe, durch die der Mensch auf das letzte
Ziel hingeordnet wird, in sich widerspricht,
ist diese Sünde von ihrem Objekt her tödlich
..., verstoße sie nun, wie die
Gotteslästerung, der Meineid und ähnliches
gegen die Liebe zu Gott oder, wie Mord,
Ehebruch und ähnliches gegen die Liebe zum
Nächsten ... Wenn hingegen der Wille des
Sünders sich zu etwas entschließt, was in
sich eine gewisse Unordnung enthält, aber
nicht gegen die Liebe zu Gott und zum
Nächsten gerichtet ist, wie z. B. ein
müßiges Wort, übermäßiges Lachen und
anderes, so sind das läßliche Sünden"
(Thomas v. A., s. th. 1-2, 88, 2).
IV Verstöße gegen die Würde der Ehe
2380
Ehebruch, das heißt eheliche Untreue.
Wenn zwei Partner, von denen wenigstens
einer verheiratet ist, miteinander eine,
wenn auch nur vorübergehende geschlechtliche
Beziehung eingehen, begehen sie Ehebruch.
Christus verurteilt schon den Ehebruch im
Geiste [Vgl. Mt 5,27-28]. Das sechste Gebot
und das Neue Testament verbieten den
Ehebruch absolut [Vgl. Mt 5,32; 19,6; Mk
10,11; 1 Kor 6,9-10]. Die Propheten prangern
ihn als schweres Vergehen an. Sie betrachten
den Ehebruch als Abbild des sündigen
Götzendienstes [Vgl. Hos 2.7; Jer 5,7;
13,27] (Vgl. dazu auch 1611).
2381 Ehebruch
ist ein Unrecht. Wer die Ehe bricht, wird
seinen Verpflichtungen untreu. Er verletzt
das Band der Ehe, das Zeichen des Bundes
ist; er veretzt auch das Recht seines
Ehepartners und schädigt die Institution der
Ehe, indem er den Vertrag nicht einhält, der
ihr zugrunde liegt. Er setzt das Gut der
menschlichen Zeugung aufs Spiel sowie das
Wohl der Kinder, die eine dauerhafte
Verbundenheit der Eltern benötigen (Vgl.
dazu auch 1640).
Ehescheidung
2382 Jesus
betonte die ursprüngliche Absicht des
Schöpfers, der wollte, daß die Ehe
unauflöslich sei [Vgl. Mt 5,31-32; 19,3-9;
Mk 10,9; Lk 16,18; 1 Kor 7,10-11]. Er hob
die Duldungen auf, die sich in das alte
Gesetz eingeschlichen hatten [Vgl. Mt 19,7]
(Vgl. dazu auch 1614).
"Die gültig
geschlossene und vollzogene Ehe" zwischen
Getauften "kann durch keine menschliche
Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch
den Tod, aufgelöst werden" (CIC, can. 1141).
2383 Die
Trennung der Gatten unter Beibehaltung
des Ehebandes kann in gewissen Fällen, die
das kanonische Recht vorsieht, berechtigt
sein [Vgl. CIC, cann. 1151-1155] (Vgl. dazu
auch 1649).
Falls die
zivile Scheidung die einzige Möglichkeit
ist, gewisse legitime Rechte, die Sorge für
die Kinder oder das ererbte Vermögen zu
sichern, darf sie in Kauf genommen werden
und ist dann keine sittliche Verfehlung.
2384 Die
Ehescheidung ist ein schwerer Verstoß
gegen das natürliche Sittengesetz. Sie gibt
vor, den zwischen den Gatten freiwillig
eingegangenen Vertrag, bis zum Tod
zusammenzuleben, brechen zu können. Die
Ehescheidung mißachtet den Bund des Heiles,
dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist. Das
Eingehen einer, wenn auch vom Zivilrecht
anerkannten, neuen Verbindung verstärkt den
Bruch noch zusätzlich. Der Ehepartner, der
sich wieder verheiratet hat, befindet sich
dann in einem dauernden, öffentlichen
Ehebruch (Vgl. dazu auch 1650).
"Wenn der
Gatte, nachdem er sich von seiner Frau
getrennt hat, sich einer anderen Frau
nähert, ist er ein Ehebrecher, denn er läßt
diese Frau Ehebruch begehen; und die Frau,
die mit ihm zusammenwohnt, ist eine
Ehebrecherin, denn sie hat den Gatten einer
anderen an sich gezogen" (Basilius, moral.
reg. 73).
2385 Die
Ehescheidung ist auch deshalb unsittlich,
weil sie in die Familie und in die
Gesellschaft Unordnung bringt. Diese
Unordnung zieht schlimme Folgen nach sich:
für den Partner, der verlassen worden ist;
für die Kinder, die durch die Trennung der
Eltern einen Schock erleiden und oft
zwischen diesen hin- und hergerissen werden;
für die Gesellschaft, für die sie aufgrund
ihrer ansteckenden Wirkung zu einer tiefen
Wunde wird.
2386
Möglicherweise ist einer der beiden Gatten
das unschuldige Opfer der durch das
Zivilgesetz ausgesprochenen Scheidung. In
diesem Fall verstößt er nicht gegen das
sittliche Gebot. Es besteht ein
beträchtlicher Unterschied zwischen dem
Ehepartner, der sich redlich bemüht hat, dem
Sakrament der Ehe treu zu bleiben, und
ungerechterweise verlassen wird, und
demjenigen, der durch ein schweres Vergehen
eine kirchenrechtlich gültige Ehe zerstört
[Vgl. FC 84] (Vgl. dazu auch 1640).
Weitere
Verstöße gegen die Würde der Ehe
2387 Man kann
sich vorstellen, welchen inneren Konflikt es
für jemanden, der sich zum Evangelium
bekehren will, bedeutet, deshalb eine oder
mehrere Frauen entlassen zu müssen, mit
denen er jahrelang ehelich zusammengelebt
hat. Doch läßt sich die Polygamie mit
dem sittlichen Gesetz nicht vereinbaren,
denn sie "widerspricht radikal" der
ehelichen Gemeinschaft. "Sie leugnet in
direkter Weise den Plan Gottes, wie er am
Anfang offenbart wurde; denn sie
widerspricht der gleichen personalen Würde
von Mann und Frau, die sich in der Ehe mit
einer Liebe schenken, die total und eben
deshalb einzig und ausschließlich ist" (FC
19) [Vgl. GS 47,2]. Ein Christ, der einst
mehrere Frauen hatte, untersteht der
strengen Gerechtigkeitspflicht, den
finanziellen Verpflichtungen gegenüber
seinen ehemaligen Frauen und seinen Kindern
nachzukommen (Vgl. dazu auch 1610).
2388 Als
Inzest bezeichnet man intime Beziehungen
zwischen Verwandten oder Verschwägerten,
unter denen die Ehe verboten wäre [Vgl. Lev
18,7-20]. Der hl. Paulus brandmarkt dieses
besonders schwere Vergehen: "Übrigens hört
man von Unzucht unter euch ... daß nämlich
einer mit der Frau seines Vaters lebt. Im
Namen Jesu, unseres Herrn, wollen wir ...
diesen Menschen dem Satan übergeben zum
Verderben seines Fleisches" (1 Kor 5,1.4-5).
Inzest verdirbt die Beziehungen in der
Familie und stellt einen Rückschritt zu
tierischem Verhalten dar (Vgl. dazu auch
2356, 2207).
2389 Mit
Inzest sind auch sexuelle Mißbräuche
Erwachsener von Kindern oder Jugendlichen,
die ihrer Obhut anvertraut sind, in
Verbindung zu bringen. Dann kommt zu der
Verfehlung ein skandalöser Verstoß gegen die
leibliche und moralische Unversehrtheit der
jungen Menschen hinzu, die dadurch für ihr
ganzes Leben gezeichnet bleiben. Hier ist
zudem eine krasse Verletzung der
Erziehungsverantwortung gegeben (Vgl. dazu
auch 2285).
2390 Ein
Verhältnis liegt dann vor, wenn ein Mann
und eine Frau sich weigern, ihrer auch die
sexuelle Intimität einbegreifenden Beziehung
eine öffentliche Rechtsform zu geben (Vgl.
dazu auch 1631).
Der Ausdruck
"freie Liebe" ist trügerisch: Was kann ein
Liebesverhältnis bedeuten, bei dem die
beiden Partner keine gegenseitigen
Verpflichtungen eingehen und damit bezeugen,
daß sie weder auf den Partner noch auf sich
selbst noch auf die Zukunft genügend
vertrauen?
Der Ausdruck
"Verhältnis" bezeichnet unterschiedliche
Situationen: Konkubinat, Ablehnung der Ehe
als solcher und Unfähigkeit, sich durch
langfristige Verpflichtungen zu binden [Vgl.
FC 81]. Alle diese Situationen verletzen die
Würde der Ehe; sie zerstören den
Grundgedanken der Familie; sie schwächen den
Sinn für Treue. Sie verstoßen gegen das
moralische Gesetz: Der Geschlechtsakt darf
ausschließlich in der Ehe stattfinden;
außerhalb der Ehe ist er stets eine schwere
Sünde und schließt vom Empfang der Heiligen
Kommunion aus (Vgl. dazu auch 2353, 1385).
2391 Manche,
die zu heiraten beabsichtigen, beanspruchen
heute eine Art Versuchsrecht. Wenn
auch der Wille zur Heirat fest ist, besteht
doch die Tatsache, daß verfrühte
geschlechtliche Beziehungen "keineswegs die
Aufrichtigkeit und die Treue der
zwischenmenschlichen Beziehungen von Mann
und Frau zu gewährleisten noch sie vor allem
gegen Laune und Begierlichkeit zu schützen
vermögen" (CDF, Erkl. "Persona humana" 7).
Die leibliche Vereinigung ist nur dann
moralisch zu rechtfertigen, wenn zwischen
dem Mann und der Frau eine endgültige
Lebensgemeinschaft gegründet worden ist. Die
menschliche Liebe läßt den bloßen "Versuch"
nicht zu. Sie verlangt eine endgültige und
ganze gegenseitige Hingabe der beiden
Partner [Vgl. FC 80] (Vgl. dazu auch 2364).
Die Ehe in
der Bibel

Was sagt die Bibel über die Ehe? Die Ehe ist
eine dauerhafte, sich verpflichtende
Partnerschaft zwischen Mann und Frau.
Die Bibel sagt in Matthäus 19, 5-6:
Mat
19:5
"Deshalb wird ein Mann Vater und Mutter
verlassen und seiner Frau anhangen, und die
zwei werden ein Fleisch sein" (1Mos 2,24)?
Mat
19:6
So sind sie also nicht mehr zwei, sondern
ein Fleisch. Was nun Gott verbunden hat,
soll der Mensch nicht trennen."
Mat 19:9 Ich sage euch: Wer seine Frau entläßt - nicht (geschehe es) "auf Grund von
Unzucht" (5Mos 24,1)! - und eine andere
heiratet, bricht die Ehe, und wer eine
Entlassene heiratet, bricht die Ehe."
Wie sollte die Gesellschaft die Ehe ansehen?
Die Bibel sagt in Hebräer 13, 4:
„
Heb 13:4
Ehrbar sei die Ehe in allem und das Ehebett
unbefleckt; denn Unzüchtige und Ehebrecher
wird Gott richten.
Durch welches Gebot hat Gott die Ehe
gesichert? Durch das Sechste, das Neunte
und Zehnte Gebot. Die Bibel sagt in 2. Mose
20,14 + 17:
Exo
20:14
(VI.) Du sollst nicht ehebrechen!
Exo
20:17
(IX.) Du sollst nicht das Haus deines
Nächsten begehren! (X.) Du sollst nicht
begehren die Frau deines Nächsten und auch
nicht seinen Knecht, seine Magd, sein Rind,
seinen Esel und nichts von dem, was deinem
Nächsten gehört!"
1Kor
6:9-10
Oder wißt ihr nicht, daß Ungerechte
am Reiche Gottes
nicht Anteil bekommen werden?
Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch
Götzendiener
noch Ehebrecher
noch Lüstlinge noch
Knabenschänder, weder Diebe noch
Habsüchtige, nicht Säufer, nicht Lästerer,
nicht Raffgierige
werden am
Reiche Gottes Anteil bekommen.
1Kor 11:29
Denn wer [unwürdig] ißt und trinkt, der ißt
und trinkt sich das Gericht, wenn er den
Leib [des Herrn] nicht unterscheidet.
|
Für wie lange ist eine Ehe bestimmt?
Die Bibel sagt in Römer 7, 2:
„
Röm 7:2
Denn die mit einem Mann verheiratete Frau
ist an den lebenden Mann gebunden durch
Gesetz; stirbt aber der Mann, ist sie dem
Gesetz des Mannes enthoben.
1Kor 7:39
Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann
lebt; ist aber ihr Mann entschlafen, so ist
sie frei, zu heiraten, wen sie will; doch
geschehe es im Herrn.
1Kor 7:9
Können sie aber nicht enthaltsam sein, so
sollen sie heiraten; denn besser ist es, zu
heiraten als zu brennen.
1Kor 7:10
Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern
der Herr: Die Frau soll sich vom Manne nicht
trennen;
1Kor 7:28
Wenn du aber heiratest, sündigst du nicht,
und wenn die Jungfrau heiratet, sündigt sie
nicht. Doch werden solche Bedrängnis haben
durch das Fleisch, und davor möchte ich euch
bewahren.
1Kor 7:38
Wer also seine Jungfrau verheiratet, tut
recht; wer sie aber nicht verheiratet, tut
besser.
1Kor 6:9+10
Oder wißt ihr nicht, daß
Ungerechte am Reiche Gottes nicht Anteil
bekommen werden? Täuscht euch nicht! Weder
Unzüchtige noch Götzendiener noch
Ehebrecher noch Lüstlinge noch
Knabenschänder, weder Diebe noch
Habsüchtige, nicht Säufer, nicht Lästerer,
nicht Raffgierige werden am Reiche Gottes
Anteil bekommen.
Was ist der einzige Grund, den Jesus gab, um
eine Ehe aufzulösen? Die Bibel sagt in
Matthäus 5, 32:
Mat 5:32 Ich aber sage euch: Ein jeder, der
seine Frau entläßt - nicht kommt in Frage
Begründung mit Unzucht
(5Mos 24,1)!
-, macht sie zur Ehebrecherin, und wer eine
Entlassene heiratet, bricht die Ehe.
Weitere Bibelverse über die Ehe:
Eph
5:22-33
Die Frauen seien ihren Männern untertan wie
dem Herrn;
denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie
auch Christus das Haupt ist der Kirche, er,
als Erretter des Leibes.
Wie aber die Kirche Christus untertan ist,
so seien es auch die Frauen ihren Männern in
allem.
Männer, liebt eure Frauen, wie auch Christus
die Kirche liebte und sich hingab für sie,
um sie heilig und rein zu machen durch das
Bad des Wassers kraft des Wortes und so für sich herrlich zu
gestalten die Kirche, ohne Flecken oder
Falten oder etwas dergleichen, sondern daß
sie heilig sei und ohne Makel.
So sollen auch die Männer ihre Frauen lieben
wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau
liebt, liebt sich selbst. Denn niemand hat je sein eigenes
Fleisch gehaßt, sondern er nährt und pflegt
es wie auch Christus die Kirche.
Denn Glieder sind wir seines Leibes [, von
seinem Fleisch und von seinem Gebein].
"Darum wird der Mann Vater und Mutter
verlassen und seiner Frau anhangen, und die
zwei werden zu einem Fleisch" (1Mos 2,24).
Dieses Geheimnis ist groß; ich deute es im
Hinblick auf Christus und die Kirche.
So liebe denn auch von euch ein jeder seine
Frau wie sich selbst; die Frau aber stehe in
Ehrfurcht zum Manne.
1Pe 3:7
Desgleichen sollt ihr Männer verstehend
zusammenleben mit dem weiblichen Geschlecht
als dem schwächeren; erweist ihnen Ehre als
den Miterben der Gnade des Lebens, damit
euer Beten nicht vereitelt werde.
1Pe 2:11
Geliebte, ich mahne euch als "Beisassen und
Fremdlinge" (Ps 39,13),
enthaltet euch der fleischlichen Begierden,
die gegen die Seele streiten.
Eph
5:21
und seid gefügig einander in der Furcht
Christi!
Kol
3:19
Ihr Männer, liebt eure Frauen und seid nicht
bitter gegen sie!
Eph
4:1
So ermahne ich euch denn, ich, der Gefangene
im Herrn, wandelt würdig der Berufung, mit
der ihr gerufen wurdet,
Eph
4:2
in aller Demut und Milde, in Geduld,
einander in Liebe ertragend.
Eph
4:3
bedacht auf die Wahrung der Einheit des
Geistes durch das Band des Friedens:
Im Buch Maleachi findet sich eine
Stelle, die sich wie eine vorweggenommene
Zurückweisung von Kaspers Vorstoß liest.
„Ermüdet“ auch Kardinal Kasper den Herrn mit
seinen Reden?
Mal 2:13
Als zweites tut ihr folgendes:
Mit Tränen
bedeckt ihr den Altar des Herrn, mit Weinen
und Stöhnen, weil er dem Opfer sich nicht
mehr zuwendet und es nicht mehr mit
Wohlgefallen annimmt aus eurer Hand.
Mal 2:14
Ihr fragt nun:
"Warum das?"
- Weil der Herr
Zeuge war zwischen dir
und der Frau deiner Jugendzeit,
an der du so treulos gehandelt!
Sie war doch deine
Gefährtin und deine durch den Vertrag
geschützte Gattin!
Mal 2:15
Hat nicht der Eine (Gott) das Fleisch
erschaffen samt dem Geist in ihm? Und
welchen Zweck verfolgt der Eine?
Nachkommenschaft durch Gottes Segen!
Nehmt
euch in acht um eures Lebens willen, und an
der Frau deiner Jugendzeit handle nicht
treulos!
Mal 2:16
"Denn wer aus Abneigung die
Scheidung vollzieht", spricht der Herr,
der Gott Israels,
"bedeckt sein Gewand
mit Unrecht", spricht der Herr der
Heerscharen.
Mal 2:17
Ihr belästigt den Herrn mit euren Reden! Nun
fragt ihr: "Womit belästigen wir ihn?"
Damit, daß ihr sagt:
"Jeder
Übeltäter steht in Gunst beim Herrn; an
solchen hat er Gefallen! Oder wo bleibt
sonst der Gott des Gerichtes?"
Aktuell:
Vortrag
Kardinal Raymond Burke -
Video vom 20 März
2015
Kardinal Raymond
Burke über die Unauflöslichkeit der Ehe bei der 17.
Kölner Liturgischen Tagung in Herzogenrath
Kardinal Raymond
Burke "Bis der Tod Euch scheidet"
Im Nachgang zur
Bischofssynode zu Ehe und Familie vertritt Raymond Kardinal
Burke mit klaren Worten die römisch-katholische Ehelehre.
Seinen Vortrag hielt er am 20. März 2015 auf der von Pfr.
Dr. Guido Rodheudt geleiteten 17. Kölner Liturgischen Tagung
in Herzogenrath. Kardinal Burke gehört zu den herausragenden
Bischofspersönlichkeiten der Gegenwart.
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Min 36 Sek
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ZDW bedankt
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für die Genehmigung,
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