Internetzensur

 

 

Ab dem 30. September 2023 gilt bei Microsoft

ein neuer Servicevertrag für Privatnutzer. 

Tschüss Windows!

 

 

 

Tschüss Windows - Die Totale Kontrolle des kommenden Antichristen wird umgesetzt !!!

 

 

EU-Parlament stimmte am 26. März 2019 für die umstrittene Reform des Urheberrechts.
Sowohl die EU-Kommission als auch der Europäische Rat haben die Reform bereits abgesegnet.

 

swissinfo.ch Darüber stimmte das Parlament am Dienstag in Strassburg nun ab. 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen. Die EU-Staaten hatten den Kompromiss bereits bestätigt. Nun müssen die Mitgliedsstaaten die Einigung jedoch noch definitiv bestätigen.

 

computerworld.ch Das Europaparlament hat über die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts abgestimmt. Das Ergebnis: Eine knappe Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen: Für die Reform stimmten 348 Abgeordnete, 274 waren dagegen, 36 enthielten sich. Noch gibt es keine genaueren Informationen, aber so wie es aussieht, könnte das Vorhaben noch vor der Europawahl Ende Mai in Kraft treten. Allerdings müssten die Mitgliedsstaaten die Einigung erneut bestätigen.

 

 

Der 12. September 2018 ein schwarzer Tag für das Internet

Videos

EU-Parlament stimmt für Urheberrecht

mit Leistungsschutzrecht

 

Was ist Artikel 13 nach EU-Gesetzgebung?

Stein des Anstoßes ist die neue EU-Gesetzgebung zum Urheberrecht. Der Gesetzentwurf trägt den sperrigen Titel „Vorschlag für eine Direktive des Europäischen Parlaments und des EU-Rats zum Urheberrecht im digitalen Markt.“ Ziel ist es, Rechteinhaber von Erzeugnissen wie Texte, Musik oder Bilder besser zu schützen.

 

Das Papier enthält zahlreiche weitreichende Vorschläge, darunter auch den Artikel 13, der derzeit für Aufregung sorgt. In dem Artikel steht:

 

„Internetanbieter müssen sicherstellen, dass Inhalte, die von Nutzern auf ihren Plattformen hochgeladen werden, im Einklang mit dem Urheberrecht stehen. Falls die Zustimmung der Rechteinhaber fehlt, müssen die Anbieter die Bereitstellung der fraglichen Inhalte auf ihren Plattformen verhindern. Maßnahmen zur Erkennung des Urheberrechts sind effektive Content-Erkennungstechnologien, die angemessen eingesetzt werden sollen.“

 

Artikel 13 ist eine Bestimmung der vorgeschlagenen EU-Urheberrechtsrichtlinie, die vorschreibt, dass alle ins Internet hochgeladenen Inhalte überwacht und möglicherweise gelöscht werden, sofern eine Ähnlichkeit mit bestehenden urheberrechtlich geschützten Inhalten erkannt wird.

 

Artikel 11 stellt sogar sicher, dass kleine Textabschnitte, seien es Sätze oder Überschriften, zur Vergütung führen sollen. Dies wiederum betrifft die Werbeeinnahmen aller Betreiber-Seiten, die kleine Textausschnitte als Link zu Landeseiten führen und dafür pauschal oder pro Klick entlohnt werden.

 

Ausgetragen wird dieser Konflikt auf den Rücken der Internetnutzer und Kreativen. Diese müssen nach dem aktuellen Entwurf mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Das freie Internet, wie wir es kennen, könnte zu einem „Filternet“ verkommen, in dem Plattformbetreiber darüber entscheiden müssen, was wir schreiben, hochladen und sehen dürfen. Denn das geplante Gesetz schreibt Internetseiten und Apps vor, dass sie hochgeladene Inhalte präventiv auf Urheberrechtsverletzungen prüfen müssen. Selbst kleinere Unternehmen müssten demnach fehleranfällige, teure und technisch unausgereifte Uploadfilter einsetzen (Artikel 13) und für minimale Textausschnitte aus Presseerzeugnissen Lizenzen erwerben, um das sogenannte Leistungsschutzrecht einzuhalten (Artikel 11).

 

EU sagt „JA“ zur Internet-Zensurmaschine und Leistungsschutzrecht    
Video
klagemauerTV    13. September 2018

 

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Der 12. September 2018 war ein schwarzer Tag für das freie Internet: Trotz einer massiven Lobbyschlacht beschloss das Europaparlament die Einführung von Upload-Filtern bei Online-Plattformen sowie eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger. Die leicht veränderten Entwürfe des EU-Politikers Axel Voss erhielten in Straßburg die erforderliche Mehrheit. Was bedeutet dies für freie Medien und die Freiheit des Internets? Kla.TV fasst die Ereignisse zusammen.

 

 

Die Internet-Zensurmaschine der EU  
(Upload-Filter / Leistungsschutzrecht)
Kagemauer Video vom 29.07.2018

 

 

 

 

Warum es Youtube nächstes Jahr nicht mehr gibt 02.11.2018

 

 

 

 

 

Artikel 13 des Urheberrechts

 

 

 

 

Wegen dieser drohenden Internetzensur wird eine kostenlose Offline-Version von ZDW zum Download angeboten. Diese Offline-Version beinhaltet verschiedene Webseiten.
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Um die Daten so gering wie möglich zu halten, wurden die Videos bearbeitet. Daher haben einzelne Video eine schlechtere Bildqualität. Es wurde darauf geachtet, dass die Daten auf einen 64 GB Stick passen. 
(
635 Video's und über Tausend Audio Dateien )
Webmaster ZDW

 


 

 

Datenschutz-Grundverordnung der EU

 

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU ist am 25. Mai 2018
in der gesamten Europäischen Union (
EU) in Kraft getreten.

 

15 Mai 2018 Politik und Öffentlichkeit wurde weisgemacht, es gehe vor allem darum, Konzernen wie Google oder Facebook Grenzen zu setzen, doch getroffen wird vor allem, wer öffentlich unliebsame Meinungen äußert und dabei andere Menschen erwähnt. Durch diese EU-Verordnung kann jeder Einwohner der EU-Mitgliedsstaaten ab dem 25.05.2018 als „Verarbeiter“ von Bußgeldern bis zu 10.000.000,- € (in Worten zehn Millionen Euro!) bei Verletzung bürokratischer Vorschriften bzw. bis zu 20.000.000,- € (in Worten 20 Millionen Euro) vor allem bei fehlenden Einwilligungen und von „Verarbeitungsverboten“ getroffen werden. Verarbeiter“ ist man schon dadurch, daß man über den Rahmen von Familie und Freundeskreis hinaus etwas über andere Personen äußert, und dabei entweder automatische und/oder halbautomatische Hilfsmittel (z. B. Internetseite, Email, Telefon, Fax, computergeschriebener Brief, Buch, Zeitung, Zeitschrift, Hörgerät, künstlicher Kehlkopf, Lautsprecher, Mikrofon, Megaphon) oder ein „Dateisystem“ (z. B. Computerdatei, Karteikartensystem, Buch, geordnete Zeitungsausschnitte) verwendet.
Mit anderen Worten: Niemand darf irgendetwas über irgendeine andere Person verbreiten und veröffentlichen, wozu diese Person nicht ihre Einwilligung gegeben hat. Weiterhin muß er, zu der Einwilligung zusätzlich noch eine Art Gutachten über die Folgen seiner Veröffentlichung über diese Person abliefern. Welche Kriterien diese Folgeabschätzung dabei erfüllen muß, ist nicht definiert. Das bedeutet im Prinzip, daß es keinerlei Berichterstattung mehr geben darf, auch nicht in den Mainstreammedien, ohne daß vorher schriftliche Einwilligungen vorliegen und eine Folgeanalyse erstellt wurde. Die gigantischen Strafen kommen einer Verunmöglichung von Berichterstattung gleich.

 

Video - EU-Datenschutz-Grundverordnung = das Ende von Meinungs- & Pressefreiheit

 

 

 

Video - DSGVO – totale Meinungsversklavung im EU-Stil (Datenschutz-Grundverordnung)