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Bücher und Zeitschriften
Projekt Brasilien – Helft den Straßenkindern
Über diesen Verlag können noch die gesamten Nr. der Ewig Zeitschrift, die bis ins Jahr 2000 erschien, bezogen werden.
Die röm-kath. Zeitschrift EWIG erschien von 1991-2000 (Motto: Durch Wissen zum Verstehen). Der verstorbene Kardinal Alfons M.Stickler SDB bezeichnete Ewig als kath. Enzyklopädie in Kurzform.
Alle 68 Themenhefte  sind nebst Büchern noch erhältlich bei:
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Tel. 041-852 04 84 oder
Fax 041-850 34 81


Vom Webmaster empfohlen, da viele Texte in Zeugen der Wahrheit aus dieser Zeitschrift stammen.

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Theologie: katholische Mystik; Aktuelles, Selbsthilfe
eucharistisch + papsttreu + marianisch

www.pater-pio.de
Diese Seite soll einen Überblick geben über das Leben und Wirken des Heiligen Pater Pio, einer der ganz großen Heiligen in unserer Zeit, der die Wundmale trug und viele Wunder vollbrachte.
In der Nachfolge und Nachahmung Christi, des Gekreuzigten, war er so hochherzig und vollkommen, dass man hätte sagen können: »Ich bin mit Christus gekreuzigt worden, nicht mehr ich lebe, sondern Christus lebt in mir« (Gal 2, 19)

segenskreis.at
Der Segenskreis ist eine Gemeinschaft von Priestern, die täglich segnen. Alle, die sich dem Segenskreis angeschlossen haben, empfangen täglich den Segen Gottes. Die Priester - sie haben von Jesus die Segensvollmacht - spenden den Segen morgens und abends. Wenn der Priester segnet, ist es Jesus Christus selber, der durch den Priester segnet.
Aufklärung über Esoterik (Anneliese Scherer, Martina Schmilewski), Download von Vorträgen etc.

Barbara Weigand
Das Leben und Wirken der Barbara Weigand von Schippach. Ihr schriftlicher Nachlaß, hat in interessierten Kreisen unter dem Titel „Schippacher Schriften“ schon früh einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt. Ihre vielen visionären Begegnungen mit ihrem Herrn und Heiland Jesus Christus, ihrem „Seelenbräutigam“, seiner Mutter Maria und vielen Heiligen, vollzogen sich meist in Form von sogenannten „Laut-Ekstasen“, die für die Umstehenden hörbar wurden und mitgeschrieben werden konnten. Von 1894 bis 1903 geschahen 297 Visionen, die sich in „Laut- Ekstasen“ vollzogen. In der späteren Zeit (bis weit in die zwanziger Jahre) waren ihre Eingebungen oft ohne innere Schauungen. Das ganze Schrifttum der Barbara Weigand hat zum Ziel: Die Verehrung und Verherrlichung des Herrn in der heiligen Eucharistie und die Annahme seines Kreuzes, wozu er uns immer wieder einlädt.

www.gebete.ch

www.gebete.ch
Dies ist ein Gebetsarchiv, in welchem Sie viele nützliche und wertvolle Gebete für jeden Tag finden können. Die Gebete sind in übersichtliche Kategorien eingeteilt und Sie können auch ganz einfach nach einem bestimmten Gebet suchen. Es besteht zudem die Möglichkeit, selbst Gebete der Homepage hinzuzufügen!

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Hier sehen Sie das aktuelle K-TV Programm live im Internet (es kann bis zu 20 Sekunden dauern bis das Bild angezeigt wird, bitte haben Sie etwas Geduld). Sie benötigen einen Breitband Telefonanschluss (DSL, ADSL, Sky-DSL, Breitbandanschluss von Kabelanbietern...)

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"Ehemaliger Pfarrer von Medjugorje zur Zeit der ersten Erscheinungen"

Adoremus
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Leitgedanke - Gemeinsam Beten. Das Andachtsgebet ist seit Jahrzehnten ins Abseits gedrängt worden. Aber in aller Stille entstanden Gebetsgruppen. Das Adoremus ist gewachsen aus der Erfahrung dieser Gebetsgruppen. Durch ein handliches Taschenbuch sollten gleichzeitig diese Gruppen verbunden werden. 100 bekannte Wechselgebete und 100 alte, beliebte Lieder vereinen die Beterseelen zu einem innigen Zwiegespräch mit dem Herrn.
jungfrau-der-eucharistie.de
Jesus, König der Offenbarung und Maria, Jungfrau der Hl. Eucharistie von der immerwährenden Salbung sprechen in Manduria.

 

 

 

 

 Die Unwissenheit,
 was die Heilige Messe betrifft.

Promulgationsbulle Quo primum, Papst Pius V.
 
Drei nachkonziliare Päpste haben diese Wahrheit verteidigt
Papst Paul VI.
Papst Johannes Paul II.
PAPST BENEDIKT XVI.

 

Promulgationsbulle Quo primum, Papst Pius V.  
14. Juli 1570  (Missale).  Kompletter Textinhalt dieser Promulgationsbulle
 
In dieser Bulle steht geschrieben:  

„Ebenso setzen wir fest und erklären: Kein Vorsteher, Verwalter, Kanoniker, Kaplan oder anderer Weltpriester und kein Mönch gleich welchen Ordens darf angehalten werden,
die Messe anders als wie von Uns festgesetzt zu feiern,
noch darf er von irgendjemandem gezwungen und veranlasst werden, dieses Missale zu verändern, noch kann das vorliegende Schreiben irgendwann je widerrufen oder modifiziert werden, sondern es bleibt für immer im vollen Umfang rechtskräftig bestehen.                
Wenn aber jemand sich herausnehmen sollte, dies anzutasten,
(Die Anordnung Papst Pius V.) so soll er wissen, dass er den Zorn des Allmächtigen Gottes und Seiner Heiligen Apostel Petrus und Paulus auf sich ziehen wird.“
Anmerkung: Diese Messe ist für alle Zeiten bestimmt worden.   


Informationen zu Quo primum - Päpstliche Bulle
bzw. Apostolische Konstitution
Eine apostolische Konstitution (lateinisch Constitutio apostolica) ist in der römisch-katholischen Kirche ein Erlass des Papstes, in dem ein bestimmter Sachverhalt des Kirchenrechts geregelt wird. Apostolisch bedeutet hier „päpstlich“ und Konstitution bezeichnet in dieser Verwendung einen Erlass. Die Bestimmungen einer Konstitution sind päpstliche Gesetze  (wie das Motu proprio) und daher verbindlich und verpflichten auf Glaubensgehorsam, sofern ein Glaubensgegenstand gelehrt wird.

In einer apostolischen Konstitution erhebt der Gesetzgeber in bestimmten Fällen auch den Anspruch auf Unfehlbarkeit, wenn ein Dogma von einem ökumenischen Konzil zusammen mit dem Papst (Vergl. oder siehe Film unten) oder vom Papst allein ex cathedra ausdrücklich und unter Hinweis auf die Amtsvollmacht und den Willen, diese anzuwenden, definiert wird.

Im Textinhalt dieser Bulle wird explizit erwähnt:

  • gemäß den Beschlüssen des Heiligen Konzils von Trient
  • ewig gültige Konstitution
 

Textinhalt Promulgationsbulle Quo primum, Papst Pius V.

QUO PRiMUM

Bulle des hl. Papstes Pius V. zur Einführung des Röm. Messbuches

Bischof Pius, Diener der Diener Gottes zum ewigen Gedächtnis

Seit Unserer Berufung zum höchsten Apostolischen Amt richten wir gern Unseren Sinn, Unsere Kräfte und alle Unsere Überlegungen auf die Reinerhaltung des Kirchlichen Kultes und bemühen Uns, das dazu Nötige in die Wege zu leiten und mit Gottes Beistand mit allem Eifer wirksam zu machen.

Nun hatten Wir
gemäß den Beschlüssen des Heiligen Konzils von Trient über die Herausgabe und dio Verbesserung der Heiligen Bücher, nämlich des Katechismus, des Missales und des Breviers zu verfügen. Nachdem mit Gottes Zustimmung der Katechismus zur Belehrung des Volkes herausgegeben und das Brevier zum schuldigen Gotteslob verbessert worden war, mußten Wir Uns, damit dem Brevier das Missale gebührend entspreche (da es sich gar sehr geziemt, daß in der Kirche Gott auf einheitliche Art gelobt und die Messe auf einheitliche Art gefeiert werde), der noch verbliebenen Aufgabe zuwenden: das Missale selbst herauszugeben.

Wir hielten es darum für richtig, diese Bürde ausgesuchten Gelehrten zu übertragen. Nach sorgfältiger Untersuchung der alten Bücher Unserer Vatikanischen Bibliothek sowie anderer, von überall herbeigeholter, verbesserter und unverderbter Handschriften , ebenso auch der Überlegungen der Alten und der Schriften anerkannter Autoren, die Uns Aufzeichnungen über die heilige Einrichtung der Riten hinterlassen haben, stellten diese gelehrten Männer das Missale nach Vorschrift und Ritus der Heiligen Väter wieder her.

Damit alle aus dieser Arbeit Nutzen zögen, haben Wir, nachdem Wir es geprüft und verbessert hatten, nach reiflicher Überlegung angeordnet, daß es möglichst bald in Rom gedruckt und herausgegeben werde.

Die Priester im besonderen sollen daraus erkennen, welche Gebete sie von jetzt an bei der Meßfeier verwenden und welche Riten und Zeremonien sie dabei einhalten müssen. Damit aber alle das von der Heiligen Römischen Kirche, der Mutter und Lehrerin der übrigen Kirchen, Überlieferte überall erfassen und beachten,
setzen Wir durch diese Unsere ewig gültige Konstitution unter Androhung Unseres Unwillens als Strafe fest und ordnen an: fürderhin soll in allen kommenden Zeiten auf dem christlichen Erdkreis in allen Patriarchalkirchen, Kathedralen, Kollegiaten und Pfarreien, in allen weltlichen, klösterlichen - welchen Ordens und welcher Regel sie auch seien, ob Männer- oder Frauenklöster - in allen militärischen und ungebundenen Kirchen oder Kapellen, in denen die Messe des Konvents laut mit Chor oder still nach dem Ritus der Römischen Kirche gefeiert zu werden pflegt oder gefeiert werden sollte, nicht anders als nach dem von Uns herausgegebenen Missale gesungen oder gelesen werden, auch wenn diese Kirchen irgendwelche Ausnahmen genießen, durch ein Induit des Apostolischen Stuhles, durch Gewohnheitsrecht oder Privileg, ja durch Eid oder Apostolische Bestätigung oder irgendwelche andere Besonderheiten bevorzugt sind - außer wenn sie gleich von ihrer vom Apostolischen Stuhl gutgeheißenen Errichtung an oder aus Tradition bei der Meßfeier einen mindestens zweihundertjährigen Ritus in eben diesen Kirchen ohne Unterbrechung eingehalten haben. Diesen letzteren nehmen Wir keineswegs das genannte Sonderrecht oder die Tradition bei der Meßfeier, doch gestatten Wir, falls das von Uns herausgegebene Missale mehr gefällt, daß die Messen mit Zustimmung des Bischofs oder Prälaten und des gesamten Kapitels, ungeachtet anderer Bestimmungen, nach Unserem Missale gefeiert werden.

Allen anderen genannten Kirchen jedoch benehmen Wir damit den Gebrauch ihrer Missalien, verwerfen sie von Grund auf und vollständig und setzen fest, daß diesem Unseren gerade herausgegebenen Missale niemals etwas hinzugefügt, weggenommen oder an ihm verändert werden dürfe.

Streng befehlen Wir jedem einzelnen Patriarchen und Verwalter der vorgenannten Kirchen, allen anderen Personen, gleich welchen Ranges sie auch seien, in der Tugend des heiligen Gehorsams: sie sollen die bisher gewohnten Weisen und Riten (auch die aus noch so alten Meßbüchern) in Zukunft ganz und gar aufgeben, völlig verwerfen und die Messe nach Ritus, Weise und Norm Unseres Maßbuches singen und lesen, und sie sollen nicht wagen, bei der Meßfeier andere Zeremonien und Gebete als die in diesem Missale enthaltenen hinzuzufügen oder vorzulesen.

Und daß sie in allen Kirchen bei der gesungenen oder gelesenen Messe ohne Gewissensskrupel oder Furcht vor irgendwelchen Strafen, Urteilen und Rügen von nun an ausschließlich diesem Missale folgen, es unbefangen und rechtens zu gebrauchen imstande und ermächtigt sind, dazu geben Wir kraft Unserer Apostolischen Vollmacht für jetzt und für ewig Unsere Bewilligung und Erlaubnis.

Ebenso setzen Wir fest und erklären: Kein Vorsteher, Verwalter, Kanoniker, Kaplan oder anderer Weltpriester und kein Mönch gleich welchen Ordens darf angehalten werden, die Messe anders als wie von Uns festgesetzt zu feiern, noch darf er von irgendjemandem gezwungen und veranlaßt werden, dieses Missale zu verändern, noch kann das vorliegende Schreiben irgendwann je widerrufen oder modifiziert werden, sondern es bleibt für immer im vollen Umfang rechtskräftig bestehen.

Damit sind alle gegenteiligen früheren Bestimmungen, Apostolischen Konstitutionen und Ordinationen, alle allgemeinen oder besonderen Konstitutionen und Ordinationen von Provinzial- oder Synodalkonzilien, ebenso die Statuten und Gewohnheiten der oben erwähnten Kirchen, auch wenn ihr Brauch zwar durch eine sehr alte und ehrwürdige Vorschrift gestützt, aber nicht älter als zweihundert Jahre ist, außer Kraft gesetzt.

Von der Veröffentlichung dieser Unserer Konstitution und des Missales an sollen die Priester an der römischen Kurie angehalten werden, nach einem Monat, die diesseits der Alpen nach drei, die jenseits der Alpen nach sechs Monaten, oder sobald sie dieses Missale käuflich erwerben können, die Messe danach zu singen oder zu lesen.

Damit es überall auf der Erde unverderbt und von Fehlern und Irrtümern rein bewahrt werde, verbieten Wir kraft Apostolischer Vollmacht mit dem vorliegenden Schreiben allen Buchdruckern in Unserem (und von S. R. E. [Sanctae Romanae Ecclesiae mittelbaren und unmittelbaren Herrschaftsbereich bei Strafe des Bücherverlusts und von an die Apostolische Kammer zu zahlenden hundert Golddukaten, den anderen Buchdruckern aber in allen Teilen der Erde bei Strafe der Exkommunikation im weiten Sinne und anderen Strafen nach unserem Schiedsspruch: daß sie sich ohne Unsere, bzw. die ausdrücklich dazu erteilte Erlaubnis eines von Uns an dem betreffenden Ort zu bestellenden Apostolischen Kommissars nicht unterstehen sollen, zu drucken, zu verkaufen und überhaupt anzunehmen, außer wenn vorher durch eben diesen Kommissar eben diesem Buchdrucker volle Gewißheit gegeben worden ist, daß das Meßbuchexemplar, welches die Norm für den Druck weiterer Exemplare zu sein hat, mit dem in Rom im Erstdruck hergestellten Missale verglichen worden sei, mit ihm übereinstimme und in gar nichts abweiche.

In Anbetracht der Schwierigkeit, das vorliegende Schreiben an alle Orte des christlichen Erdkreises und gerade in der ersten Zeit zur Kenntnis aller zu bringen, schreiben Wir vor: Es soll in herkömmlicher Weise an den Türflügeln der Basilika des Apostelfürsten und der Apostolischen Kanzlei und an der Spitze des Campus Florae öffentlich angeschlagen werden; man soll auch den gedruckten Exemplaren dieses Schreibens, die von einem öffentlichen Notar handschriftlich unterzeichnet und mit dem Siegel eines kirchlichen Würdenträgers versehen sind, bei allen Völkern und an allen Orten geradewegs denselben unbezweifelten Glauben schenken, wie man ihn dem vorliegenden Schreiben schenken würde, wäre es sichtbar ausgestellt.

Überhaupt keinem Menschen also sei es erlaubt, dieses Blatt, auf dem Erlaubnis, Beschluß, Anordnung, Auftrag, Vorschrift, Bewilligung, Indult, Erklärung, Wille, Festsetzung und Verbot von Uns aufgezeichnet sind, zu verletzen oder ihm in unbesonnenem Wagnis zuwiderzuhandeln.

Wenn aber jemand sich herausnehmen sollte, dies anzutasten, so soll er wissen, daß er den Zorn des Allmächtigen Gottes und Seiner Heiligen Apostel Petrus und Paulus auf sich ziehen wird.

Gegeben zu Rom bei Sankt Peter im fünfzehnhundertsiebzigsten Jahre der Geburt des Herrn am 14. Juli im Fünften Jahre Unseres Pontifikats.

Übersetzt von Prof. Peter Schilling, Wien

 



 Papst Paul VI.

Papst Paul VI. weinte bei der Einführung der Neuen Messe
Prof. Dr. Waldstein (Siehe Video) erinnerte sich vor Gloria.TV auch an die Einführung der neuen Messe. Die erste Ausgabe des römischen Messbuches des Novus Ordo hat in seiner Definition die Versammlung des Volkes, und nicht mehr die Messe als heilig bezeichnet. Die Kardinäle Ottaviani und Bacci haben Papst Paul VI. darauf aufmerksam gemacht, dass diese Definition rein protestantisch ist. Darauf sei der Papst in Tränen ausgebrochen. Waldstein hat diese Information vom im Dezember verstorbenen Kardinal Stickler erfahren und dieser weiß es von den Augenzeugen. Paul VI. hat dann angeordnet, die erste Auflage als ganze einzustampfen und eine korrigierte Fassung zu veröffentlichen. Diese ist 1970 erschienen. Dass diese Begebenheit heute in Vergessenheit geraten ist, bedauert Waldstein. Die Liturgiewissenschaft habe die Korrektur von 1970 faktisch nicht angenommen. Deshalb sei der gesamte Klerus im Geiste der protestantischen Fassung von 1969 ausgebildet worden -- so Waldstein.

  Video 

Vor Gloria.TV zitiert Prof. Dr. Waldstein auch Kardinal Ratzinger, der ihm 1976 einen persönlichen Brief geschrieben hat. Darin heißt es: "Das Problem des neuen Missale liegt darin, dass es aus dieser kontinuierlichen vor und nach Pius V. immer weitergegangen Geschichte ausbricht, und ein durchaus neues Buch, wenn auch aus altem Material, schafft, dessen auftreten mit einem der kirchlichen Rechts- und Liturgiegeschichte durchaus fremden Typus von Verbot des Bisherigen begleitet ist. Ich kann aus meiner Kenntnis der Konzilsdebatte und aus nochmaliger Lektüre der damals gehaltenen Reden der Konzilsväter mit Sicherheit sagen, daß dies nicht intendiert war.."

Weiter in diesem Video: Es ist nicht verwunderlich, dass gerade dieser Mann
(Ratzinger) der mittlerweile
(Video oben, 1 April 2008) Papst geworden ist, jetzt das Motu Proprio heraus gegeben hat.


Papst Paul VI.  Memoriale Domini, 1969
(Kongregation für den Gottesdienst)

Papst Paul VI.: Die Mundkommunion ,,hält die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen Gestalten fern.“ Eine altehrwürdig Überlieferung von solcher Bedeutung zu ändern betrifft ja nicht nur die Disziplin. Es steht auch sehr zu befürchten (timentur forte), dass die neue Form der Kommunionspendung (Handkommunion) Gefahren nach sich zieht:
Minderung der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Altarsakrament. Profanierung (Entweihung) eben dieses Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre,“

,,Deshalb ermahnt der Apostolische Stuhl Bischöfe, Priester u. Gläubige eindringlich (vehemenenter hortatur), der erprobten und hiermit neu bestätigten Vorschrift (der Mundkommunion) beflissen Folge zu leisten (studiose obsequantur)  (Memoriale Domini, 1969).

 Diese Vorschrift hat bis heute Gültigkeit.
 
Link Memoriale Domini
(Wortlaut) kathpedia.com/index.php/Memoriale_domini....

 


 Papst Johannes Paul II.

Es war kein Geringerer, als der heiliggesprochene Papst Johannes Paul II., der in untenstehender Instruktion, die an die ganze Weltkirche gerichtet ist, mit Nachdruck auf die rechte Ordnung im Umgang mit der heiligsten Eucharistie hinweist. Und dies natürlich deshalb, da auf an vielen Orten schlimme Missbräuche herrschten und herrschen.

KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST
UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG
INSTRUKTION Redemptionis sacramentum
über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie,
die einzuhalten und zu vermeiden sind

Unter: Kapitel IV  Die heilige Kommunion
2. Die Spendung der heiligen Kommunion


93.
Es ist notwendig, die kleine Patene für die Kommunion der Gläubigen beizuhalten, um die Gefahr zu vermeiden, daß die heilige Hostie oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen.

Punkt 93 und 94 auf der Vatikan-Webseite

In der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung steht doch ganz deutlich, wie die Gläubigen die hl. Kommunion empfangen sollen.
Denn wenn die kleine Patene unter das Kinn gehalten wird, ist es dem Gläubigen unmöglich die Kommunion mit der Hand zu empfangen.

Unter 94:
94. Es ist den Gläubigen nicht gestattet, die heilige Hostie oder den heiligen Kelch «selbst zu nehmen und noch weniger von Hand zu Hand unter sich weiterzugeben» 
Punkt 93 und 94 auf der Vatikan-Webseite

Die Göttlichkeit wird geschändet durch Hände ohne priesterliche Salbung! Jesus selbst benötigt diese priesterliche Salbung um sich in unserer Mitte lebendig zu machen. JESUS hat keine außerordentlichen Ämter der Eucharistie eingesetzt. Den Laien sei kundgetan, es sind die Priester, denen JESUS dieses Amt delegierte; es ist nicht an euch, die Göttlichkeit zu beleidigen, indem ihr JESUS berührt und austeilt. Werdet damit nicht Gefangene der Schuld.

Schlusstext dieser Sakramentenordnung   Link

Schluss

185. «Den Keimen der Entzweiung unter den Menschen, die – wie die tägliche Erfahrung zeigt – aufgrund der Sünde tief in die Menschheit eingegraben sind, stellt sich die schöpferische Kraft der Einheit des Leibes Christi entgegen. Die Eucharistie, die die Kirche auferbaut, schafft gerade dadurch Gemeinschaft unter den Menschen».[291] Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat den Wunsch, daß auch durch die sorgfältige Anwendung der Vorschriften, die in dieser Instruktion in Erinnerung gerufen werden, die menschliche Schwachheit das Wirken des heiligsten Sakramentes der Eucharistie weniger behindere und nach der Beseitigung jeden Mißbrauchs und dem Aufhören jeder verwerflichen Gewohnheit die heilshafte Gegenwart Christi im Sakrament seines Leibes und Blutes aufgrund der Fürsprache der seligen Jungfrau Maria, der «eucharistischen Frau»,[292] allen Menschen erstrahle.

186. Alle Christgläubigen sollen nach Möglichkeit voll, bewußt und aktiv an der heiligsten Eucharistie teilnehmen[293] und sie aus ganzem Herzen in Frömmigkeit und Lebensführung verehren. Bei der Ausübung des heiligen Dienstes sollen sich die Bischöfe, die Priester und die Diakone im Gewissen über die Wahrhaftigkeit und die Treue der Handlungen befragen, die sie im Namen Christi und der Kirche in der Feier der heiligen Liturgie vollziehen. Jeder geistliche Amtsträger prüfe sich auch ernsthaft, ob er die Rechte der christgläubigen Laien beachtet hat, die sich selbst und ihre Kinder ihm mit Zuversicht anvertrauen in der Überzeugung, daß jene Aufgaben, welche die Kirche im Auftrag Christi in der Feier der heiligen Liturgie erfüllen möchte, von allen in rechter Weise für die Gläubigen erfüllt werden.[294] Jeder soll immer daran denken, daß er Diener der heiligen Liturgie ist.[295]

Etwaige entgegenstehende Anordnungen sind widerrufen.

Diese Instruktion, die im Auftrag von Papst Johannes Paul II. von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung nach gemeinsamer Beratung mit der Kongregation für die Glaubenslehre ausgearbeitet worden ist, wurde am 19. März 2004, dem Hochfest des heiligen Josef, vom Papst approbiert, der ihre Veröffentlichung und sofortige Befolgung durch alle, die es betrifft, angeordnet hat.

Rom, am Sitz der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, am 25. März 2004, dem Hochfest der Verkündigung des Herrn.

 


 

 PAPST BENEDIKT XVI.

Papst Benedikt XVI. hatte bald nach dem Beginn seines Pontifikats die Heilige Kommunion nur mehr als Mundkommunion und knienden Gläubigen gespendet. Durch die Wiederentdeckung der überlieferten Praxis sollte die Ehrfurcht vor der Eucharistie gestärkt werden, um Deformierungen durch das irrige Verständnis eines bloßen Mahlcharakters mit gemeinsamem Brotverzehr im Bewußtsein der Gläubigen entgegenzuwirken.

Bei der Papstmesse wird nun ab Weihnachten 2010 die Heilige Eucharistie generell nur als kniende Mundkommunion gespendet. Benedikt XVI. hatte als Bischof von Rom den Indult für die Handkommunion bei Messen mit dem Heiligen Vater außer Kraft gesetzt. Allen Priestern wurde eine entsprechende Anweisung erteilt. Bisher empfingen nur diejenigen, die beim Papst kommunizierten, die heilige Gestalt auf Knien und in den Mund. Der Papst folgt damit der einzigen vom Missale Pauls VI. vorgesehenen Weise der Austeilung der Heiligen Kommunion an die Gläubigen und beabsichtigt, mit seiner Weise der Feier der Liturgie als „gutes Beispiel“ voranzugehen und Akzente zu setzen.

 

PAPST BENEDIKT XVI.
Apostolisches Schreiben Motu proprio
SUMMORUM PONTIFICUM


Bilddatei SUMMORUM PONTIFICUM in Latein
Summorum-Pontificum_Motu-Proprio-Datae_-die-septima-m_-Iulii_-A_D_-MMVII-Bened.jpg

 

Übersetzung deutsch (Aktuelle Vatikan Webseite)
Link hier anklicken

APOSTOLISCHES SCHREIBEN
 VON PAPST BENEDIKT XVI.
 ALS MOTU PROPRIO ERLASSEN


SUMMORUM PONTIFICUM

über den Gebrauch der Römischen Liturgie in der Gestalt

vor der Reform von 1970

Die Sorge der Päpste ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, daß die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt, „zum Lob und Ruhm Seines Namens“ und „zum Segen für Seine ganze heilige Kirche“.

Seit unvordenklicher Zeit wie auch in Zukunft gilt es den Grundsatz zu wahren, „demzufolge jede Teilkirche mit der Gesamtkirche nicht nur hinsichtlich der Glaubenslehre und der sakramentalen Zeichen übereinstimmen muß, sondern auch hinsichtlich der universal von der apostolischen und ununterbrochenen Überlieferung empfangenen Gebräuche, die einzuhalten sind, nicht nur um Irrtümer zu vermeiden, sondern auch damit der Glaube unversehrt weitergegeben wird; denn das Gesetz des Betens (lex orandi) der Kirche entspricht ihrem Gesetz des Glaubens
(lex credendi).“[1]

Unter den Päpsten, die eine solche gebotene Sorge walten ließen, ragt der Name des hl. Gregor des Großen heraus; dieser sorgte dafür, daß sowohl der katholische Glaube als auch die Schätze des Kultes und der Kultur, welche die Römer der vorangegangenen Jahrhunderte angesammelt hatten, den jungen Völkern Europas übermittelt wurden. Er ordnete an, daß die Form der heiligen Liturgie – sowohl des Meßopfers als auch des Officium Divinum – festgelegt und bewahrt werden sollte, wie sie in Rom gefeierte wurde. Auch förderte er sehr die Mönche und Nonnen, die nach der Regel des hl. Benedikt lebten und überall zusammen mit der Verkündigung des Evangeliums auch jenen äußerst heilsamen Satz der Regel durch ihr Leben veranschaulichten, daß „dem Gottesdienst nichts vorzuziehen“ sei (Kap. 43). Auf solche Weise befruchtete die heilige Liturgie nach römischem Brauch nicht nur den Glauben und die Frömmigkeit, sondern auch die Kultur vieler Völker. Es steht fraglos fest, daß die lateinische Liturgie der Kirche mit ihren verschiedenen Formen in allen Jahrhunderten der christlichen Zeit sehr viele Heilige im geistlichen Leben angespornt und so viele Völker in der Tugend der Gottesverehrung gestärkt und deren Frömmigkeit befruchtet hat.

Daß aber die heilige Liturgie diese Aufgabe noch wirksamer erfüllte, darauf haben verschiedene weitere Päpste im Verlauf der Jahrhunderte besondere Sorgfalt verwandt; unter ihnen ragt der heilige Pius V. heraus, der mit großem seelsorglichen Eifer auf Veranlassung des Konzils von Trient den ganzen Kult der Kirche erneuerte, die Herausgabe verbesserter und „nach der Norm der Väter reformierter“ liturgischer Bücher besorgte und sie der lateinischen Kirche zum Gebrauch übergab.

Unter den liturgischen Büchern des Römischen Ritus ragt das Römische Meßbuch deutlich heraus; es ist in der Stadt Rom entstanden und hat in den nachfolgenden Jahrhunderten schrittweise Formen angenommen, die große Ähnlichkeit haben mit der in den letzten Generationen geltenden.

„Dasselbe Ziel verfolgten die Päpste im Lauf der folgenden Jahrhunderte, indem sie sich um die Erneuerung oder die Festlegung der liturgischen Riten und Bücher bemühten und schließlich am Beginn dieses Jahrhunderts eine allgemeine Reform in Angriff nahmen“
[2]. So hielten es nun Unsere Vorgänger Clemens VIII., Urban VIII., der hl. Pius X.[3], Benedikt XV., Pius XII. und der sel. Johannes XXIII.

In jüngerer Zeit brachte dann das Zweite Vatikanische Konzil den Wunsch zum Ausdruck, daß die gebotene Achtsamkeit und Ehrfurcht gegenüber dem Gottesdienst wieder erneuert und den Erfordernissen unserer Zeit angepaßt werden sollte. Von diesem Wunsch geleitet hat Unser Vorgänger Papst Paul VI. die reformierten und zum Teil erneuerten liturgischen Bücher im Jahr 1970 für die lateinische Kirche approbiert; überall auf der Erde in eine Vielzahl von Volkssprachen übersetzt, wurden sie von den Bischöfen sowie von den Priestern und Gläubigen bereitwillig angenommen. Johannes Paul II. rekognoszierte die dritte Editio typica des Römischen Meßbuchs. So haben die Päpste daran gearbeitet, daß „dieses ‚liturgische Gebäude‘ […] in seiner Würde und Harmonie neu“ erstrahlte.
[4]

Andererseits hingen in manchen Gegenden nicht wenige Gläubige den früheren liturgischen Formen, die ihre Kultur und ihren Geist so grundlegend geprägt hatten, mit derart großer Liebe und Empfindung an und tun dies weiterhin, daß Papst Johannes Paul II., geleitet von der Hirtensorge für diese Gläubigen, im Jahr 1984 mit dem besonderen Indult „Quattuor abhinc annos“, das die Kongregation für den Gottesdienst entworfen hatte, die Möglichkeit zum Gebrauch des Römischen Meßbuchs zugestand, das von Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegebenen worden war; im Jahr 1988 forderte Johannes Paul II. indes die Bischöfe mit dem als Motu Proprio erlassenen Apostolischen Schreiben „Ecclesia Dei“ auf, eine solche Möglichkeit weitherzig und großzügig zum Wohl aller Gläubigen, die darum bitten, einzuräumen.

Nachdem die inständigen Bitten dieser Gläubigen schon von Unserem Vorgänger Johannes Paul II. über längere Zeit hin abgewogen worden sind und Wir auch die Kardinäle in dem am 23. März 2006 abgehaltenen Konsistorium angehört haben, nachdem alles reiflich abgewogen worden ist, nach Anrufung des Heiligen Geistes und fest vertrauend auf die Hilfe Gottes, BESCHLIESSEN WIR mit dem vorliegenden Apostolischen Schreiben folgendes:

Art. 1. Das von Paul VI. promulgierte Römische Meßbuch ist die ordentliche Ausdrucksform der „Lex orandi“ der katholischen Kirche des lateinischen Ritus. Das vom hl. Pius V. promulgierte und vom sel. Johannes XXIII. neu herausgegebene Römische Meßbuch hat hingegen als außerordentliche Ausdrucksform derselben „Lex orandi“ der Kirche zu gelten, und aufgrund seines verehrungswürdigen und alten Gebrauchs soll es sich der gebotenen Ehre erfreuen. Diese zwei Ausdrucksformen der „Lex orandi“ der Kirche werden aber keineswegs zu einer Spaltung der „Lex credendi“ der Kirche führen; denn sie sind zwei Anwendungsformen des einen Römischen Ritus.

Demgemäß ist es erlaubt, das Meßopfer nach der vom sel. Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgierten und niemals abgeschafften Editio typica des Römischen Meßbuchs als außerordentliche Form der Liturgie der Kirche zu feiern. Die von den vorangegangenen Dokumenten „Quattuor abhinc annos“ und „Ecclesia Dei“ für den Gebrauch dieses Meßbuchs aufgestellten Bedingungen aber werden wie folgt ersetzt:

Art. 2. In Messen, die ohne Volk gefeiert werden, kann jeder katholische Priester des lateinischen Ritus – sei er Weltpriester oder Ordenspriester – entweder das vom sel. Papst Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegebene Römische Meßbuch gebrauchen oder das von Papst Paul VI. im Jahr 1970 promulgierte, und zwar an jedem Tag mit Ausnahme des Triduum Sacrum. Für eine solche Feier nach dem einen oder dem anderen Meßbuch benötigt der Priester keine Erlaubnis, weder vom Apostolischen Stuhl noch von seinem Ordinarius.

Art. 3. Wenn Gemeinschaften der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens – seien sie päpstlichen oder diözesanen Rechts – es wünschen, bei der Konvents- bzw. „Kommunitäts“-Messe im eigenen Oratorium die Feier der heiligen Messe nach der Ausgabe des Römischen Meßbuchs zu halten, die im Jahr 1962 promulgiert wurde, ist ihnen dies erlaubt. Wenn eine einzelne Gemeinschaft oder ein ganzes Institut bzw. eine ganze Gesellschaft solche Feiern oft, für gewöhnlich oder ständig begehen will, ist es Sache der höheren Oberen, nach der Norm des Rechts und gemäß der Gesetze und Partikularstatuten zu entscheiden.

Art. 4.
Zu den Feiern der heiligen Messe, von denen oben in Art. 2 gehandelt wurde, können entsprechend dem Recht auch Christgläubige zugelassen werden, die aus eigenem Antrieb darum bitten.

Art. 5 § 1. In Pfarreien, wo eine Gruppe von Gläubigen, die der früheren liturgischen Tradition anhängen, dauerhaft existiert, hat der Pfarrer deren Bitten, die heilige Messe nach dem im Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Meßbuch zu feiern, bereitwillig aufzunehmen. Er selbst hat darauf zu achten, daß das Wohl dieser Gläubigen harmonisch in Einklang gebracht wird mit der ordentlichen Hirtensorge für die Pfarrei, unter der Leitung des Bischofs nach der Norm des Canon 392, wobei Zwietracht zu vermeiden und die Einheit der ganzen Kirche zu fördern ist.

§ 2. Die Feier nach dem Meßbuch des sel. Johannes XXIII. kann an den Werktagen stattfinden; an Sonntagen und Festen kann indes ebenfalls eine Feier dieser Art stattfinden.

§ 3. Gläubigen oder Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außerordentlichen Form zu gestatten, so z. B. bei Trauungen, bei Begräbnisfeiern oder bei Feiern zu bestimmten Anlässen, wie etwa Wallfahrten.

§ 4. Priester, die das Meßbuch des sel. Johannes XXIII. gebrauchen, müssen geeignet und dürfen nicht von Rechts wegen gehindert sein.

§ 5. In Kirchen, die weder Pfarr- noch Konventskirchen sind, ist es Sache des Kirchenrektors, eine Erlaubnis bezüglich des oben Genannten zu erteilen.

Art. 6. In Messen, die nach dem Meßbuch des sel. Johannes XXIII. zusammen mit dem Volk gefeiert werden, können die Lesungen auch in der Volkssprache verkündet werden, unter Gebrauch der vom Apostolischen Stuhl rekognoszierten Ausgaben.

Art. 7. Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen. Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ mitzuteilen.

Art. 8. Ein Bischof, der für Bitten dieser Art seitens der christgläubigen Laien Sorge tragen möchte, aber aus verschiedenen Gründen daran gehindert wird, kann die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ berichten, die ihm Rat und Hilfe geben wird.

Art. 9 § 1. Der Pfarrer kann – nachdem er alles wohl abgewogen hat – auch die Erlaubnis geben, daß bei der Spendung der Sakramente der Taufe, der Ehe, der Buße und der Krankensalbung das ältere Rituale verwendet wird, wenn das Heil der Seelen dies nahelegt.

§ 2. Den Bischöfen ist ferner die Befugnis gegeben, das Sakrament der Firmung nach dem alten Pontificale Romanum zu feiern, wenn das Heil der Seelen dies nahelegt.

§ 3. Die geweihten Kleriker haben das Recht, auch das Römische Brevier zu gebrauchen, das vom sel. Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgiert wurde.

Art. 10. Der Ortsordinarius hat das Recht, wenn er es für angebracht hält, eine Personalpfarrei nach Norm des Canon 518 für die Feiern nach der älteren Form des Römischen Ritus zu errichten oder einen Rektor bzw. Kaplan zu ernennen, entsprechend dem Recht.

Art. 11. Die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“, die von Johannes Paul II. im Jahr 1988 errichtet wurde, erfüllt weiterhin ihre Aufgabe.
[5]

Diese Kommission soll die Form, die Amtsaufgaben und die Handlungsnormen erhalten, mit denen der Papst sie ausstatten will.

Art. 12. Dieselbe Kommission wird über die Befugnisse hinaus, derer sie sich bereits erfreut, die Autorität des Heiligen Stuhles ausüben, indem sie über die Beachtung und Anwendung dieser Anordnungen wacht.

Alles aber, was von Uns durch dieses als Motu Proprio erlassene Apostolische Schreiben beschlossen wurde, ist – so bestimmen Wir – gültig und rechtskräftig und vom 14. September dieses Jahres, dem Fest der Kreuzerhöhung, an zu befolgen, ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung.

Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 7. Juli, im Jahr des Herrn 2007, dem dritten Jahr Unseres Pontifikats.


 

Benedictus PP. XVI

[1] Institutio generalis Missalis Romani, Editio tertia, 2002, Nr. 397.

[2] Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus vom 4. Dezember 1988, Nr. 3: AAS 81 (1989) 899.

[3] Ebd.

[4] Hl. Papst Pius X., Apostolisches Schreiben „Motu Proprio“ Abhinc duos annos vom 23. Oktober 1913: AAS 5 (1913) 449-450; vgl. Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus, Nr. 3: AAS 81 (1989) 899.

[5] Vgl. Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben „Motu Proprio“ Ecclesia Dei adflicta vom 2. Juli 1988, Nr. 6: AAS 80 (1988) 1498.
 

 

Brief des Heiligen Vaters PAPST BENEDIKT XVI. an die Bischöfe anlässlich der Publikation des Apostolischen Schreibens Motu proprio SUMMORUM PONTIFICUM
über die römische Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform



Liebe Brüder im Bischofsamt,

hoffnungsvoll und mit großem Vertrauen lege ich den Text eines neuen als Motu proprio erlassenen Apostolischen Schreibens über den Gebrauch der römischen Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform in Eure Hände, die Hände der Hirten. Das Dokument ist Frucht langen Nachdenkens, vielfacher Beratungen und des Gebetes.

Nachrichten und Beurteilungen, die ohne ausreichende Kenntnis vorgenommen wurden, haben in nicht geringem Maße Verwirrung gestiftet. Es gibt sehr unterschiedliche Reaktionen, die von freudiger Aufnahme bis zu harter Opposition reichen und die sich auf ein Vorhaben beziehen, dessen Inhalt in Wirklich- keit nicht bekannt war.

Dem Dokument standen näherhin zwei Befürchtungen entgegen, auf die ich in diesem Brief etwas näher eingehen möchte.

An erster Stelle steht die Furcht, hier werde die Autorität des II. Vatikanischen Konzils angetastet und eine seiner wesentlichen Entscheidungen – die liturgische Reform – in Frage gestellt. Diese Befürchtung ist unbegründet. Dazu ist zunächst zu sagen, dass selbstverständlich das von Papst Paul VI. veröffentlichte und dann in zwei weiteren Auflagen von Johannes Paul II. neu herausgegebene Missale die normale Form – die Forma ordinaria – der Liturgie der heiligen Eucharistie ist und bleibt. Die letzte dem Konzil vorausgehende Fassung des Missale Romanum, die unter der Autorität von Papst Johannes XXIII. 1962 veröffentlicht und während des Konzils benützt wurde, kann demgegenüber als Forma extraordinaria der liturgischen Feier Verwendung finden. Es ist nicht angebracht, von diesen beiden Fassungen des Römischen Messbuchs als von „zwei Riten“ zu sprechen. Es handelt sich vielmehr um einen zweifachen Usus ein und desselben Ritus.

Was nun die Verwendung des Messbuchs von 1962 als Forma extraordinaria der Messliturgie angeht, so möchte ich darauf aufmerksam machen, dass dieses Missale nie rechtlich abrogiert wurde und insofern im Prinzip immer zugelassen blieb. Im Augenblick der Einführung des neuen Messbuchs schien es nicht notwendig, eigene Normen für den möglichen Gebrauch des bisherigen Missale zu erlassen. Man ging wohl davon aus, dass es sich um wenige Einzelfälle handeln würde, die fallweise am jeweiligen Ort zu lösen seien. Dann zeigte sich aber bald, dass vor allem in Ländern, in denen die Liturgische Bewegung vielen Menschen eine bedeutende liturgische Bildung und eine tiefe innere Vertrautheit mit der bisherigen Form der liturgischen Feier geschenkt hatte, nicht wenige stark an diesem ihnen von Kindheit auf liebgewordenen Gebrauch des Römischen Ritus hingen. Wir wissen alle, dass in der von Erzbischof Lefèbvre angeführten Bewegung das Stehen zum alten Missale zum äußeren Kennzeichen wurde; die Gründe für die sich hier anbahnende Spaltung reichten freilich viel tiefer. Viele Menschen, die klar die Verbindlichkeit des II. Vaticanums annahmen und treu zum Papst und zu den Bischöfen standen, sehnten sich doch auch nach der ihnen vertrauten Gestalt der heiligen Liturgie, zumal das neue Missale vielerorts nicht seiner Ordnung getreu gefeiert, sondern  geradezu  als  eine  Ermächtigung  oder  gar  als Verpflichtung zur „Kreativität“ aufgefasst wurde, die oft zu kaum erträglichen Entstellungen der Liturgie führte. Ich spreche aus Erfahrung, da ich diese Phase in all ihren Erwartungen und Verwirrungen miterlebt habe. Und ich habe gesehen, wie tief Menschen, die ganz im Glauben der Kirche verwurzelt waren, durch die eigenmächtigen Entstellungen der Liturgie verletzt wurden.

So sah sich Papst Johannes Paul II. veranlasst, mit dem Motu proprio Ecclesia Dei vom 2. Juli 1988 eine Rahmennorm für den Gebrauch des Missale von 1962 zu erlassen, die freilich keine Einzelbestimmungen enthielt, sondern grundsätzlich an den Großmut der Bischöfe gegenüber den „gerechtfertigten Wünschen“ derjenigen Gläubigen appellierte, die um diesen Usus des Römischen Ritus baten. Der Papst hatte damals besonders auch der „Priester-Bruderschaft des heiligen Pius X.“ helfen wollen, wieder die volle Einheit mit dem Nachfolger Petri zu finden, und hatte so eine immer schmerzlicher empfundene Wunde in der Kirche zu heilen versucht. Diese Versöhnung ist bislang leider nicht geglückt, aber eine Reihe von Gemeinschaften machten dankbar von den Möglichkeiten dieses Motu proprio Gebrauch. Schwierig blieb dagegen die Frage der Verwendung des Missale von 1962 außerhalb dieser Gruppierungen, wofür genaue rechtliche Formen fehlten, zumal die Bischöfe dabei häufig fürchteten, die Autorität des Konzils werde hier in Frage  gestellt.  Hatte  man  unmittelbar  nach  dem  Ende  des II. Vaticanums  annehmen  können,  das  Verlangen  nach  dem Usus von 1962 beschränke sich auf die ältere Generation, die damit aufgewachsen war, so hat sich inzwischen gezeigt, dass junge Menschen diese liturgische Form entdecken, sich von ihr angezogen fühlen und hier eine ihnen besonders gemäße Form der Begegnung  mit  dem  Mysterium der heiligen Eucharistie  finden. So ist ein Bedarf nach klarer rechtlicher Regelung entstanden, der beim Motu proprio von 1988 noch nicht sichtbar war; diese Normen beabsichtigen, gerade auch die Bischöfe davon zu entlasten, immer wieder neu abwägen zu müssen, wie auf die verschiedenen Situationen zu antworten sei.

Als zweites wurde in den Diskussionen über das erwartete Motu proprio die Befürchtung geäußert, eine erweiterte Möglichkeit zum Gebrauch des Missale von 1962 werde zu Unruhen oder gar zu Spaltungen in den Gemeinden führen. Auch diese Sorge scheint mir nicht wirklich begründet zu sein. Der Gebrauch des alten Missale setzt ein gewisses Maß an liturgischer Bildung und auch einen Zugang zur lateinischen Sprache voraus; das eine wie das andere ist nicht gerade häufig anzutreffen. Schon von diesen konkreten Voraussetzungen her ist es klar, dass das neue Messbuch nicht nur von der rechtlichen Normierung, sondern auch von der tatsächlichen Situation der gläubigen Gemeinden her ganz von selbst die Forma ordinaria des Römischen Ritus bleibt.

Es ist wahr, dass es nicht an Übertreibungen und hin und wieder an gesellschaftlichen Aspekten fehlt, die in ungebührender Wei- se mit der Haltung jener Gläubigen in Zusammenhang stehen, die sich der alten lateinischen liturgischen Tradition verbunden wissen. Eure Liebe und pastorale Klugheit wird Anreiz und Leitbild für eine Vervollkommnung sein. Im Übrigen können sich beide Formen des Usus des Ritus Romanus gegenseitig befruchten: Das alte Messbuch kann und soll neue Heilige und einige der neuen Präfationen aufnehmen. Die Kommission Ecclesia Dei wird im Kontakt mit den verschiedenen Institutionen die sich dem usus antiquior widmen, die praktischen Möglichkeiten prüfen. In der Feier der Messe nach dem Missale Pauls VI. kann stärker, als bisher weithin der Fall ist, jene Sakralität erscheinen, die viele Menschen zum alten Usus hinzieht. Die sicherste Gewähr dafür, dass das Missale Pauls VI. die Gemeinden eint und von ihnen geliebt wird, besteht im ehrfürchtigen Vollzug seiner Vorgaben, der seinen spirituellen Reichtum und seine theologische Tiefe sichtbar werden lässt.

Damit bin ich bei dem positiven Grund angelangt, der mich veranlasst hat, mit diesem Motu proprio dasjenige von 1988 fort- zuschreiben. Es geht um eine innere Versöhnung in der Kirche. In der Rückschau auf die Spaltungen, die den Leib Christi im Lauf der Jahrhunderte verwundet haben, entsteht immer wieder der Eindruck, dass in den kritischen Momenten, in denen sich die Spaltung anbahnte, vonseiten der Verantwortlichen in der Kirche nicht genug getan worden ist, um Versöhnung und Einheit zu erhalten oder neu zu gewinnen; dass Versäumnisse in der Kirche mit schuld daran sind, dass Spaltungen sich verfestigen konnten. Diese Rückschau legt uns heute eine Verpflichtung auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um all denen das Verbleiben in der Einheit oder das neue Finden zu ihr zu er- möglichen, die wirklich Sehnsucht nach Einheit tragen. Mir kommt  da  ein  Wort  aus  dem zweiten  Korintherbrief  in  den Sinn, wo Paulus den Korinthern sagt: „Unser Mund hat sich für euch aufgetan, Korinther, unser Herz ist weit geworden. In uns ist es nicht zu eng für euch; eng ist es in eurem Herzen. Lasst doch als Antwort darauf … auch euer Herz weit aufgehen!“ (2 Kor 6,11–13). Paulus sagt das in anderem Zusammenhang, aber sein Anruf kann und soll uns gerade auch in dieser Sache berühren. Machen wir unser Herz weit auf, und lassen wir all dem Raum, wozu der Glaube selbst Raum bietet.

Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum. In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch. Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein. Es tut uns allen gut, die Reichtümer zu wahren, die im Glauben und Beten der Kirche gewachsen sind und ihnen ihren rechten Ort zu geben. Um die volle communio zu leben, können die Priester, die den Gemeinschaften des alten Usus zugehören, selbstverständlich die Zelebration nach den neuen liturgischen Büchern im Prinzip nicht ausschließen. Ein völliger Ausschluss wäre nämlich nicht in Übereinstimmung mit der Anerkennung des Wertes und der Heiligkeit des Ritus in seiner erneuerten Form.

Abschließend, liebe Mitbrüder, liegt mir daran zu betonen, dass diese neuen Bestimmungen in keiner Weise Eure Autorität und Verantwortlichkeit schmälern, weder hinsichtlich der Liturgie noch was die Seelsorge an Euren Gläubigen anbelangt. In der Tat steht jedem Bischof das Recht zu, in der eigenen Diözese die Liturgie zu ordnen (vgl. Sacrosanctum Concilium, Nr. 22:
„Sacrae Liturgiae moderatio ab Ecclesiae auctoritate unice pendet quae quidem est apud Apostolicam Sedem et, ad normam iuris, apud Episcopum“).

Nichts wird folglich der Autorität des Bischofs weggenommen, dessen Aufgabe in jedem Fall jene bleibt, darüber zu wachen, dass alles friedlich und sachlich geschieht. Sollten Probleme auftreten, die der Pfarrer nicht zu lösen imstande ist, kann der Ordinarius immer eingreifen, jedoch in völliger Übereinstimmung mit den im Motu proprio festgelegten neuen Bestimmungen.

Außerdem lade ich Euch, liebe Mitbrüder, hiermit ein, drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Motu proprio dem Heiligen Stuhl über Eure Erfahrungen Bericht zu erstatten. Wenn dann wirklich ernsthafte Schwierigkeiten aufgetreten sein sollten, können
Wege gesucht werden, um Abhilfe zu schaffen.

Liebe Brüder, dankbar und zuversichtlich vertraue ich Eurem Hirtenherzen diese Seiten und die Bestimmungen des Motu proprio an. Seien wir stets eingedenk der Worte des Apostels Paulus, die er an die Ältesten von Ephesus gerichtet hat: „Gebt acht auf euch und auf die ganze Herde, in der euch der Heilige Geist zu Bischöfen bestellt hat, damit ihr als Hirten für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat“ (Apg 20,28).

Der mächtigen Fürsprache Mariens, der Mutter der Kirche, vertraue ich diese neuen Bestimmungen an und erteile Euch, liebe Mitbrüder, den Pfarrern in Euren Diözesen und allen Priestern, die Eure Mitarbeiter sind, sowie allen Euren Gläubigen von Herzen meinen Apostolischen Segen.

Gegeben zu Sankt Peter, am 7. Juli 2007

PAPST BENEDIKT XVI.



 

Bischof Athanasius Schneider: Wie muss sich ein Priester verhalten, der unter Druck gesetzt wird zu Amoris laetitia, bezüglich Kommunionempfang Wiederverheiratet Geschiedener, oder anderer Menschen in einer irrregulären Situation. 2 Min. 56 Sek.

 

Wieviele Priester sind inzwischen fahnenflüchtig!

Link's:  - Verteidigung der wahren kath. Kirche - Eucharistie
   - Maria die Braut der Priester

 


 


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Vorwort Prophetie                                                             Nur in Vers. 2
Wer ist der Wahre Gott?
Die 1947 gefundenen Schriftrollen vom Toten Meer
Vorwort zu den Messianischen Prophetien
Erfüllte Prophetien über Jesus
Erfüllte Vorhersagen über historische Städte
Die gewaltigen Vorhersagen über Israel
Prophezeiungen historischer Ereignisse (Daniel)          Nur in Vers. 1 - nicht in Vers. 2
Erfüllte Prophezeiungen der letzten Jahrzehnte bez. Irak
Die Wissenschaft bestätigt die Bibel
Wahrscheinlichkeit, daß sich 3286 Prophezeiungen zufällig erfüllt haben
Was bedeuten diese Tatsachen für unser Leben?
GOTTES Wort ist unveränderlich
Die Zeichen der Zeit!

Play anklicken    Video sollte nach 5 Sek. starten.    94 Min.
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Zweite Version
22 Juli 2015  
Vorwort Prophetie und diverse Texte hinzugefügt - Griechenkriege entfernt.



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Zweite Version (Vorwort Prophetie und diverse Texte hinzugefügt), ohne Griechenkriege:
http://kath-zdw.ch/maria/Download/Bibel2015.avi  1,622 GB   94 Min   22 Juli 2015

Erste Version mit Griechenkriege, ohne Vorwort Prophetie:
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 Der eucharistische Liebesbund und die Sakramentskirche 

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Eintreten für die
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355 Zweiter Freitag im Mai 1900
Jesus: Laßt nicht ein Tüpfelchen vom ‚i‘ nach, wo ihr zurückstehen sollt, wo man euch Anerbieten macht, wo die Kirche, Meine Kirche, zurückgedrängt werden soll, und wenn es euer Leben kosten sollte, müßt ihr einstehen für die Rechte Meiner Kirche.

229 Palmsonntag 1898
Jesus: Darum erkläre Ich dieses und wollte, daß es alle Priester Meiner katholischen Kirche wüßten und ihnen verständlich gemacht würde, daß sie fortfahren, so wie sie angefangen, mit Mut und Entschlossenheit vor die Häupter zu treten, vor die Häupter des Erdreiches, welche die Völker beherrschen, um ihnen die Strafgerichte vorzuhalten und mit Entschiedenheit die Rechte der katholischen Kirche zu verlangen;

179 Fest Mariä Heimsuchung 1897
Jesus: Die Zeit ist nun gekommen, wo Satan schrecklich wütet, wo er alles zu verschlingen droht, und wartet nur noch ein paar Jährchen und ihr sollt sehen, wie Satan sein Reich aufschlägt, welche Triumphe die Hölle feiert. Darum heißt es einstehen mit aller Entschiedenheit, einstehen für Meine Rechte.
318 Fest hl. Erzengel Michael am
27. Sept. 1899

Erzengel Michael:
Eure Häupter werden zerschellen am Schifflein Petri. Ihr alle, die ihr Böses sinnt, auf euren Trümmern wird die Kirche Jesu Christi erbaut werden, auf den Trümmern derjenigen, die da wähnen, die Kirche zu vernichten.
Ich habe den Auftrag von meinem Herrn und Schöpfer, nicht von meinem Erlöser, denn ich (Erzengel Michael) habe Ihn nicht beleidigt und brauchte auch keine Erlösung; Erlöser war Er nur für die gefallene Menschheit.
Darum freut euch, meine Kinder, daß ich auch euer Schutzherr geworden bin. Alles, was ihr tut und tun müßt, hat in den Augen Gottes besonderen Wert, weil ihr den Auftrag Gottes habt, die Kirche zu unterstützen und die gefallenen Glieder herbeizuführen, zu leiden und zu sühnen, die Schwachen zu bestärken und zu ermutigen, den Glauben wieder aufzufrischen. Darum, meine Kinder, merkt euch: Alle, die herbeikommen und beitragen zu diesem Werk, sind ganz besonders meinem Schutz unterstellt. Aber ein Bedingnis setze ich euch: Mit lebendigem Glauben müßt ihr eintreten für die Rechte der heiligen, katholischen Kirche.

Video Offenbarungen Barbara Weigand

 

Die Dunkle Seite von Martin Luther
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Prophezeiungen Anna Katharina Emmerich über die Verwüstung der Kirche

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Pedro Regis - Brasilien
Botschaften werden
kurzfristig übersetzt
2022


22. Nov. 2016
 
Ich bin an eurer Seite, auch wenn ihr Mich nicht seht.
Ich bitte euch, dass ihr Verteidiger der Wahrheit seid.
Ich kenne jeden von euch mit Namen und werde Meinen Jesus für euch bitten. Ich brauche euch. Bleibt nicht im Schweigen. Verteidigt Jesus.

 

Luthers Lebensende von Paul Majunke 1890/1891

Enthüllungen der Wahrheit über Luther's Tod.  

Aus der gotischen Frakturschrift übersetzt und digitalisiert.

Hier anklicken

Übersetzung am 8. Juli 2014 abgeschlossen.

 


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Nicht ich, meine Söhne, habe diese Stunde gewollt.
Prophetische Eingebungen an Monsignore Ottavio

Der Feind, dem zu begegnen ist.     Link
Jesus: Ihr, meine Söhne, habt noch nicht verstanden, daß sich die ganze Menschheitsgeschichte seit der Erschaffung der Welt und dem Sündenfall der Menschen auf diesen Krieg konzentriert. Alle Anstrengungen der finsteren Mächte bestehen wirklich darin, die wahre Sicht dieses dramatischen Kampfes von der menschlichen Seele abzulenken, der pausenlos zwischen mir, dem menschgewordenen Wort und Satan mit seinen Legionen stattfindet.

Die ganze Geschichte des Geheimnisses der Erlösung dreht sich um die Geschichte des mystischen Leibes. Die Geschichte der Menschheit hat hier ihre Begründung.

Aber es ist unver-ständlich, daß dies von vielen Bischöfen und vielen, vielen Priestern nicht erkannt wird! Deshalb kam es zur heutigen katastrophalen Lage!

Wenn jene, die zu Wächtern bestimmt sind, die Gefahr nicht kennen, worauf bezieht sich dann ihr Wächteramt? Wenn jene, die führen sollten, den rechten Weg nicht kennen, was taugen sie dann als Führer? Wenn jene, die kämpfen müssen, nicht die rechten Waffen gebrauchen, sind sie zur Niederlage verurteilt.


Ich lade die Priester und Bischöfe zu einem Vergleich ein. Sie sollen, ehe es zu spät ist, zwischen meinem Leben auf Erden und dem ihrigen vergleichen, zwischen dem Weg, den sie gehen, und meinem Weg. So können sie, ohne die Gefahr, sich zu täuschen, die Wirklichkeit erkennen.

Wenn sie wirklich Mut hätten, müßte bei einem aufrichtigen Vergleich der ganze Unrat, den sie in sich tragen, hervorbrechen.

Haben die Beispiele der großen Bischöfe keinen Stellenwert? Und sagt der heilige Pfarrer von Ars den Priestern nichts? Vernachlässigt und verachtet verbrachte er Stunden im Gebet, aber die Gnade Gottes war so mächtig in ihm, daß er selbst schwerste Sünder bekehrte.

Ihr dürft euch nicht der Zeit anpassen, sondern die Zeit muß sich euch anpassen. Welche Verantwortung, den Kampf aufgegeben zu haben! Ihr seid Bischöfe und Priester, und seid es im Hinblick auf diesen Kampf. Ohne diesen Kampf habt ihr keine Daseinsberechtigung. Wie viele wissen dies nicht!

 


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Das "Manna" Wunder am Grab des hl. Apostels Andreas in Amalfi

 

Die Erscheinungen und Himmels-Botschaften
von Ohlau / Polen 1983 - 1997

 

Marie Lataste

Marie Lataste war eine französische Mystikerin und begnadete Ordensschwester

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Anna Katharina Emmerich

DAS LEBEN DER HEILIGEN JUNGFRAU MARIA
Antiquarisches Buch aus dem Jahre 1862
 
Das bittere Leiden unseres Herrn Jesus Christus
Antiquarisches Buch aus dem Jahre 1834
 
Prophezeiungen Anna Katharina Emmerich über die Verwüstung der Kirche
 

Seher Mario Brindisi
Einladung zu
Heilungs-Gebetsnachmittagen
mit dem Seher Mario D‘Ignazio aus Brindisi
in Deutschland

über Pfingsten, vom
19.-21. Mai 2018

Einladungsflyer
Download

Link Webseite Brindisi

 

Geistliches Senfkörnlein

1869
Übersetzt aus der alten Frakturschrift.

Eine Auswahl katholischer Gebete für alle Alter, Stände, Zeiten und Verhältnisse.

Hier anklicken

 

Selige Mutter Maria von Jesus Deluil-Martiny
1841-1884
Am 4. März 1989 im Blick auf ihre Seligsprechung
wurde ihr Leichnam exhumiert.

Er war unversehrt und voll beweglich.

 

ENDZEITLICHE PREDIGTEN

von H.H. Pfarrer Dr. habil. Piotr Natanek

 

Hl. Franz von Sales
Kirchenlehrer

Ausgewählte Briefe des Kirchenlehres Franz von Sales

Erschienen 1898 565 Seiten

Fünftes Buch
Der hl. Franz v. Sales gründet den Orden von der Heimsuchung.
Sechstes Buch
Gründung des Ordens d. Heimsuchung bis zum Tode d. Heiligen (1622)
Siebentes Buch
Charakterbild des heiligen Franz von Sales.

Fünftes bis siebentes Buch - Druck und Verlag von Georg Joseph Manz.
1871.


Digitalisiert aus der alten Frakturschrift.

 

Das Wunder des heiligen Feuers

Es findet jedes Jahr zur selben Zeit, auf die selbe Art und am selben Ort statt.

 

 www.glaubenswahrheit.org

 Video's Prof. Georg May

 

"Nein, wir lieben Jesus"

 
Hass gegen Christen ISIS erklärt unseren Kirchen den Krieg
Quelle: Bild online vom 04.08.2016
Link Pdf

Video: Das Interview von Jürgen Todenhöfer mit dem Jihadisten Christian Emde alias Abu Qatada. Gut gelaunt redet der Neojihadist vom Köpfen.
Link Video

 

Kruzifix zu Limpias;

dasselbe zeigt seit März 1919 Lebensäußerungen:
bewegt Augen, Haupt und Lippen, verändert Gesichtsausdruck und Farbe und gerät in Todesschweiß.

Tausende sahen das Wunder und viele Bekehrungen waren die Folge.
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Luthers Lebensende von Paul Majunke 1890/1891

Enthüllungen der Wahrheit über Luther's Tod.

Aus der gotischen Frakturschrift übersetzt und digitalisiert.

Hier anklicken

Übersetzung am 8. Juli 2014 abgeschlossen.

 


Fortsetzungs-
serie !!!

Wir blicken hinter die Kulissen der Macht. Wir beleuchten den inneren Kreis der Weltverschwörung und zerren die Wahrheit ans Licht.
Schattenmacht ans Licht gebracht.

Hauptseite der Schattenmachtseiten

 
Die wachsende Toleranz der Homosexualität in der Gesellschaft.

Gesetze werden erlassen, die nicht nur im Widerspruch zu den Lehren der kath. Kirche stehen, sondern die auch allen christlichen Gesetzen zuwiderlaufen.

Homosexualität im Urteil der Heiligen Schrift

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Bibel in der (bisher) gültigen röm-kath. Ausgabe in ZDW.
kath-zdw.ch/Bibel/

 
Vorwort Botschaften allgemein
Papst Benedikt XVI. zu Privatoffenbarungen
Pedro Regis - Brasilien
Botschaften werden kurzfristig übersetzt
17. Nov. 2016 Satan wird eine große Verwirrung verursachen, und viele im Glauben Eifrige werden gleichgültig werden.
Botschaften:
Die Vorbereitung (Pdf)
 Letzte Botschaft
 
24. Mai 2018
Wir leben in der Apokalypse
Die hl. 7 Himmelsriegel
Engelssturz und Verfolgung der Menschheit durch Satan
(Maria von Agreda) Es ist hervorragend dazu geeignet, den wirklichen Sinn und das wahre Ziel des menschlichen Lebens begreifbar zu machen. Und kann niemals als zeitlich überholt betrachtet werden.
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Über die Hölle
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Anneliese Michel   Aussagen der Dämonen
Beweise für die Existenz Gottes
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Über Handkommunion und Kommunionhelfer
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Was wissen wir vom Fegfeuer? 
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Botschaften aus Kolumbien
Pater Pio spricht zur Welt
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Hl. Birgitta von Schweden - Offenb. Buch 1 - 8

 

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Die Irrtümer von Doktor Martin Luther
Katholiken und Protestanten haben nicht dieselbe Bibel
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