Die
Unwissenheit,
was die Heilige Messe betrifft.
Promulgationsbulle
Quo primum, Papst Pius V.
14. Juli 1570
(Missale).
Kompletter Textinhalt
dieser Promulgationsbulle
In
dieser Bulle steht geschrieben:
„Ebenso
setzen wir fest und erklären: Kein Vorsteher,
Verwalter, Kanoniker, Kaplan oder anderer Weltpriester
und kein Mönch gleich welchen Ordens darf angehalten
werden,
die
Messe anders als wie von Uns festgesetzt zu
feiern,
noch
darf er von irgendjemandem gezwungen und veranlasst
werden, dieses Missale zu verändern, noch kann
das vorliegende Schreiben irgendwann je widerrufen
oder modifiziert werden, sondern es bleibt für
immer im vollen Umfang rechtskräftig bestehen.
Wenn
aber jemand sich herausnehmen sollte, dies anzutasten,
(Die
Anordnung Papst Pius V.)
so soll er wissen, dass er den Zorn des Allmächtigen
Gottes und Seiner Heiligen Apostel Petrus und
Paulus auf sich ziehen wird.“
Anmerkung:
Diese Messe ist für alle Zeiten bestimmt worden.
Informationen zu
Quo primum - Päpstliche Bulle
bzw. Apostolische Konstitution
Eine apostolische Konstitution (lateinisch Constitutio
apostolica) ist in der römisch-katholischen
Kirche ein Erlass des Papstes, in dem ein bestimmter
Sachverhalt des Kirchenrechts geregelt wird.
Apostolisch bedeutet hier „päpstlich“ und Konstitution
bezeichnet in dieser Verwendung einen Erlass.
Die Bestimmungen einer Konstitution sind päpstliche
Gesetze (wie das Motu proprio)
und daher verbindlich und verpflichten auf Glaubensgehorsam,
sofern ein Glaubensgegenstand gelehrt wird.
In einer apostolischen
Konstitution erhebt der Gesetzgeber in bestimmten
Fällen auch den Anspruch auf Unfehlbarkeit,
wenn ein Dogma von
einem ökumenischen Konzil zusammen mit dem Papst
(Vergl. oder siehe Film unten)
oder vom Papst allein ex cathedra ausdrücklich
und unter Hinweis auf die Amtsvollmacht und
den Willen, diese anzuwenden, definiert wird.
Im Textinhalt dieser Bulle wird explizit
erwähnt:
-
gemäß den Beschlüssen des Heiligen Konzils
von Trient
-
ewig gültige Konstitution
Textinhalt
Promulgationsbulle Quo primum, Papst Pius V.
QUO PRiMUM
Bulle des hl.
Papstes Pius V. zur Einführung des Röm. Messbuches
Bischof Pius, Diener der Diener Gottes zum ewigen
Gedächtnis
Seit Unserer Berufung zum höchsten Apostolischen
Amt richten wir gern Unseren Sinn, Unsere Kräfte
und alle Unsere Überlegungen auf die Reinerhaltung
des Kirchlichen Kultes und bemühen Uns, das
dazu Nötige in die Wege zu leiten und mit Gottes
Beistand mit allem Eifer wirksam zu machen.
Nun hatten Wir
gemäß den Beschlüssen
des Heiligen Konzils von Trient
über die Herausgabe und dio Verbesserung der
Heiligen Bücher, nämlich des Katechismus, des
Missales und des Breviers zu verfügen. Nachdem
mit Gottes Zustimmung der Katechismus zur Belehrung
des Volkes herausgegeben und das Brevier zum
schuldigen Gotteslob verbessert worden war,
mußten Wir Uns, damit dem Brevier das Missale
gebührend entspreche (da es sich gar sehr geziemt,
daß in der Kirche Gott auf einheitliche Art
gelobt und die Messe auf einheitliche Art gefeiert
werde), der noch verbliebenen Aufgabe zuwenden:
das Missale selbst herauszugeben.
Wir hielten es darum für richtig, diese Bürde
ausgesuchten Gelehrten zu übertragen. Nach sorgfältiger
Untersuchung der alten Bücher Unserer Vatikanischen
Bibliothek sowie anderer, von überall herbeigeholter,
verbesserter und unverderbter Handschriften
, ebenso auch der Überlegungen der Alten und
der Schriften anerkannter Autoren, die Uns Aufzeichnungen
über die heilige Einrichtung der Riten hinterlassen
haben, stellten diese gelehrten Männer das Missale
nach Vorschrift und Ritus der Heiligen Väter
wieder her.
Damit alle aus dieser Arbeit Nutzen zögen, haben
Wir, nachdem Wir es geprüft und verbessert hatten,
nach reiflicher Überlegung angeordnet, daß es
möglichst bald in Rom gedruckt und herausgegeben
werde.
Die Priester im besonderen sollen daraus erkennen,
welche Gebete sie von jetzt an bei der Meßfeier
verwenden und welche Riten und Zeremonien sie
dabei einhalten müssen. Damit aber alle das
von der Heiligen Römischen Kirche, der Mutter
und Lehrerin der übrigen Kirchen, Überlieferte
überall erfassen und beachten,
setzen Wir durch diese
Unsere ewig gültige Konstitution
unter
Androhung Unseres Unwillens als Strafe fest
und ordnen an: fürderhin soll in allen kommenden
Zeiten auf dem christlichen Erdkreis in allen
Patriarchalkirchen, Kathedralen, Kollegiaten
und Pfarreien, in allen weltlichen, klösterlichen
- welchen Ordens und welcher Regel sie auch
seien, ob Männer- oder Frauenklöster - in allen
militärischen und ungebundenen Kirchen oder
Kapellen, in denen die Messe des Konvents laut
mit Chor oder still nach dem Ritus der Römischen
Kirche gefeiert zu werden pflegt oder gefeiert
werden sollte, nicht anders als nach dem von
Uns herausgegebenen Missale gesungen oder gelesen
werden, auch wenn diese Kirchen irgendwelche
Ausnahmen genießen, durch ein Induit des Apostolischen
Stuhles, durch Gewohnheitsrecht oder Privileg,
ja durch Eid oder Apostolische Bestätigung oder
irgendwelche andere Besonderheiten bevorzugt
sind - außer wenn sie gleich von ihrer vom Apostolischen
Stuhl gutgeheißenen Errichtung an oder aus Tradition
bei der Meßfeier einen mindestens zweihundertjährigen
Ritus in eben diesen Kirchen ohne Unterbrechung
eingehalten haben. Diesen letzteren nehmen Wir
keineswegs das genannte Sonderrecht oder die
Tradition bei der Meßfeier, doch gestatten Wir,
falls das von Uns herausgegebene Missale mehr
gefällt, daß die Messen mit Zustimmung des Bischofs
oder Prälaten und des gesamten Kapitels, ungeachtet
anderer Bestimmungen, nach Unserem Missale gefeiert
werden.
Allen anderen genannten Kirchen jedoch benehmen
Wir damit den Gebrauch ihrer Missalien, verwerfen
sie von Grund auf und vollständig und setzen
fest, daß diesem Unseren gerade herausgegebenen
Missale niemals etwas hinzugefügt, weggenommen
oder an ihm verändert werden dürfe.
Streng befehlen Wir jedem einzelnen Patriarchen
und Verwalter der vorgenannten Kirchen, allen
anderen Personen, gleich welchen Ranges sie
auch seien, in der Tugend des heiligen Gehorsams:
sie sollen die bisher gewohnten Weisen und Riten
(auch die aus noch so alten Meßbüchern) in Zukunft
ganz und gar aufgeben, völlig verwerfen und
die Messe nach Ritus, Weise und Norm Unseres
Maßbuches singen und lesen, und sie sollen nicht
wagen, bei der Meßfeier andere Zeremonien und
Gebete als die in diesem Missale enthaltenen
hinzuzufügen oder vorzulesen.
Und daß sie in allen Kirchen bei der gesungenen
oder gelesenen Messe ohne Gewissensskrupel oder
Furcht vor irgendwelchen Strafen, Urteilen und
Rügen von nun an ausschließlich diesem Missale
folgen, es unbefangen und rechtens zu gebrauchen
imstande und ermächtigt sind, dazu geben Wir
kraft Unserer Apostolischen Vollmacht für jetzt
und für ewig Unsere Bewilligung und Erlaubnis.
Ebenso setzen Wir fest und erklären: Kein Vorsteher,
Verwalter, Kanoniker, Kaplan oder anderer Weltpriester
und kein Mönch gleich welchen Ordens darf angehalten
werden, die Messe anders als wie von Uns festgesetzt
zu feiern, noch darf er von irgendjemandem gezwungen
und veranlaßt werden, dieses Missale zu verändern,
noch kann das vorliegende Schreiben irgendwann
je widerrufen oder modifiziert werden, sondern
es bleibt für immer im vollen Umfang rechtskräftig
bestehen.
Damit sind alle gegenteiligen früheren Bestimmungen,
Apostolischen Konstitutionen und Ordinationen,
alle allgemeinen oder besonderen Konstitutionen
und Ordinationen von Provinzial- oder Synodalkonzilien,
ebenso die Statuten und Gewohnheiten der oben
erwähnten Kirchen, auch wenn ihr Brauch zwar
durch eine sehr alte und ehrwürdige Vorschrift
gestützt, aber nicht älter als zweihundert Jahre
ist, außer Kraft gesetzt.
Von der Veröffentlichung dieser Unserer Konstitution
und des Missales an sollen die Priester an der
römischen Kurie angehalten werden, nach einem
Monat, die diesseits der Alpen nach drei, die
jenseits der Alpen nach sechs Monaten, oder
sobald sie dieses Missale käuflich erwerben
können, die Messe danach zu singen oder zu lesen.
Damit es überall auf der Erde unverderbt und
von Fehlern und Irrtümern rein bewahrt werde,
verbieten Wir kraft Apostolischer Vollmacht
mit dem vorliegenden Schreiben allen Buchdruckern
in Unserem (und von S. R. E. [Sanctae Romanae
Ecclesiae mittelbaren und unmittelbaren Herrschaftsbereich
bei Strafe des Bücherverlusts und von an die
Apostolische Kammer zu zahlenden hundert Golddukaten,
den anderen Buchdruckern aber in allen Teilen
der Erde bei Strafe der Exkommunikation im weiten
Sinne und anderen Strafen nach unserem Schiedsspruch:
daß sie sich ohne Unsere, bzw. die ausdrücklich
dazu erteilte Erlaubnis eines von Uns an dem
betreffenden Ort zu bestellenden Apostolischen
Kommissars nicht unterstehen sollen, zu drucken,
zu verkaufen und überhaupt anzunehmen, außer
wenn vorher durch eben diesen Kommissar eben
diesem Buchdrucker volle Gewißheit gegeben worden
ist, daß das Meßbuchexemplar, welches die Norm
für den Druck weiterer Exemplare zu sein hat,
mit dem in Rom im Erstdruck hergestellten Missale
verglichen worden sei, mit ihm übereinstimme
und in gar nichts abweiche.
In Anbetracht der Schwierigkeit, das vorliegende
Schreiben an alle Orte des christlichen Erdkreises
und gerade in der ersten Zeit zur Kenntnis aller
zu bringen, schreiben Wir vor: Es soll in herkömmlicher
Weise an den Türflügeln der Basilika des Apostelfürsten
und der Apostolischen Kanzlei und an der Spitze
des Campus Florae öffentlich angeschlagen werden;
man soll auch den gedruckten Exemplaren dieses
Schreibens, die von einem öffentlichen Notar
handschriftlich unterzeichnet und mit dem Siegel
eines kirchlichen Würdenträgers versehen sind,
bei allen Völkern und an allen Orten geradewegs
denselben unbezweifelten Glauben schenken, wie
man ihn dem vorliegenden Schreiben schenken
würde, wäre es sichtbar ausgestellt.
Überhaupt keinem Menschen also sei es erlaubt,
dieses Blatt, auf dem Erlaubnis, Beschluß, Anordnung,
Auftrag, Vorschrift, Bewilligung, Indult, Erklärung,
Wille, Festsetzung und Verbot von Uns aufgezeichnet
sind, zu verletzen oder ihm in unbesonnenem
Wagnis zuwiderzuhandeln.
Wenn aber jemand sich herausnehmen sollte, dies
anzutasten, so soll er wissen, daß er den Zorn
des Allmächtigen Gottes und Seiner Heiligen
Apostel Petrus und Paulus auf sich ziehen wird.
Gegeben zu Rom bei Sankt Peter im fünfzehnhundertsiebzigsten
Jahre der Geburt des Herrn am 14. Juli im Fünften
Jahre Unseres Pontifikats.
Übersetzt von Prof. Peter Schilling, Wien
Papst
Paul VI.
Papst
Paul VI. weinte bei der Einführung der Neuen
Messe
Prof. Dr. Waldstein
(Siehe
Video)
erinnerte sich vor Gloria.TV auch an die Einführung
der neuen Messe. Die erste Ausgabe des römischen
Messbuches des Novus Ordo hat in seiner Definition
die Versammlung des Volkes, und nicht mehr die
Messe als heilig bezeichnet. Die Kardinäle Ottaviani
und Bacci haben Papst Paul VI. darauf aufmerksam
gemacht, dass diese Definition rein protestantisch
ist. Darauf sei der Papst in Tränen
ausgebrochen. Waldstein hat diese Information
vom im Dezember verstorbenen Kardinal Stickler
erfahren und dieser weiß es von den Augenzeugen.
Paul VI. hat dann angeordnet, die erste
Auflage als ganze einzustampfen und eine korrigierte
Fassung zu veröffentlichen.
Diese ist 1970 erschienen. Dass diese
Begebenheit heute in Vergessenheit geraten ist,
bedauert Waldstein.
Die
Liturgiewissenschaft habe die Korrektur von
1970 faktisch nicht angenommen.
Deshalb
sei der gesamte Klerus im Geiste der protestantischen
Fassung von 1969 ausgebildet worden -- so
Waldstein.
Video
Vor Gloria.TV
zitiert Prof. Dr. Waldstein
auch Kardinal Ratzinger, der ihm 1976 einen
persönlichen Brief geschrieben hat. Darin heißt
es: "Das Problem des neuen Missale liegt darin,
dass es aus dieser kontinuierlichen vor und
nach Pius V. immer weitergegangen Geschichte
ausbricht, und ein durchaus neues Buch, wenn
auch aus altem Material, schafft, dessen auftreten
mit einem der kirchlichen Rechts- und Liturgiegeschichte
durchaus fremden Typus von Verbot des Bisherigen
begleitet ist. Ich kann aus meiner Kenntnis
der Konzilsdebatte und aus nochmaliger Lektüre
der damals gehaltenen Reden der Konzilsväter
mit Sicherheit sagen, daß dies nicht intendiert
war.."
Weiter in diesem Video: Es ist nicht verwunderlich,
dass gerade dieser Mann
(Ratzinger)
der mittlerweile
(Video
oben, 1 April 2008)
Papst geworden ist, jetzt das
Motu Proprio
heraus gegeben hat.
Papst Paul
VI.
Memoriale Domini,
1969
(Kongregation
für den Gottesdienst)
Papst Paul VI.: Die Mundkommunion ,,hält
die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen
Gestalten fern.“ Eine altehrwürdig Überlieferung
von solcher Bedeutung zu ändern betrifft
ja nicht nur die Disziplin. Es steht
auch sehr zu befürchten (timentur forte),
dass die neue Form der Kommunionspendung
(Handkommunion) Gefahren nach sich zieht: |
|
Minderung der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten
Altarsakrament. Profanierung (Entweihung)
eben dieses Sakramentes und Verfälschung
der rechten Lehre,“ |
,,Deshalb ermahnt der Apostolische Stuhl Bischöfe,
Priester u.
Gläubige eindringlich (vehemenenter hortatur),
der erprobten und hiermit neu bestätigten Vorschrift
(der Mundkommunion)
beflissen Folge zu leisten
(studiose obsequantur)“
(Memoriale
Domini, 1969).
Diese
Vorschrift hat bis heute Gültigkeit.
Link Memoriale Domini
(Wortlaut)
kathpedia.com/index.php/Memoriale_domini....
Papst
Johannes Paul II.
Es war kein
Geringerer, als der heiliggesprochene Papst
Johannes Paul II., der in untenstehender Instruktion,
die an die ganze Weltkirche gerichtet ist, mit
Nachdruck auf die rechte Ordnung im Umgang mit
der heiligsten Eucharistie hinweist. Und dies
natürlich deshalb, da auf an vielen Orten schlimme
Missbräuche herrschten und herrschen.
KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST
UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG |
INSTRUKTION
Redemptionis
sacramentum |
über
einige Dinge bezüglich der heiligsten
Eucharistie,
die einzuhalten und zu vermeiden sind |
Unter:
Kapitel IV
Die heilige Kommunion
2. Die Spendung der heiligen Kommunion
93. Es
ist notwendig, die kleine Patene für die Kommunion
der Gläubigen beizuhalten, um die Gefahr zu
vermeiden, daß die heilige Hostie oder einzelne
Fragmente auf den Boden fallen.
Punkt 93 und 94 auf der Vatikan-Webseite
In der Kongregation für den Gottesdienst und
die Sakramentenordnung steht doch ganz deutlich,
wie die Gläubigen die hl. Kommunion empfangen
sollen.
Denn wenn die kleine Patene unter das Kinn
gehalten wird, ist es dem Gläubigen unmöglich
die Kommunion mit der Hand zu empfangen.
Unter 94:
94.
Es ist
den Gläubigen nicht gestattet, die heilige Hostie
oder den heiligen Kelch «selbst zu nehmen und
noch weniger von Hand zu Hand unter sich weiterzugeben»
Punkt 93 und 94 auf der Vatikan-Webseite
Die Göttlichkeit wird geschändet
durch Hände ohne priesterliche Salbung!
Jesus selbst benötigt diese priesterliche Salbung
um sich in unserer Mitte lebendig zu machen.
JESUS hat keine außerordentlichen Ämter der
Eucharistie eingesetzt. Den Laien sei kundgetan,
es sind die Priester, denen JESUS dieses Amt
delegierte; es ist nicht an euch, die Göttlichkeit
zu beleidigen, indem ihr JESUS berührt und austeilt.
Werdet damit nicht Gefangene der Schuld.
Schlusstext
dieser Sakramentenordnung
Link
Schluss
185.
«Den Keimen der Entzweiung unter den
Menschen, die – wie die tägliche Erfahrung
zeigt – aufgrund der Sünde tief in die
Menschheit eingegraben sind, stellt
sich die schöpferische Kraft der Einheit
des Leibes Christi entgegen. Die Eucharistie,
die die Kirche auferbaut, schafft gerade
dadurch Gemeinschaft unter den Menschen».[291]
Die Kongregation für
den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
hat den Wunsch, daß auch durch die sorgfältige
Anwendung der Vorschriften, die in dieser
Instruktion in Erinnerung gerufen werden,
die menschliche Schwachheit das Wirken
des heiligsten Sakramentes der Eucharistie
weniger behindere und nach der Beseitigung
jeden Mißbrauchs und dem Aufhören jeder
verwerflichen Gewohnheit die heilshafte
Gegenwart Christi im Sakrament seines
Leibes und Blutes aufgrund der Fürsprache
der seligen Jungfrau Maria, der «eucharistischen
Frau»,[292]
allen Menschen erstrahle.
186.
Alle Christgläubigen sollen nach Möglichkeit
voll, bewußt und aktiv an der heiligsten
Eucharistie teilnehmen[293]
und sie aus ganzem Herzen
in Frömmigkeit und Lebensführung verehren.
Bei der Ausübung des heiligen Dienstes
sollen sich die Bischöfe, die Priester
und die Diakone im Gewissen über die
Wahrhaftigkeit und die Treue der Handlungen
befragen, die sie im Namen Christi und
der Kirche in der Feier der heiligen
Liturgie vollziehen. Jeder geistliche
Amtsträger prüfe sich auch ernsthaft,
ob er die Rechte der christgläubigen
Laien beachtet hat, die sich selbst
und ihre Kinder ihm mit Zuversicht anvertrauen
in der Überzeugung, daß jene Aufgaben,
welche die Kirche im Auftrag Christi
in der Feier der heiligen Liturgie erfüllen
möchte, von allen in rechter Weise für
die Gläubigen erfüllt werden.[294]
Jeder soll immer daran
denken, daß er Diener der heiligen Liturgie
ist.[295]
Etwaige
entgegenstehende Anordnungen sind widerrufen.
Diese
Instruktion, die im Auftrag von Papst
Johannes Paul II. von der Kongregation
für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
nach gemeinsamer Beratung mit der Kongregation
für die Glaubenslehre ausgearbeitet
worden ist, wurde am 19. März 2004,
dem Hochfest des heiligen Josef, vom
Papst approbiert, der ihre Veröffentlichung
und sofortige Befolgung durch alle,
die es betrifft, angeordnet hat.
Rom,
am Sitz der Kongregation für den Gottesdienst
und die Sakramentenordnung, am 25. März
2004, dem Hochfest der Verkündigung
des Herrn.
|
PAPST
BENEDIKT XVI.
Papst Benedikt
XVI. hatte bald nach dem Beginn seines Pontifikats
die Heilige Kommunion
nur mehr als
Mundkommunion und knienden Gläubigen gespendet.
Durch die Wiederentdeckung der überlieferten
Praxis sollte die Ehrfurcht vor der Eucharistie
gestärkt werden, um Deformierungen durch das
irrige Verständnis eines bloßen Mahlcharakters
mit gemeinsamem Brotverzehr im Bewußtsein der
Gläubigen entgegenzuwirken.
Bei der Papstmesse
wird nun
ab Weihnachten
2010 die Heilige Eucharistie generell nur als
kniende Mundkommunion gespendet. Benedikt XVI.
hatte als Bischof von Rom den Indult für die
Handkommunion bei Messen mit dem Heiligen Vater
außer Kraft gesetzt.
Allen Priestern
wurde eine entsprechende Anweisung erteilt.
Bisher empfingen nur diejenigen, die beim Papst
kommunizierten, die heilige Gestalt auf Knien
und in den Mund. Der Papst folgt damit der einzigen
vom Missale Pauls VI. vorgesehenen Weise der
Austeilung der Heiligen Kommunion an die Gläubigen
und beabsichtigt, mit seiner Weise der Feier
der Liturgie als „gutes Beispiel“ voranzugehen
und Akzente zu setzen.
PAPST BENEDIKT XVI.
Apostolisches Schreiben Motu proprio
SUMMORUM PONTIFICUM
Bilddatei SUMMORUM PONTIFICUM
in Latein
Summorum-Pontificum_Motu-Proprio-Datae_-die-septima-m_-Iulii_-A_D_-MMVII-Bened.jpg
Übersetzung deutsch
(Aktuelle Vatikan Webseite)
Link hier anklicken
APOSTOLISCHES SCHREIBEN
VON PAPST BENEDIKT XVI.
ALS MOTU PROPRIO ERLASSEN
SUMMORUM PONTIFICUM
über den Gebrauch
der Römischen Liturgie in der Gestalt
vor der Reform von
1970
Die Sorge der Päpste ist es bis zur heutigen
Zeit stets gewesen, daß die Kirche Christi der
Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt,
„zum Lob und Ruhm Seines Namens“ und „zum Segen
für Seine ganze heilige Kirche“.
Seit unvordenklicher Zeit wie auch in Zukunft
gilt es den Grundsatz zu wahren, „demzufolge
jede Teilkirche mit der Gesamtkirche nicht nur
hinsichtlich der Glaubenslehre und der sakramentalen
Zeichen übereinstimmen muß, sondern auch hinsichtlich
der universal von der apostolischen und ununterbrochenen
Überlieferung empfangenen Gebräuche, die einzuhalten
sind, nicht nur um Irrtümer zu vermeiden, sondern
auch damit der Glaube unversehrt weitergegeben
wird; denn das Gesetz des Betens (lex orandi)
der Kirche entspricht ihrem Gesetz des Glaubens
(lex credendi).“[1]
Unter den Päpsten, die eine solche
gebotene Sorge walten ließen, ragt der Name
des hl. Gregor des Großen heraus; dieser sorgte
dafür, daß sowohl der katholische Glaube als
auch die Schätze des Kultes und der Kultur,
welche die Römer der vorangegangenen Jahrhunderte
angesammelt hatten, den jungen Völkern Europas
übermittelt wurden. Er ordnete an, daß die Form
der heiligen Liturgie – sowohl des Meßopfers
als auch des Officium Divinum – festgelegt und
bewahrt werden sollte, wie sie in Rom gefeierte
wurde. Auch förderte er sehr die Mönche und
Nonnen, die nach der Regel des hl. Benedikt
lebten und überall zusammen mit der Verkündigung
des Evangeliums auch jenen äußerst heilsamen
Satz der Regel durch ihr Leben veranschaulichten,
daß „dem Gottesdienst nichts vorzuziehen“ sei
(Kap. 43). Auf solche Weise befruchtete die
heilige Liturgie nach römischem Brauch nicht
nur den Glauben und die Frömmigkeit, sondern
auch die Kultur vieler Völker. Es steht fraglos
fest, daß die lateinische Liturgie der Kirche
mit ihren verschiedenen Formen in allen Jahrhunderten
der christlichen Zeit sehr viele Heilige im
geistlichen Leben angespornt und so viele Völker
in der Tugend der Gottesverehrung gestärkt und
deren Frömmigkeit befruchtet hat.
Daß aber die heilige Liturgie diese Aufgabe
noch wirksamer erfüllte, darauf haben verschiedene
weitere Päpste im Verlauf der Jahrhunderte besondere
Sorgfalt verwandt; unter ihnen ragt der heilige
Pius V. heraus, der mit großem seelsorglichen
Eifer auf Veranlassung des Konzils von Trient
den ganzen Kult der Kirche erneuerte, die Herausgabe
verbesserter und „nach der Norm der Väter reformierter“
liturgischer Bücher besorgte und sie der lateinischen
Kirche zum Gebrauch übergab.
Unter den liturgischen Büchern des Römischen
Ritus ragt das Römische Meßbuch deutlich heraus;
es ist in der Stadt Rom entstanden und hat in
den nachfolgenden Jahrhunderten schrittweise
Formen angenommen, die große Ähnlichkeit haben
mit der in den letzten Generationen geltenden.
„Dasselbe Ziel verfolgten die Päpste im Lauf
der folgenden Jahrhunderte, indem sie sich um
die Erneuerung oder die Festlegung der liturgischen
Riten und Bücher bemühten und schließlich am
Beginn dieses Jahrhunderts eine allgemeine Reform
in Angriff nahmen“[2].
So hielten es nun Unsere Vorgänger Clemens VIII.,
Urban VIII., der hl. Pius X.[3],
Benedikt XV., Pius XII. und der sel. Johannes
XXIII.
In jüngerer Zeit brachte dann das Zweite Vatikanische
Konzil den Wunsch zum Ausdruck, daß die gebotene
Achtsamkeit und Ehrfurcht gegenüber dem Gottesdienst
wieder erneuert und den Erfordernissen unserer
Zeit angepaßt werden sollte. Von diesem Wunsch
geleitet hat Unser Vorgänger Papst Paul VI.
die reformierten und zum Teil erneuerten liturgischen
Bücher im Jahr 1970 für die lateinische Kirche
approbiert; überall auf der Erde in eine Vielzahl
von Volkssprachen übersetzt, wurden sie von
den Bischöfen sowie von den Priestern und Gläubigen
bereitwillig angenommen. Johannes Paul II. rekognoszierte
die dritte Editio typica des Römischen Meßbuchs.
So haben die Päpste daran gearbeitet, daß „dieses
‚liturgische Gebäude‘ […] in seiner Würde und
Harmonie neu“ erstrahlte.[4]
Andererseits hingen in manchen
Gegenden nicht wenige Gläubige den früheren
liturgischen Formen, die ihre Kultur und ihren
Geist so grundlegend geprägt hatten, mit derart
großer Liebe und Empfindung an und tun dies
weiterhin, daß Papst Johannes Paul II., geleitet
von der Hirtensorge für diese Gläubigen, im
Jahr 1984 mit dem besonderen Indult „Quattuor
abhinc annos“, das die Kongregation für den
Gottesdienst entworfen hatte, die Möglichkeit
zum Gebrauch des Römischen Meßbuchs zugestand,
das von Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegebenen
worden war; im Jahr 1988 forderte Johannes Paul
II. indes die Bischöfe mit dem als Motu Proprio
erlassenen Apostolischen Schreiben „Ecclesia
Dei“ auf, eine solche Möglichkeit weitherzig
und großzügig zum Wohl aller Gläubigen, die
darum bitten, einzuräumen.
Nachdem die inständigen Bitten dieser Gläubigen
schon von Unserem Vorgänger Johannes Paul II.
über längere Zeit hin abgewogen worden sind
und Wir auch die Kardinäle in dem am 23. März
2006 abgehaltenen Konsistorium angehört haben,
nachdem alles reiflich abgewogen worden ist,
nach Anrufung des Heiligen Geistes und fest
vertrauend auf die Hilfe Gottes, BESCHLIESSEN
WIR mit dem vorliegenden Apostolischen Schreiben
folgendes:
Art. 1. Das von Paul VI. promulgierte Römische
Meßbuch ist die ordentliche Ausdrucksform der
„Lex orandi“ der katholischen Kirche des lateinischen
Ritus. Das vom hl. Pius V. promulgierte und
vom sel. Johannes XXIII. neu herausgegebene
Römische Meßbuch hat hingegen als außerordentliche
Ausdrucksform derselben „Lex orandi“ der Kirche
zu gelten, und aufgrund seines verehrungswürdigen
und alten Gebrauchs soll es sich der gebotenen
Ehre erfreuen. Diese zwei Ausdrucksformen der
„Lex orandi“ der Kirche werden aber keineswegs
zu einer Spaltung der „Lex credendi“ der Kirche
führen; denn sie sind zwei Anwendungsformen
des einen Römischen Ritus.
Demgemäß ist es erlaubt, das Meßopfer nach der
vom sel. Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgierten
und niemals abgeschafften Editio typica des
Römischen Meßbuchs als außerordentliche Form
der Liturgie der Kirche zu feiern. Die von den
vorangegangenen Dokumenten „Quattuor abhinc
annos“ und „Ecclesia Dei“ für den Gebrauch dieses
Meßbuchs aufgestellten Bedingungen aber werden
wie folgt ersetzt:
Art. 2. In Messen, die ohne Volk gefeiert werden,
kann jeder katholische Priester des lateinischen
Ritus – sei er Weltpriester oder Ordenspriester
– entweder das vom sel. Papst Johannes XXIII.
im Jahr 1962 herausgegebene Römische Meßbuch
gebrauchen oder das von Papst Paul VI. im Jahr
1970 promulgierte, und zwar an jedem Tag mit
Ausnahme des Triduum Sacrum. Für eine solche
Feier nach dem einen oder dem anderen Meßbuch
benötigt der Priester keine Erlaubnis, weder
vom Apostolischen Stuhl noch von seinem Ordinarius.
Art. 3. Wenn Gemeinschaften der Institute des
geweihten Lebens und der Gesellschaften des
apostolischen Lebens – seien sie päpstlichen
oder diözesanen Rechts – es wünschen, bei der
Konvents- bzw. „Kommunitäts“-Messe im eigenen
Oratorium die Feier der heiligen Messe nach
der Ausgabe des Römischen Meßbuchs zu halten,
die im Jahr 1962 promulgiert wurde, ist ihnen
dies erlaubt. Wenn eine einzelne Gemeinschaft
oder ein ganzes Institut bzw. eine ganze Gesellschaft
solche Feiern oft, für gewöhnlich oder ständig
begehen will, ist es Sache der höheren Oberen,
nach der Norm des Rechts und gemäß der Gesetze
und Partikularstatuten zu entscheiden.
Art. 4.
Zu den Feiern der heiligen Messe, von denen
oben in Art. 2 gehandelt wurde, können
entsprechend dem Recht auch Christgläubige
zugelassen werden, die aus eigenem Antrieb
darum bitten.
Art. 5 § 1. In Pfarreien, wo eine Gruppe von
Gläubigen, die der früheren liturgischen Tradition
anhängen, dauerhaft existiert, hat der Pfarrer
deren Bitten, die heilige Messe nach dem im
Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Meßbuch
zu feiern, bereitwillig aufzunehmen. Er selbst
hat darauf zu achten, daß das Wohl dieser Gläubigen
harmonisch in Einklang gebracht wird mit der
ordentlichen Hirtensorge für die Pfarrei, unter
der Leitung des Bischofs nach der Norm des Canon
392, wobei Zwietracht zu vermeiden und die Einheit
der ganzen Kirche zu fördern ist.
§ 2. Die Feier nach dem Meßbuch des sel. Johannes
XXIII. kann an den Werktagen stattfinden; an
Sonntagen und Festen kann indes ebenfalls eine
Feier dieser Art stattfinden.
§ 3. Gläubigen oder Priestern, die darum bitten,
hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten
Feiern in dieser außerordentlichen Form zu gestatten,
so z. B. bei Trauungen, bei Begräbnisfeiern
oder bei Feiern zu bestimmten Anlässen, wie
etwa Wallfahrten.
§ 4. Priester, die das Meßbuch des sel. Johannes
XXIII. gebrauchen, müssen geeignet und dürfen
nicht von Rechts wegen gehindert sein.
§ 5. In Kirchen, die weder Pfarr- noch Konventskirchen
sind, ist es Sache des Kirchenrektors, eine
Erlaubnis bezüglich des oben Genannten zu erteilen.
Art. 6. In Messen, die nach dem Meßbuch des
sel. Johannes XXIII. zusammen mit dem Volk gefeiert
werden, können die Lesungen auch in der Volkssprache
verkündet werden, unter Gebrauch der vom Apostolischen
Stuhl rekognoszierten Ausgaben.
Art. 7. Wo irgendeine Gruppe von Laien durch
den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie
nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof
davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof wird
nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen.
Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen
kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission
„Ecclesia Dei“ mitzuteilen.
Art. 8. Ein Bischof, der für Bitten dieser Art
seitens der christgläubigen Laien Sorge tragen
möchte, aber aus verschiedenen Gründen daran
gehindert wird, kann die Sache der Päpstlichen
Kommission „Ecclesia Dei“ berichten, die ihm
Rat und Hilfe geben wird.
Art. 9 § 1. Der Pfarrer kann – nachdem er alles
wohl abgewogen hat – auch die Erlaubnis geben,
daß bei der Spendung der Sakramente der Taufe,
der Ehe, der Buße und der Krankensalbung das
ältere Rituale verwendet wird, wenn das Heil
der Seelen dies nahelegt.
§ 2. Den Bischöfen ist ferner die Befugnis gegeben,
das Sakrament der Firmung nach dem alten Pontificale
Romanum zu feiern, wenn das Heil der Seelen
dies nahelegt.
§ 3. Die geweihten Kleriker haben das Recht,
auch das Römische Brevier zu gebrauchen, das
vom sel. Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgiert
wurde.
Art. 10. Der Ortsordinarius hat das Recht, wenn
er es für angebracht hält, eine Personalpfarrei
nach Norm des Canon 518 für die Feiern nach
der älteren Form des Römischen Ritus zu errichten
oder einen Rektor bzw. Kaplan zu ernennen, entsprechend
dem Recht.
Art. 11. Die Päpstliche Kommission „Ecclesia
Dei“, die von Johannes Paul II. im Jahr 1988
errichtet wurde, erfüllt weiterhin ihre Aufgabe.[5]
Diese Kommission soll die Form,
die Amtsaufgaben und die Handlungsnormen erhalten,
mit denen der Papst sie ausstatten will.
Art. 12. Dieselbe Kommission wird über die Befugnisse
hinaus, derer sie sich bereits erfreut, die
Autorität des Heiligen Stuhles ausüben, indem
sie über die Beachtung und Anwendung dieser
Anordnungen wacht.
Alles aber, was von Uns durch dieses als Motu
Proprio erlassene Apostolische Schreiben beschlossen
wurde, ist – so bestimmen Wir – gültig und rechtskräftig
und vom 14. September dieses Jahres, dem Fest
der Kreuzerhöhung, an zu befolgen, ungeachtet
jeder anderen gegenteiligen Anordnung.
Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 7. Juli,
im Jahr des Herrn 2007, dem dritten Jahr Unseres
Pontifikats.
Benedictus PP. XVI
[1] Institutio generalis Missalis Romani, Editio
tertia, 2002, Nr. 397.
[2] Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben
Vicesimus quintus annus vom 4. Dezember 1988,
Nr. 3: AAS 81 (1989) 899.
[3] Ebd.
[4] Hl. Papst Pius X., Apostolisches Schreiben
„Motu Proprio“ Abhinc duos annos vom 23. Oktober
1913: AAS 5 (1913) 449-450; vgl. Papst Johannes
Paul II., Apostolisches Schreiben Vicesimus
quintus annus, Nr. 3: AAS 81 (1989) 899.
[5] Vgl. Papst Johannes Paul II., Apostolisches
Schreiben „Motu Proprio“ Ecclesia Dei adflicta
vom 2. Juli 1988, Nr. 6: AAS 80 (1988) 1498.
Brief des Heiligen
Vaters PAPST BENEDIKT XVI. an die Bischöfe anlässlich
der Publikation des Apostolischen Schreibens
Motu proprio SUMMORUM PONTIFICUM
über die römische Liturgie in ihrer Gestalt
vor der 1970 durchgeführten Reform
Liebe Brüder im Bischofsamt,
hoffnungsvoll und mit großem Vertrauen lege
ich den Text eines neuen als Motu proprio erlassenen
Apostolischen Schreibens über den Gebrauch der
römischen Liturgie in ihrer Gestalt vor der
1970 durchgeführten Reform in Eure Hände, die
Hände der Hirten. Das Dokument ist Frucht langen
Nachdenkens, vielfacher Beratungen und des Gebetes.
Nachrichten und Beurteilungen, die ohne ausreichende
Kenntnis vorgenommen wurden, haben in nicht
geringem Maße Verwirrung gestiftet. Es gibt
sehr unterschiedliche Reaktionen, die von freudiger
Aufnahme bis zu harter Opposition reichen und
die sich auf ein Vorhaben beziehen, dessen Inhalt
in Wirklich- keit nicht bekannt war.
Dem Dokument standen näherhin zwei Befürchtungen
entgegen, auf die ich in diesem Brief etwas
näher eingehen möchte.
An erster Stelle steht die Furcht, hier werde
die Autorität des II. Vatikanischen Konzils
angetastet und eine seiner wesentlichen Entscheidungen
– die liturgische Reform – in Frage gestellt.
Diese Befürchtung ist unbegründet. Dazu ist
zunächst zu sagen, dass selbstverständlich das
von Papst Paul VI. veröffentlichte und dann
in zwei weiteren Auflagen von Johannes Paul
II. neu herausgegebene Missale die normale Form
– die Forma ordinaria – der Liturgie der heiligen
Eucharistie ist und bleibt. Die letzte dem Konzil
vorausgehende Fassung des Missale Romanum, die
unter der Autorität von Papst Johannes XXIII.
1962 veröffentlicht und während des Konzils
benützt wurde, kann demgegenüber als Forma extraordinaria
der liturgischen Feier Verwendung finden. Es
ist nicht angebracht, von diesen beiden Fassungen
des Römischen Messbuchs als von „zwei Riten“
zu sprechen. Es handelt sich vielmehr um einen
zweifachen Usus ein und desselben Ritus.
Was nun die Verwendung des Messbuchs von 1962
als Forma extraordinaria der Messliturgie angeht,
so möchte ich darauf aufmerksam machen, dass
dieses Missale nie rechtlich abrogiert wurde
und insofern im Prinzip immer zugelassen blieb.
Im Augenblick der Einführung des neuen Messbuchs
schien es nicht notwendig, eigene Normen für
den möglichen Gebrauch des bisherigen Missale
zu erlassen. Man ging wohl davon aus, dass es
sich um wenige Einzelfälle handeln würde, die
fallweise am jeweiligen Ort zu lösen seien.
Dann zeigte sich aber bald, dass vor allem in
Ländern, in denen die Liturgische Bewegung vielen
Menschen eine bedeutende liturgische Bildung
und eine tiefe innere Vertrautheit mit der bisherigen
Form der liturgischen Feier geschenkt hatte,
nicht wenige stark an diesem ihnen von Kindheit
auf liebgewordenen Gebrauch des Römischen Ritus
hingen. Wir wissen alle, dass in der von Erzbischof
Lefèbvre angeführten Bewegung das Stehen zum
alten Missale zum äußeren Kennzeichen wurde;
die Gründe für die sich hier anbahnende Spaltung
reichten freilich viel tiefer. Viele Menschen,
die klar die Verbindlichkeit des II. Vaticanums
annahmen und treu zum Papst und zu den Bischöfen
standen, sehnten sich doch auch nach der ihnen
vertrauten Gestalt der heiligen Liturgie, zumal
das neue Missale vielerorts nicht seiner Ordnung
getreu gefeiert, sondern geradezu
als eine Ermächtigung oder
gar als Verpflichtung zur „Kreativität“
aufgefasst wurde, die oft zu kaum erträglichen
Entstellungen der Liturgie führte. Ich spreche
aus Erfahrung, da ich diese Phase in all ihren
Erwartungen und Verwirrungen miterlebt habe.
Und ich habe gesehen, wie tief Menschen, die
ganz im Glauben der Kirche verwurzelt waren,
durch die eigenmächtigen Entstellungen der Liturgie
verletzt wurden.
So sah sich Papst Johannes Paul II. veranlasst,
mit dem Motu proprio Ecclesia Dei vom 2. Juli
1988 eine Rahmennorm für den Gebrauch des Missale
von 1962 zu erlassen, die freilich keine Einzelbestimmungen
enthielt, sondern grundsätzlich an den Großmut
der Bischöfe gegenüber den „gerechtfertigten
Wünschen“ derjenigen Gläubigen appellierte,
die um diesen Usus des Römischen Ritus baten.
Der Papst hatte damals besonders auch der „Priester-Bruderschaft
des heiligen Pius X.“ helfen wollen, wieder
die volle Einheit mit dem Nachfolger Petri zu
finden, und hatte so eine immer schmerzlicher
empfundene Wunde in der Kirche zu heilen versucht.
Diese Versöhnung ist bislang leider nicht geglückt,
aber eine Reihe von Gemeinschaften machten dankbar
von den Möglichkeiten dieses Motu proprio Gebrauch.
Schwierig blieb dagegen die Frage der Verwendung
des Missale von 1962 außerhalb dieser Gruppierungen,
wofür genaue rechtliche Formen fehlten, zumal
die Bischöfe dabei häufig fürchteten, die Autorität
des Konzils werde hier in Frage gestellt.
Hatte man unmittelbar nach
dem Ende des II. Vaticanums
annehmen können, das Verlangen
nach dem Usus von 1962 beschränke sich
auf die ältere Generation, die damit aufgewachsen
war, so hat sich inzwischen gezeigt, dass junge
Menschen diese liturgische Form entdecken, sich
von ihr angezogen fühlen und hier eine ihnen
besonders gemäße Form der Begegnung mit
dem Mysterium der heiligen Eucharistie
finden. So ist ein Bedarf nach klarer rechtlicher
Regelung entstanden, der beim Motu proprio von
1988 noch nicht sichtbar war; diese Normen beabsichtigen,
gerade auch die Bischöfe davon zu entlasten,
immer wieder neu abwägen zu müssen, wie auf
die verschiedenen Situationen zu antworten sei.
Als zweites wurde in den Diskussionen über das
erwartete Motu proprio die Befürchtung geäußert,
eine erweiterte Möglichkeit zum Gebrauch des
Missale von 1962 werde zu Unruhen oder gar zu
Spaltungen in den Gemeinden führen. Auch diese
Sorge scheint mir nicht wirklich begründet zu
sein. Der Gebrauch des alten Missale setzt ein
gewisses Maß an liturgischer Bildung und auch
einen Zugang zur lateinischen Sprache voraus;
das eine wie das andere ist nicht gerade häufig
anzutreffen. Schon von diesen konkreten Voraussetzungen
her ist es klar, dass das neue Messbuch nicht
nur von der rechtlichen Normierung, sondern
auch von der tatsächlichen Situation der gläubigen
Gemeinden her ganz von selbst die Forma ordinaria
des Römischen Ritus bleibt.
Es ist wahr, dass es nicht an Übertreibungen
und hin und wieder an gesellschaftlichen Aspekten
fehlt, die in ungebührender Wei- se mit der
Haltung jener Gläubigen in Zusammenhang stehen,
die sich der alten lateinischen liturgischen
Tradition verbunden wissen. Eure Liebe und pastorale
Klugheit wird Anreiz und Leitbild für eine Vervollkommnung
sein. Im Übrigen können sich beide Formen des
Usus des Ritus Romanus gegenseitig befruchten:
Das alte Messbuch kann und soll neue Heilige
und einige der neuen Präfationen aufnehmen.
Die Kommission Ecclesia Dei wird im Kontakt
mit den verschiedenen Institutionen die sich
dem usus antiquior widmen, die praktischen Möglichkeiten
prüfen. In der Feier der Messe nach dem Missale
Pauls VI. kann stärker, als bisher weithin der
Fall ist, jene Sakralität erscheinen, die viele
Menschen zum alten Usus hinzieht. Die sicherste
Gewähr dafür, dass das Missale Pauls VI. die
Gemeinden eint und von ihnen geliebt wird, besteht
im ehrfürchtigen Vollzug seiner Vorgaben, der
seinen spirituellen Reichtum und seine theologische
Tiefe sichtbar werden lässt.
Damit bin ich bei dem positiven Grund angelangt,
der mich veranlasst hat, mit diesem Motu proprio
dasjenige von 1988 fort- zuschreiben. Es geht
um eine innere Versöhnung in der Kirche. In
der Rückschau auf die Spaltungen, die den Leib
Christi im Lauf der Jahrhunderte verwundet haben,
entsteht immer wieder der Eindruck, dass in
den kritischen Momenten, in denen sich die Spaltung
anbahnte, vonseiten der Verantwortlichen in
der Kirche nicht genug getan worden ist, um
Versöhnung und Einheit zu erhalten oder neu
zu gewinnen; dass Versäumnisse in der Kirche
mit schuld daran sind, dass Spaltungen sich
verfestigen konnten. Diese Rückschau legt uns
heute eine Verpflichtung auf, alle Anstrengungen
zu unternehmen, um all denen das Verbleiben
in der Einheit oder das neue Finden zu ihr zu
er- möglichen, die wirklich Sehnsucht nach Einheit
tragen. Mir kommt da ein Wort
aus dem zweiten Korintherbrief
in den Sinn, wo Paulus den Korinthern
sagt: „Unser Mund hat sich für euch aufgetan,
Korinther, unser Herz ist weit geworden. In
uns ist es nicht zu eng für euch; eng ist es
in eurem Herzen. Lasst doch als Antwort darauf
… auch euer Herz weit aufgehen!“ (2 Kor 6,11–13).
Paulus sagt das in anderem Zusammenhang, aber
sein Anruf kann und soll uns gerade auch in
dieser Sache berühren. Machen wir unser Herz
weit auf, und lassen wir all dem Raum, wozu
der Glaube selbst Raum bietet.
Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen
und der anderen Ausgabe des Missale Romanum.
In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und
Fortschritt, aber keinen Bruch. Was früheren
Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig
und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten
oder gar schädlich sein. Es tut uns allen gut,
die Reichtümer zu wahren, die im Glauben und
Beten der Kirche gewachsen sind und ihnen ihren
rechten Ort zu geben. Um die volle communio
zu leben, können die Priester, die den Gemeinschaften
des alten Usus zugehören, selbstverständlich
die Zelebration nach den neuen liturgischen
Büchern im Prinzip nicht ausschließen. Ein völliger
Ausschluss wäre nämlich nicht in Übereinstimmung
mit der Anerkennung des Wertes und der Heiligkeit
des Ritus in seiner erneuerten Form.
Abschließend, liebe Mitbrüder, liegt mir daran
zu betonen, dass diese neuen Bestimmungen in
keiner Weise Eure Autorität und Verantwortlichkeit
schmälern, weder hinsichtlich der Liturgie noch
was die Seelsorge an Euren Gläubigen anbelangt.
In der Tat steht jedem Bischof das Recht zu,
in der eigenen Diözese die Liturgie zu ordnen
(vgl. Sacrosanctum Concilium, Nr. 22:
„Sacrae Liturgiae moderatio ab Ecclesiae auctoritate
unice pendet quae quidem est apud Apostolicam
Sedem et, ad normam iuris, apud Episcopum“).
Nichts wird folglich der Autorität des Bischofs
weggenommen, dessen Aufgabe in jedem Fall jene
bleibt, darüber zu wachen, dass alles friedlich
und sachlich geschieht. Sollten Probleme auftreten,
die der Pfarrer nicht zu lösen imstande ist,
kann der Ordinarius immer eingreifen, jedoch
in völliger Übereinstimmung mit den im Motu
proprio festgelegten neuen Bestimmungen.
Außerdem lade ich Euch, liebe Mitbrüder, hiermit
ein, drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Motu
proprio dem Heiligen Stuhl über Eure Erfahrungen
Bericht zu erstatten. Wenn dann wirklich ernsthafte
Schwierigkeiten aufgetreten sein sollten, können
Wege gesucht werden, um Abhilfe zu schaffen.
Liebe Brüder, dankbar und zuversichtlich vertraue
ich Eurem Hirtenherzen diese Seiten und die
Bestimmungen des Motu proprio an. Seien wir
stets eingedenk der Worte des Apostels Paulus,
die er an die Ältesten von Ephesus gerichtet
hat: „Gebt acht auf euch und auf die ganze Herde,
in der euch der Heilige Geist zu Bischöfen bestellt
hat, damit ihr als Hirten für die Kirche Gottes
sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen
Sohnes erworben hat“ (Apg 20,28).
Der mächtigen Fürsprache Mariens, der Mutter
der Kirche, vertraue ich diese neuen Bestimmungen
an und erteile Euch, liebe Mitbrüder, den Pfarrern
in Euren Diözesen und allen Priestern, die Eure
Mitarbeiter sind, sowie allen Euren Gläubigen
von Herzen meinen Apostolischen Segen.
Gegeben zu Sankt Peter, am 7. Juli 2007
PAPST BENEDIKT XVI.
Bischof Athanasius Schneider:
Wie muss sich ein Priester verhalten, der unter
Druck gesetzt wird zu Amoris laetitia, bezüglich
Kommunionempfang Wiederverheiratet Geschiedener,
oder anderer Menschen in einer irrregulären
Situation.
2 Min. 56 Sek.
Wieviele Priester sind inzwischen fahnenflüchtig!
|
Die Bibel beweist sich in der Prophetie selbst.
Inhalt dieses
Videos:
- Neu überarbeitet! -
Beide
Versionen weiter unten; Download als
Avi Datei für TV/Computer |
➥ |
Vorwort
Prophetie
Nur in
Vers. 2 |
➥ |
Wer ist der Wahre Gott? |
➥ |
Die 1947 gefundenen Schriftrollen
vom Toten Meer |
➥ |
Vorwort zu den Messianischen
Prophetien |
➥ |
Erfüllte Prophetien über
Jesus |
➥ |
Erfüllte Vorhersagen über
historische Städte |
➥ |
Die gewaltigen Vorhersagen
über Israel |
➥ |
Prophezeiungen historischer
Ereignisse (Daniel)
Nur in
Vers. 1 - nicht in Vers. 2 |
➥ |
Erfüllte Prophezeiungen der
letzten Jahrzehnte bez. Irak |
➥ |
Die Wissenschaft bestätigt
die Bibel |
➥ |
Wahrscheinlichkeit, daß sich
3286 Prophezeiungen zufällig
erfüllt haben |
➥ |
Was bedeuten diese Tatsachen
für unser Leben? |
➥ |
GOTTES Wort ist unveränderlich |
➥ |
Die Zeichen der Zeit!
|
|
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94
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und dann nochmals auf dieselbe Taste. (Pause)
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Zweite
Version
22 Juli 2015
Vorwort Prophetie
und diverse Texte hinzugefügt - Griechenkriege
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für TV/Computer:
Zweite
Version (Vorwort
Prophetie und diverse Texte hinzugefügt),
ohne Griechenkriege:
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1,622 GB
94 Min
22 Juli 2015
Erste Version
mit Griechenkriege, ohne Vorwort Prophetie:
http://kath-zdw.ch/maria/Download/FilmBibel.avi
2,036 GB
99 Min 44 Sek
6 April 2014
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Barbara Weigand
Der
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den Glauben bezeugende Gruppe von Laien und
Priestern. Wir möchten uns für den katholischen
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selbst weg weisen auf ihn hin, der Anfang, Mitte
und Ziel unseres Lebens ist: Jesus Christus.
Nicht um unsere Pläne, Ideen, Erfolge geht es,
es geht um sein Wort, seinen Willen, seine Sendung.
Von uns wird nichts anderes erwartet, als dass
wir „als treu erfunden“ (1. Kor. 4,2)
werden, unverfälscht weitersagen, was wir empfangen
haben. Was wir haben, haben wir empfangen
(vgl. 1 Kor. 4,7). Wir sind gerufen,
Zeugen der Wahrheit Gottes zu sein.
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Besuche
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Viertes Kapitel
Fegefeuer,
Himmel, Hölle
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Schwester Josefa Menendez
Aufzeichnungen
über die Hölle
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Joh 1:17
Denn das
Gesetz wurde durch Moses gegeben, die
Gnade und Wahrheit kam durch Jesus Christus.
Mt 10:32
Ein jeder
nun, der sich zu mir bekennt vor den
Menschen, zu dem werde auch ich mich
bekennen vor meinem Vater im Himmel;
Mt 10:33
wer mich
aber verleugnet vor den Menschen, den
werde auch ich verleugnen vor meinem
Vater im Himmel.
Mt 7:21
Nicht
jeder, der zu mir sagt: "Herr, Herr!"
wird eingehen in das Himmelreich, sondern
wer den Willen meines Vaters tut, der
im Himmel ist, der wird eingehen in
das Himmelreich. |
|
Offenbarungen Barbara Weigand
Eintreten
für die
Rechte der heiligen,
katholischen
Kirche.
|
355 Zweiter Freitag im
Mai 1900
Jesus:
Laßt nicht ein Tüpfelchen
vom ‚i‘ nach, wo ihr zurückstehen sollt,
wo man euch Anerbieten macht, wo die
Kirche, Meine Kirche, zurückgedrängt
werden soll, und wenn es euer Leben
kosten sollte, müßt ihr einstehen für
die Rechte Meiner Kirche.
|
229 Palmsonntag 1898
Jesus:
Darum erkläre Ich dieses und wollte,
daß es alle Priester Meiner katholischen
Kirche wüßten und ihnen verständlich
gemacht würde, daß sie fortfahren, so
wie sie angefangen, mit Mut und Entschlossenheit
vor die Häupter zu treten, vor die Häupter
des Erdreiches, welche die Völker beherrschen,
um ihnen die Strafgerichte vorzuhalten
und mit Entschiedenheit die Rechte der
katholischen Kirche zu verlangen;
|
179 Fest Mariä Heimsuchung
1897
Jesus:
Die Zeit
ist nun gekommen, wo Satan schrecklich
wütet, wo er alles zu verschlingen droht,
und wartet nur noch ein paar Jährchen
und ihr sollt sehen, wie Satan sein
Reich aufschlägt, welche Triumphe die
Hölle feiert. Darum heißt es einstehen
mit aller Entschiedenheit, einstehen
für Meine Rechte. |
318 Fest hl. Erzengel
Michael am
27. Sept. 1899
Erzengel
Michael:
Eure Häupter werden zerschellen am Schifflein
Petri. Ihr alle, die ihr Böses sinnt,
auf euren Trümmern wird die Kirche Jesu
Christi erbaut werden, auf den Trümmern
derjenigen, die da wähnen, die Kirche
zu vernichten.
Ich habe den Auftrag von meinem Herrn
und Schöpfer, nicht von meinem Erlöser,
denn ich
(Erzengel Michael)
habe Ihn nicht beleidigt und brauchte
auch keine Erlösung; Erlöser war Er
nur für die gefallene Menschheit.
Darum freut euch, meine Kinder, daß
ich auch euer Schutzherr geworden bin.
Alles, was ihr tut und tun müßt, hat
in den Augen Gottes besonderen Wert,
weil ihr den Auftrag Gottes habt, die
Kirche zu unterstützen und die gefallenen
Glieder herbeizuführen, zu leiden und
zu sühnen, die Schwachen zu bestärken
und zu ermutigen, den Glauben wieder
aufzufrischen. Darum, meine Kinder,
merkt euch: Alle, die herbeikommen und
beitragen zu diesem Werk, sind ganz
besonders meinem Schutz unterstellt.
Aber ein Bedingnis setze ich euch: Mit
lebendigem Glauben müßt ihr eintreten
für die Rechte der heiligen, katholischen
Kirche. |
Video Offenbarungen
Barbara Weigand
|
|
|
Prophezeiungen
Anna Katharina Emmerich über
die Verwüstung der Kirche
Hier anklicken
|
|
|
Pedro Regis - Brasilien
Botschaften
werden
kurzfristig übersetzt
2022
22. Nov. 2016
Ich bin
an eurer Seite, auch wenn ihr Mich nicht
seht.
Ich
bitte euch, dass ihr Verteidiger der
Wahrheit seid.
Ich kenne jeden von euch mit Namen
und werde Meinen Jesus für euch bitten.
Ich brauche euch. Bleibt nicht im
Schweigen. Verteidigt Jesus.
|
Luthers Lebensende von Paul Majunke
1890/1891
Enthüllungen
der Wahrheit über Luther's Tod.
Aus der gotischen
Frakturschrift übersetzt und digitalisiert.
Hier anklicken
Übersetzung am
8. Juli 2014 abgeschlossen.
|
Bild anklicken
Nicht
ich, meine Söhne, habe diese Stunde
gewollt.
Prophetische
Eingebungen an Monsignore Ottavio
Der Feind, dem zu begegnen ist.
Link
Jesus:
Ihr, meine Söhne, habt noch nicht verstanden,
daß sich die ganze Menschheitsgeschichte
seit der Erschaffung der Welt und dem
Sündenfall der Menschen auf diesen Krieg
konzentriert. Alle Anstrengungen der
finsteren Mächte bestehen wirklich darin,
die wahre Sicht dieses dramatischen
Kampfes von der menschlichen Seele abzulenken,
der pausenlos zwischen mir, dem menschgewordenen
Wort und Satan mit seinen Legionen stattfindet.
Die ganze Geschichte des Geheimnisses
der Erlösung dreht sich um die Geschichte
des mystischen Leibes. Die Geschichte
der Menschheit hat hier ihre Begründung.
Aber es ist unver-ständlich, daß dies
von vielen Bischöfen und vielen, vielen
Priestern nicht erkannt wird! Deshalb
kam es zur heutigen katastrophalen Lage!
Wenn jene, die zu Wächtern bestimmt
sind, die Gefahr nicht kennen, worauf
bezieht sich dann ihr Wächteramt? Wenn
jene, die führen sollten, den rechten
Weg nicht kennen, was taugen sie dann
als Führer? Wenn jene, die kämpfen müssen,
nicht die rechten Waffen gebrauchen,
sind sie zur Niederlage verurteilt.
Ich lade
die Priester und Bischöfe zu einem Vergleich
ein. Sie sollen, ehe es zu spät ist,
zwischen meinem Leben auf Erden und
dem ihrigen vergleichen, zwischen dem
Weg, den sie gehen, und meinem Weg.
So können sie, ohne die Gefahr, sich
zu täuschen, die Wirklichkeit erkennen.
Wenn sie wirklich Mut hätten, müßte
bei einem aufrichtigen Vergleich der
ganze Unrat, den sie in sich tragen,
hervorbrechen.
Haben die Beispiele der großen Bischöfe
keinen Stellenwert? Und sagt der heilige
Pfarrer von Ars den Priestern nichts?
Vernachlässigt und verachtet verbrachte
er Stunden im Gebet, aber die Gnade
Gottes war so mächtig in ihm, daß er
selbst schwerste Sünder bekehrte.
Ihr dürft
euch nicht der Zeit anpassen, sondern
die Zeit muß sich euch anpassen.
Welche Verantwortung, den Kampf aufgegeben
zu haben! Ihr seid Bischöfe und Priester,
und seid es im Hinblick auf diesen Kampf.
Ohne diesen Kampf habt ihr keine Daseinsberechtigung.
Wie viele wissen dies nicht!
|
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Das "Manna"
Wunder am Grab des hl. Apostels Andreas
in Amalfi
|
Marie
Lataste
Marie
Lataste
war eine
französische Mystikerin und begnadete
Ordensschwester
Hier anklicken
|
Seher Mario Brindisi
Einladung zu
Heilungs-Gebetsnachmittagen
mit dem Seher Mario D‘Ignazio aus Brindisi
in Deutschland
über Pfingsten, vom
19.-21. Mai 2018
Einladungsflyer
Download
Link Webseite Brindisi
|
Geistliches
Senfkörnlein
1869
Übersetzt aus der alten Frakturschrift.
Eine Auswahl katholischer Gebete für
alle Alter, Stände, Zeiten und Verhältnisse.
Hier anklicken
|
Selige Mutter
Maria von Jesus Deluil-Martiny
1841-1884
Am 4. März 1989 im Blick auf
ihre Seligsprechung
wurde ihr Leichnam exhumiert.
Er war
unversehrt und voll beweglich.
|
ENDZEITLICHE
PREDIGTEN
von
H.H. Pfarrer Dr. habil. Piotr Natanek
|
Hl. Franz von Sales
Kirchenlehrer
Fünftes Buch
Der
hl. Franz v. Sales gründet den Orden
von der Heimsuchung.
Sechstes Buch
Gründung
des Ordens d. Heimsuchung bis zum Tode
d. Heiligen (1622)
Siebentes Buch
Charakterbild
des heiligen Franz von Sales.
Fünftes bis siebentes
Buch
-
Druck und Verlag von Georg Joseph Manz.
1871.
Digitalisiert aus der alten
Frakturschrift.
|
Hass
gegen Christen ISIS erklärt unseren
Kirchen den Krieg
Quelle: Bild online vom 04.08.2016
Link Pdf
Video:
Das Interview von Jürgen Todenhöfer
mit dem Jihadisten Christian Emde alias
Abu Qatada. Gut gelaunt redet der Neojihadist
vom Köpfen.
Link Video
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Kruzifix
zu Limpias;
dasselbe
zeigt seit März 1919 Lebensäußerungen:
bewegt
Augen, Haupt und Lippen, verändert Gesichtsausdruck
und Farbe und gerät in Todesschweiß.
Tausende
sahen das Wunder und viele Bekehrungen
waren die Folge.
Hier anklicken
|
Luthers
Lebensende von Paul Majunke 1890/1891
Enthüllungen
der Wahrheit über Luther's Tod.
Aus der gotischen
Frakturschrift übersetzt und digitalisiert.
Hier anklicken
Übersetzung am
8. Juli 2014 abgeschlossen.
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Fortsetzungs-
serie
!!!
Wir
blicken hinter die Kulissen der Macht.
Wir beleuchten den inneren Kreis der
Weltverschwörung und zerren die Wahrheit
ans Licht.
Schattenmacht ans Licht gebracht.
Hauptseite
der Schattenmachtseiten
|
Die wachsende
Toleranz der Homosexualität in der Gesellschaft.
Gesetze werden erlassen, die nicht nur
im Widerspruch zu den Lehren der kath.
Kirche stehen, sondern die auch allen
christlichen Gesetzen zuwiderlaufen.
Homosexualität im Urteil der Heiligen
Schrift
Link
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Webseiten
Evangelisch / Luther |
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