Internetzensur
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ein neuer Servicevertrag für Privatnutzer.
Tschüss Windows!
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Der 12. September 2018 ein schwarzer Tag für das Internet EU-Parlament stimmt für Urheberrechtmit Leistungsschutzrecht
Was ist Artikel 13 nach EU-Gesetzgebung?Stein des Anstoßes ist die neue EU-Gesetzgebung zum Urheberrecht. Der Gesetzentwurf trägt den sperrigen Titel „Vorschlag für eine Direktive des Europäischen Parlaments und des EU-Rats zum Urheberrecht im digitalen Markt.“ Ziel ist es, Rechteinhaber von Erzeugnissen wie Texte, Musik oder Bilder besser zu schützen.
Das Papier enthält zahlreiche weitreichende Vorschläge, darunter auch den Artikel 13, der derzeit für Aufregung sorgt. In dem Artikel steht:
EU sagt „JA“ zur Internet-Zensurmaschine
und Leistungsschutzrecht
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Datenschutz-Grundverordnung der EU
Die neue
Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) der
EU
ist am
25. Mai 2018
in der gesamten Europäischen Union (EU)
in Kraft getreten.
15
Mai 2018
Politik und Öffentlichkeit wurde weisgemacht, es gehe vor allem
darum, Konzernen wie Google oder Facebook Grenzen zu setzen, doch
getroffen wird vor allem,
wer öffentlich
unliebsame Meinungen äußert und dabei andere Menschen erwähnt.
Durch
diese EU-Verordnung kann jeder Einwohner der EU-Mitgliedsstaaten
ab dem 25.05.2018 als „Verarbeiter“ von Bußgeldern bis zu 10.000.000,-
€ (in Worten zehn Millionen Euro!) bei Verletzung bürokratischer
Vorschriften bzw. bis zu 20.000.000,- € (in Worten 20 Millionen
Euro) vor allem bei fehlenden Einwilligungen und von „Verarbeitungsverboten“
getroffen werden.
Verarbeiter“ ist
man schon dadurch, daß man über den Rahmen von Familie und Freundeskreis
hinaus etwas über andere Personen äußert,
und
dabei entweder automatische und/oder halbautomatische Hilfsmittel
(z. B. Internetseite, Email, Telefon, Fax, computergeschriebener
Brief, Buch, Zeitung, Zeitschrift, Hörgerät, künstlicher Kehlkopf,
Lautsprecher, Mikrofon, Megaphon) oder ein „Dateisystem“ (z. B.
Computerdatei, Karteikartensystem, Buch, geordnete Zeitungsausschnitte)
verwendet.
Mit anderen Worten: Niemand darf irgendetwas über irgendeine andere
Person verbreiten und veröffentlichen, wozu diese Person nicht ihre
Einwilligung gegeben hat. Weiterhin muß er, zu der Einwilligung
zusätzlich noch eine Art Gutachten über die Folgen seiner Veröffentlichung
über diese Person abliefern.
Welche Kriterien diese Folgeabschätzung dabei erfüllen muß, ist
nicht definiert. Das bedeutet im Prinzip, daß es keinerlei Berichterstattung
mehr geben darf, auch nicht in den Mainstreammedien, ohne daß vorher
schriftliche Einwilligungen vorliegen und eine Folgeanalyse erstellt
wurde. Die gigantischen Strafen kommen einer Verunmöglichung von
Berichterstattung gleich.
Video - EU-Datenschutz-Grundverordnung = das Ende von Meinungs- & Pressefreiheit
Video - DSGVO – totale Meinungsversklavung im EU-Stil (Datenschutz-Grundverordnung)